HRB 104904

H & H Touristik GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 19 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Karlsruhe

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Registerdaten

Sitz
Karlsruhe
Datenstand
2024-03-12
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-12

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. H & H TUR Touristik GmbH Verkauf und Vertrieb von touristischen Leistungen Karlsruhe

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

19
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 30 IN 111/19 · H & H Touristik GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
30 IN 111/19
Wirksam am
18.06.2025
Registerbezug
Mannheim, HRB 104904
20 IN 111/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

H & H Touristik GmbH, Kaiserstraße 94 a, 76133 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Hakan Enüstün
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 104904
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Patrick Klawa, Reichsstraße 15, 04109 Leipzig, Gz.: 000087-18/SDE/PKL/skm

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 06.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 30 IN 111/19 · H & H Touristik GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
30 IN 111/19
Wirksam am
18.05.2020
Registerbezug
Mannheim, HRB 104904
30 IN 111/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

H & H Touristik GmbH, Kaiserstraße 94 a, 76133 Karlsruhe, vertreten durch den
Geschäftsführer Hakan Enüstün, geboren am XX.XX.XXXX, Leipziger Straße 6, 76297
Stutensee
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 104904
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Patrick Klawa, Reichsstraße 15, 04109 Leipzig, Gz.: 000087-18/SDE/
PKL/skm

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen
Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit, Brauerstraße 10, 76135 Karlsruhe
wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können
durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge
nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen erfolgt gemäß Antrag des
Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 22.04.2020.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für die
Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 15 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR
festzusetzen.
Da die Verwaltung mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden war, waren die
dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für eine
zusätzliche Haftpflichtversicherung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 18.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 30 IN 111/19 · H & H Touristik GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
30 IN 111/19
Wirksam am
16.01.2020
Registerbezug
Mannheim, HRB 104904
30 IN 111/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

H & H Touristik GmbH, Kaiserstraße 94 a, 76133 Karlsruhe, vertreten durch den
Geschäftsführer Hakan Enüstün, geboren am XX.XX.XXXX, Leipziger Straße 6, 76297
Stutensee
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 104904
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Patrick Klawa, Reichsstraße 15, 04109 Leipzig, Gz.: 000087-18/SDE/
PKL/skm

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Michael Pluta, Albstr. 14, 70597 Stuttgart wurden festgesetzt. Der
vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro
der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 27.11.2019.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 2.523.650,62 EUR
auszugehen.
Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 170 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 27.11.2019 wird Bezug
genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 170 % gerechtfertigt.
Die entfalteten Tätigkeiten des vorläufigen Verwalters übersteigen ein
sogenanntes Normalverfahren in erheblichem Maße. Insbesondere die Fortführung
des Betriebes über drei Monate erforderte nach den zutreffenden detaillierten
Ausführungen des vorläufigen Verwalters in seinem Antrag einen weit über dem
Durchschnitt liegenden Aufwand und rechtfertigt alleine hierfür einen Zuschlag
in Höhe einer Regelvergütung.
Auch die weiteren geltend gemachten Zuschläge sind angemessen für die Abgeltung
der insoweit entfalteten Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Die insgesamt geltend gemachten Zuschläge in Höhe einer 1,7-fachen
Regelvergütung sind auch nach Vornahme einer Gesamtschau durch das Gericht
gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 15.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 30 IN 111/19 · H & H Touristik GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
30 IN 111/19
Wirksam am
15.01.2020
Registerbezug
Mannheim, HRB 104904
30 IN 111/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

H & H Touristik GmbH, Kaiserstraße 94 a, 76133 Karlsruhe, vertreten durch den
Geschäftsführer Hakan Enüstün, geboren am XX.XX.XXXX, Leipziger Straße 6, 76297
Stutensee
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 104904
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Patrick Klawa, Reichsstraße 15, 04109 Leipzig, Gz.: 000087-18/SDE/
PKL/skm

hat der Insolvenzverwalter am 19.12.2019 angezeigt, dass voraussichtlich
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 14.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 104904 HRB 104904: H & H Touristik GmbH, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe. Durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 01.05.2019 (30 IN 111/19) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzv…
HRB 104904: H & H Touristik GmbH, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe. Durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 01.05.2019 (30 IN 111/19) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 30 IN 111/19) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 30 IN 111/19 · H & H Touristik GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
30 IN 111/19
Wirksam am
02.05.2019
Registerbezug
Mannheim, HRB 104904
30 IN 111/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

