HRA 1167
GWO Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Rosenstraße 2, 17033 NeubrandenburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Neubrandenburg
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 25.07.2018
- Datenstand
- 2025-09-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
GWO Immobilien Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH
Neubrandenburg
Norbert Ritter
Neubrandenburg
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 701 IN 94/18 · GWO Immobilien Verwaltungs GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 701 IN 94/18
- Wirksam am
- 03.08.2026
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRA 1167
In dem Insolvenzverfahren d.
GWO Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG, Rosenstraße 2, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GWO Immobilien Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Norbert Ritter
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRA 1167
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Axel Saß, Seerosenweg 38, 14542 Werder, Gz.: 102/18 sa
Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
3. Prüfung nachträglicher Forderungsanmeldungen
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 14.09.2026 bei dem Amtsgericht Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, 17033 Neubrandenburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen und Anträge, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 2.190.185,23 Euro incl. 18.255.499,79 EUR für den Ausfall zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 346820,31 Euro vor Kostenregulierung gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wurde festgesetzt.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 30.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 701 IN 94/18 · GWO Immobilien Verwaltungs GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 701 IN 94/18
- Wirksam am
- 03.08.2026
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRA 1167
In dem Insolvenzverfahren d.
GWO Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG, Rosenstraße 2, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GWO Immobilien Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Norbert Ritter
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRA 1167
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Axel Saß, Seerosenweg 38, 14542 Werder, Gz.: 102/18 sa
Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 2.190.185,23 Euro incl. 18.255.499,79 EUR für den Ausfall zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 346.820,31 Euro vor Kostenregulierung gegenübersteht.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung mit Belegen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 30.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 701 IN 94/18 · GWO Immobilien Verwaltungs GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 701 IN 94/18
- Wirksam am
- 03.08.2026
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRA 1167
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GWO Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG, Rosenstraße 2, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GWO Immobilien Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Norbert Ritter
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRA 1167
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Axel Saß, Seerosenweg 38, 14542 Werder, Gz.: 102/18 sa
Beschluss:
Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt.
Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz durch Zuschläge überschreiten oder durch Abschläge hinter ihm zurückbleiben (§ 63 InsO, § 3 InsVV). Es wurden Zuschläge festgesetzt. Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 07.04.2026 verwiesen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, 17033 Neubrandenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 30.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 1167 HRA 1167: GWO Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG, Neubrandenburg, Rosenstraße 2, 17033 Neubrandenburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRA 1167 HRA 1167: GWO Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG, Neubrandenburg, Rosenstraße 2, 17033 Neubrandenburg. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Rosenstraße 2, 17033 Neubrandenburg.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.