HRA 1757 NI

H & H Verpachtungsgesellschaft mbH & Co. KG

Amtsgericht Flensburg · Schleswig-Holstein

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wenningstedt-Braderup (Sylt)

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Registerdaten

Sitz
Wenningstedt-Braderup (Sylt)
Datenstand
2024-07-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-07-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. H & H Jessen Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG Wenningstedt-Braderup (Sylt)

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRA 1757 NI H & H Jessen Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG, Wenningstedt-Braderup (Sylt)(Hauptstraße 21, 25996 Wenningstedt-Braderup/Sylt). Die Firma ist geändert; die Firma lautet nun: H & H Verpachtungsgesellschaft…
H & H Jessen Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG, Wenningstedt-Braderup (Sylt)(Hauptstraße 21, 25996 Wenningstedt-Braderup/Sylt). Die Firma ist geändert; die Firma lautet nun: H & H Verpachtungsgesellschaft mbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat gemäß Vertrag vom 28.08.2007 und Gesellschafterbeschluss vom selben Tag das von Heinrich Jessen unter der Firma Heinrich Jessen e.K. betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme aufgenommen (Amtsgericht Flensburg, HRA 5828 FL). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.