HRB 766594
H+E Pharma GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Stuttgart
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Registerdaten
- Sitz
- Stuttgart
- Datenstand
- 2024-04-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 557 IN 1160/23 · H+E Pharma GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 1160/23
- Wirksam am
- 10.02.2025
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 766594
Aktenzeichen: 557 IN 1160/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H+E Pharma GmbH, Dr.-Jungheinrich-Platz 2, 01665 Klipphausen, Amtsgericht Stuttgart , HRB 766594
vertreten durch den Geschäftsführer René Koch
Dem vorläufigen Sachwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagen zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 05.02.2025 festgesetzt. Dem vorläufigen Sachwalter wurde die Entnahme des festgesetzten Betrages aus der Masse gestattet.
Der Wert des verwalteten Vermögens betrug per 01.11.2023 3.004.032,16 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Der Bruchteil von 15 % der fiktiven Regelvergütung des Insolvenzverwalters als Vergütung für den vorläufigen Sachwalter wurde um 135 % auf 150 % aus folgenden Gründen erhöht:
Bemühungen um übertragende Sanierung, Unternehmensfortführung über 3 Monate mit 3 Arbeitnehmern, Auslandsbezug und komplexe Vertragsverhältnisse, Patronatserklärung, Zustimmungen zu Verbindlichkeiten außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, Aus- und Absonderungen, Verhandlungen über Massedarlehen, Mitwirkung an der Neubestellung des Geschäftsführers, Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für 3 Arbeitnehmer und 3 Monate
Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 557 IN 1160/23 · H+E Pharma GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 1160/23
- Wirksam am
- 02.11.2023
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 766594
Aktenzeichen: 531/557 IN 1160/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H+E Pharma GmbH, Dr.-Jungheinrich-Platz 2, 01665 Klipphausen, Amtsgericht Stuttgart , HRB 766594
vertreten durch den Geschäftsführer Fernando Cubero del Castillo-Olivares
Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.11.2023 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
Zum Sachwalter wird Rechtsanwalt Michael Putze, Wasastraße 15, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 340 850, Telefax: 0351 340 855, Email geschäftlich: Dresden@hww.eu
bestellt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen, ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 29.12.2023 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf:
Dienstag, den 30.01.2024, 11:00 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 766594 HRB 766594: H+E Pharma GmbH, Stuttgart, Ruppmannstraße 33 b, 70565 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 11.3. (Gesellschafterversammlu…
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HRB 766594 HRB 766594: H+E Pharma GmbH, Stuttgart, Ruppmannstraße 33 b, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Locke, Torsten, Radebeul, *XX.XX.XXXX.
HRB 766594 HRB 766594: H+E Pharma GmbH, Stuttgart, Ruppmannstraße 33 b, 70565 Stuttgart. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Ding, Daniel Ning, Shanghai / China, *XX.XX.XXXX, einzelver…
HRB 766594 HRB 766594: H+E Pharma GmbH, Stuttgart, Ruppmannstraße 33 b, 70565 Stuttgart. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Ding, Daniel Ning, Shanghai / China, *XX.XX.XXXX, einzelver…
HRB 766594 HRB 766594: H+E Pharma GmbH, Stuttgart, Ruppmannstraße 33 b, 70565 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Ning Ding, Daniel, Shanghai / China, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 766594 HRB 766594: H+E Pharma GmbH, Stuttgart, Ruppmannstraße 33 b, 70565 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durc…
HRB 766594 HRB 766594: H+E Pharma GmbH, Stuttgart, Ruppmannstraße 33 b, 70565 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.09.2018. Geschäftsanschrift: Ruppmannstraße 33 b, 70565 Stuttg…
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