H & H Touristik GmbH
Kaiserstraße 94 a
76133 Karlsruhe
vertreten durch den Geschäftsführer Hakan Enüstün
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 104904
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Patrick Klawa, Reichsstraße 15, 04109 Leipzig, Gz.: 000087-18/SDE/
PKL/skm

1. Das am 06.02.2019 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
01.05.2019 um 08.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1
der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Pluta
Albstr. 14, 70597 Stuttgart
Telefon: 0711 7696880
Telefax: 0711 76968850
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 18.06.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
02.07.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) sowie
218 Absatz 2 bzw. 284 (Auftrag zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 30.07.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23, Amtsgericht Karlsruhe

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 30.07.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23, Amtsgericht Karlsruhe

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt (§ 67 InsO). Dieser besteht aus den
Mitgliedern

HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg
vertreten durch die Vorstände Eberhard Sautter, Eric Bussert, Holger Ehses,
Dr. Andreas Gent und Raik Mildner
(als Vertreter der absonderungsberechtigten Gläubiger)

- Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Karlsruhe,
Brauerstraße 10, 76135 Karlsruhe
im Ausschuss vertreten durch Herrn Manfred Studer
(als Vertreter der Insolvenzgläubiger mit den höchsten Forderungen
und der Arbeitnehmer)

- MY TRAVEL COMPANY GmbH & Co. KG, vertreten durch die MY TRAVEL COMPANY
Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Kenan Seyrekbasan,
The Squaire 12, 60549 Frankfurt am Main
(als Vertreter der Kleingläubiger)
9. Die Bestimmung wird erst mit Zugang der Annahmeerklärung des jeweiligen
Gläubigerausschussmitglieds bei Gericht wirksam. Die Annahme ist unverzüglich
unbedingt vor Beginn der konstituierenden Sitzung, gegenüber dem Gericht zu
erklären (auch per Telefax 0721 / 926 - 6821).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitglieder des Gläubigerausschusses nicht
bereits nach Gesetz versichert sind, sondern entsprechende Verträge erst
abgeschlossen werden müssen. Mit der Annahme wird um Vorlage einer vorläufigen
Deckungszusage für die haftungsrechtliche Absicherung der Tätigkeit im
Ausschuss gebeten oder um Mitteilung, ob der Versicherungsschutz aus der im
Eröffnungsverfahren abgeschlossenen Haftpflichtversicherung fortgilt.
Die Annahmeerklärung ist im Original vorzulegen.
Dabei ist darauf zu achten, dass der Unterzeichner erkennbar ist und die
Vertretungsmacht durch Vorlage einer Originalvollmacht und/oder eines
beglaubigten Registerauszuges nachgewiesen wird.
10. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, den Interims-Gläubigerausschuss zur
konstituierenden Sitzung einzuberufen und die Ausschussmitglieder über ihre
Rechte und Pflichten zu belehren.
11. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller
bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
12. Es wird darauf hingewiesen, dass den Insolvenzgläubigern alle weiteren
Beschlüsse nicht mehr gesondert zugestellt werden. Vielmehr werden diese nur
noch im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
Informieren Sie sich deshalb bitte regelmäßig auf dieser Internetseite über die
wichtigsten verfahrensleitenden Beschlüsse des Gerichts im vorliegenden
Insolvenzverfahren.
13. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
14. Wichtiger Hinweis für Insolvenzgläubiger, die am Termin teilnehmen möchten:

Bitte halten Sie Ihren Personalausweis, Vollmachten bzw. beglaubigte
Handelsregisterauszüge (nicht älter als 6 Monate) o. ä. Nachweise über Ihre
Person oder Ihre Vertretungsmacht (jeweils im Original) bereit.
Ansonsten tragen Sie das Risiko nicht zur Teilnahme am Termin zugelassen zu
werden

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung können der Schuldner und die Gläubiger des Schuldners
(im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit
für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 01.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 104904 HRB 104904: H & H Touristik GmbH, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe. Durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 06.02.2019 (101 IN 111/19) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 104904: H & H Touristik GmbH, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe. Durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 06.02.2019 (101 IN 111/19) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 30 IN 111/19 · H & H Touristik GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
30 IN 111/19
Wirksam am
07.02.2019
Registerbezug
Mannheim, HRB 104904
101 IN 111/19

