HRB 7931

H. Andreas GmbH

Amtsgericht Würzburg · Bayern

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hohlweg 1, 97232 Giebelstadt-Sulzdorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Giebelstadt
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
02.05.2022
Datenstand
2025-09-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Udo Kraftsik

Bosau

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

Luwe GmbH

HRB 14617 · Amtsgericht Würzburg

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-08

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-26 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. H. Andreas GmbH Wiesentheid

Gegenstand des Unternehmens

Import und der Handel mit Kunst- und Seidenblumen aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Tätigkeit auf andere Bereiche des Groß- und Einzelhandels zu erstrecken. Ferner hat die Gesellschaft den Erwerb und die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 198/26 · H. Andreas GmbH · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 198/26
Wirksam am
03.08.2026
Registerbezug
Würzburg, HRB 7931
IN 198/26

In dem Verfahren über den Antrag d.

H. Andreas GmbH, Hohlweg 1, 97232 Giebelstadt OT Sulzdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Kraftsik Udo
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 7931
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RKGB Reinhart Kober Großkinsky Braun Rechtsanwälte PartGmbB, Rathausgasse 3, 97877 Wertheim, Gz.: 30125/26-SB/nr
Geschäftszweig/Beschäftigung: Import und der Handel mit Kunst- und Seidenblumen aller Art
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Weiß Rüdiger
Fürther Straße 98-100, 90429 Nürnberg
Telefon: (0911) 366509-0
Telefax: (0911) 366509-10
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.09.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen) und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 17.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 22.05.2026 beim Insolvenzgericht Würzburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 01.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7931 HRB 7931: H. Andreas GmbH, Giebelstadt, Hohlweg 1, 97232 Giebelstadt-Sulzdorf. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Böpple, Gerhard, Eisingen, *XX.XX.XXXX; Götz, Markus, Bad Mergentheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Ge…
HRB 7931: H. Andreas GmbH, Giebelstadt, Hohlweg 1, 97232 Giebelstadt-Sulzdorf. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Böpple, Gerhard, Eisingen, *XX.XX.XXXX; Götz, Markus, Bad Mergentheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Kraftsik, Udo, Bosau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 7931 HRB 7931: H. Andreas GmbH, Wiesentheid, Industriestraße 9, 97353 Wiesentheid. Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2021 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Giebe…
HRB 7931: H. Andreas GmbH, Wiesentheid, Industriestraße 9, 97353 Wiesentheid. Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2021 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Giebelstadt. Geschäftsanschrift: Hohlweg 1, 97232 Giebelstadt-Sulzdorf.
Veränderungen
HRB 7931 HRB 7931: H. Andreas GmbH, Wiesentheid, Industriestraße 9, 97353 Wiesentheid. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nixdorf, Dieter, Münster, *XX.XX.XXXX.
HRB 7931: H. Andreas GmbH, Wiesentheid, Industriestraße 9, 97353 Wiesentheid. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nixdorf, Dieter, Münster, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7931 HRB 7931: H. Andreas GmbH, Wiesentheid, Industriestraße 9, 97353 Wiesentheid. Bestellt: Geschäftsführer: Böpple, Gerhard, Eisingen, *XX.XX.XXXX; Götz, Markus, Bad Mergentheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvert…
HRB 7931: H. Andreas GmbH, Wiesentheid, Industriestraße 9, 97353 Wiesentheid. Bestellt: Geschäftsführer: Böpple, Gerhard, Eisingen, *XX.XX.XXXX; Götz, Markus, Bad Mergentheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 7931 H. Andreas GmbH, Wiesentheid (Industriestr. 9, 97353 Wiesentheid). Prokura erloschen: Hasselbalch Lund, Lotte, Würzburg, *XX.XX.XXXX.
H. Andreas GmbH, Wiesentheid (Industriestr. 9, 97353 Wiesentheid). Prokura erloschen: Hasselbalch Lund, Lotte, Würzburg, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.