In dem Verfahren über den Antrag der

H & H Touristik GmbH
Kaiserstraße 94 a
76133 Karlsruhe
vertreten durch den Geschäftsführer Hakan Enüstün
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Register-Nr.: HRB 104904
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 06.02.2019 um 15:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2
Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der
Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt :
Herr Rechtsanwalt Michael Pluta
Albstr. 14, 70597 Stuttgart
Telefon: 0711 7696880, Fax: 0711 76968850
3. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu
prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgebender Eröffnungsgrund
vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen
Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet, insbesondere
durch Vorlage einer die Einzelbuchungen ausweisenden Umsatzübersicht für das
laufende und das vorhergehende Jahr.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gemäß § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Geschäftsführer der
Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten
und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des
Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur
Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen
Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Bei Missachtung dieser Pflichten kann das Gericht den Geschäftsführer der
Schuldnerin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, durch den
Gerichtsvollzieher zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§§ 21 Abs.
3, 97, 98 InsO).

Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Gegen die Entscheidung können die Schuldnerin und die Gläubiger der Schuldnerin
in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen
der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines
Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848
gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 06.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 104904 HRB 104904: H & H Touristik GmbH, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2018 und der Versammlungsbe…
HRB 104904: H & H Touristik GmbH, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.06.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "FaceTravel GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 726588) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 104904 HRB 104904: H & H Touristik GmbH, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2018 und der Versammlungsbe…
HRB 104904: H & H Touristik GmbH, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.06.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HHB Touristik GmbH", Bobingen (Amtsgericht Augsburg HRB 30565) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 104904 HRB 104904: H & H Touristik GmbH, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 104904: H & H Touristik GmbH, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Veränderungen
HRB 104904 HRB 104904: H & H Touristik GmbH, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gielen, Werner, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX.
HRB 104904: H & H Touristik GmbH, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gielen, Werner, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 104904 HRB 104904:H & H Touristik GmbH, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe.Prokura erloschen: Enüstün, Sofia, geb. Efstathiu, Stutensee, *XX.XX.XXXX.
HRB 104904:H & H Touristik GmbH, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe.Prokura erloschen: Enüstün, Sofia, geb. Efstathiu, Stutensee, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 104904 HRB 104904:H & H Touristik GmbH, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe.Prokura erloschen: Sommer, Mark, Seeheim-Jugenheim, *XX.XX.XXXX; Witzel, Thomas, Stutensee, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam m…
HRB 104904:H & H Touristik GmbH, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe.Prokura erloschen: Sommer, Mark, Seeheim-Jugenheim, *XX.XX.XXXX; Witzel, Thomas, Stutensee, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rikl, Petra, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 104904 H & H Touristik GmbH, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Sommer, Mark, Seeheim-Jugenheim, *XX.XX.XXXX.
H & H Touristik GmbH, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Sommer, Mark, Seeheim-Jugenheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 104904 H & H TUR Touristik GmbH Verkauf und Vertrieb von touristischen Leistungen, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrag…
H & H TUR Touristik GmbH Verkauf und Vertrieb von touristischen Leistungen, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: H & H Touristik GmbH. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Witzel, Thomas, Stutensee, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 104904 H & H TUR Touristik GmbH Verkauf und Vertrieb von touristischen Leistungen, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe.Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrage…
H & H TUR Touristik GmbH Verkauf und Vertrieb von touristischen Leistungen, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe.Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 1.000.000,00 EUR erhöht.
Veränderungen
HRB 104904 H & H TUR Touristik GmbH Verkauf und Vertrieb von touristischen Leistungen, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe.Geschäftsanschrift: Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe. Gesamtprokura gemeinsam mit einem…
H & H TUR Touristik GmbH Verkauf und Vertrieb von touristischen Leistungen, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe.Geschäftsanschrift: Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ergin, Ali, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 104904 H & H TUR Touristik GmbH Verkauf und Vertrieb von touristischen Leistungen, Karlsruhe, (Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe).Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertra…
H & H TUR Touristik GmbH Verkauf und Vertrieb von touristischen Leistungen, Karlsruhe, (Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe).Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und 17 (Bekanntmachungen) und die Streichung des § 10 (Zusammenlegung von Geschäftsanteilen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 50.000,00 EUR erhöht.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.