HRB 17230

Gutmacher GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Elisabethstraße 39, 06844 Dessau-Roßlau

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Dessau-Roßlau
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
05.05.2021
Datenstand
2025-09-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-22

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Gegenstand des Unternehmens

Die Installation, die Montage, die Reparatur und die Wartung von Klima-, Wärmeerzeuger-, Lüftungs- und Sanitäranlagen und von Anlagen für erneuerbare Energien und der Service sowie der Handel mit Zubehörtechnik für die vorbezeichneten Anlagen; die Bauklempnerei und der Trockenbau.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 2 IN 229/18 · Gutmacher GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 229/18
Wirksam am
09.09.2021
Registerbezug
Stendal, HRB 17230
2 IN 229/18: In dem Insolvenzverfahren Gutmacher GmbH, Elisabethstraße 39, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 17230), vertr. d.: Clemens Knitsch, Ludwig-Würdig-Straße 6, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und der Schlusstermin auf Montag, 01.11.2021 um 11:25 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Str. 33, Saal 123 bestimmt. Der Termin dient der Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen, der Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse sowie zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Verfügbar ist ein Massebestand in Höhe von 209.166,97 EUR abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten.
Zu berücksichtigen sind 1.599.808,03 EUR Insolvenzforderungen.
Die Schlussunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Str. 33, Zimmer 212, zur Einsicht aus.
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Nachweise von Klageerhebungen für noch nicht festgestellte Forderungen sind bis zum Ablauf einer Ausschlussfrist von zwei Wochen seit der öffentlichen Bekanntmachung dem Insolvenzverwalter zu erbringen. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Der Rechtsbehelf kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu muss die befristete Erinnerung und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 08.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 229/18 · Gutmacher GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 229/18
Wirksam am
22.07.2021
Registerbezug
Stendal, HRB 17230
2 IN 229/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gutmacher GmbH, Elisabethstraße 39, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 17230), vertr. d.: Clemens Knitsch, Ludwig-Würdig-Straße 6, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 27.08.2021 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 21.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Berichtigungen
HRB 17230 HRB 17230: Gutmacher GmbH, Dessau-Roßlau, Elisabethstraße 39, 06844 Dessau-Roßlau. Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG gelöscht: Geschäftsführer: Knitsch, Clemens, Dessau-Roßlau, *XX.XX.XXXX.
HRB 17230: Gutmacher GmbH, Dessau-Roßlau, Elisabethstraße 39, 06844 Dessau-Roßlau. Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG gelöscht: Geschäftsführer: Knitsch, Clemens, Dessau-Roßlau, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 229/18 · Gutmacher GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 229/18
Wirksam am
16.01.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 17230
Geschäfts-Nr.: 2 IN 229/18. In dem Insolvenzverfahren Gutmacher GmbH,
Elisabethstraße 39, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 17230), vertr. d.:
Clemens Knitsch, Ludwig-Würdig-Straße 6, 06846 Dessau-Roßlau,
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch
Beschluss vom 15.01.2019 festgesetzt worden.

Zu den Gründen des Beschlusses:

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht gemäß § 63 Abs. 3 InsO eine Vergütung
zu. Die Höhe der Berechnungsmasse i. H. v. 101.928,10 EUR ergab sich aus dem
von ihm vorgelegten Gutachten und seinem schlüssig vorgetragenen
Vergütungsantrag.

Die Berechnung im Antrag entsprach den Regelungen der §§ 63 Abs. 3 InsO sowie
10 ff. InsVV und war nicht zu beanstanden.

Die geltend gemachte Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer war gemäß §§ 10, 7
und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig.

Dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters war deshalb vollumfänglich
stattzugeben.

Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit
dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten
werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese
Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind bei dem Amtsgericht
Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als
elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet
ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der
Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in
§ 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den
technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der
Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau,
Willy-Lohmann-Str. 33, Zimmer 212, zur Einsicht der Verfahrensbeteiligten aus.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 15.01.2019.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 17230 HRB 17230: Gutmacher GmbH, Dessau-Roßlau, Elisabethstraße 39, 06844 Dessau-Roßlau. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 01.12.2018 (Az. 2 IN 229/18) das I…
HRB 17230: Gutmacher GmbH, Dessau-Roßlau, Elisabethstraße 39, 06844 Dessau-Roßlau. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 01.12.2018 (Az. 2 IN 229/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 229/18 · Gutmacher GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 229/18
Wirksam am
03.12.2018
Registerbezug
Stendal, HRB 17230
2 IN 229/18: Über das Vermögen der Gutmacher GmbH, Elisabethstraße 39, 06844
Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 17230), vertr. d.: Clemens Knitsch,
Ludwig-Würdiger-Straße 6, 06846 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), ist am
01.12.2018 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Augustastraße
1, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/12276767, E-Mail:
kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.12.2018 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 15.01.2019, 09:55 Uhr, Saal 112,
Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidungen der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessiert oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

· sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179
InsO)

Hinweise:

· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

· Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO liegen die Anmeldungen sowie
die beigefügten Urkunden der einzelnen Gläubiger nicht bei Gericht, sondern in
den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht der Beteiligten aus.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 03.12.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Berichtigungen
HRB 17230 HRB 17230: Gutmacher GmbH, Dessau-Roßlau, Elisabethstraße 39, 06844 Dessau-Roßlau. Von Amts wegen berichtigt: Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 05.10.2…
HRB 17230: Gutmacher GmbH, Dessau-Roßlau, Elisabethstraße 39, 06844 Dessau-Roßlau. Von Amts wegen berichtigt: Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 05.10.2018 (Az. 2 IN 229/18) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Veränderungen
HRB 17230 HRB 17230: Gutmacher GmbH, Dessau-Roßlau, Elisabethstraße 39, 06844 Dessau-Roßlau. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 05.10.2018 (Az. 2 IN 229/18) die v…
HRB 17230: Gutmacher GmbH, Dessau-Roßlau, Elisabethstraße 39, 06844 Dessau-Roßlau. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 05.10.2018 (Az. 2 IN 229/18) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 229/18 · Gutmacher GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 229/18
Wirksam am
05.10.2018
Registerbezug
Stendal, HRB 17230
Az.: 2 IN 229/18 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Gutmacher GmbH, Elisabethstraße 39, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB
17230), vertr. d.: Clemens Knitsch, Ludwig-Würdiger-Straße 6, 06846
Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), ist am 05.10.2018 gegen die Schuldnerin die
vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der
Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus
Schmidt, Augustastraße 1, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/
12276767, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de bestellt worden. Den
Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) ist verboten worden, an die
Schuldnerin zu leisten. Den Sicherungsnehmern ist untersagt worden, ihr
Sicherungsgut sicherzustellen oder zu verwerten. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der
Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder auf einem von ihm
einzurichtenden Anderkonto anzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert,
nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Die Banken sind gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter zur
Auskunftserteilung über die Konten und Kontenbewegungen der Schuldnerin
verpflichtet.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 05.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 17230 HRB 17230: Gutmacher GmbH, Dessau-Roßlau, Elisabethstraße 32, 06844 Dessau-Roßlau. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Elisabethstraße 39, 06844 Dessau-Roßlau. Geändert, nun: Geschäftsführer: Knitsch, Clemens…
HRB 17230: Gutmacher GmbH, Dessau-Roßlau, Elisabethstraße 32, 06844 Dessau-Roßlau. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Elisabethstraße 39, 06844 Dessau-Roßlau. Geändert, nun: Geschäftsführer: Knitsch, Clemens, Dessau-Roßlau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 17230 Gutmacher GmbH, Dessau-Roßlau, Elisabethstraße 32, 06844 Dessau-Roßlau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2011. Geschäftsanschrift: Elisabethstraße 32, 06844 Dessau-Roßlau…
Gutmacher GmbH, Dessau-Roßlau, Elisabethstraße 32, 06844 Dessau-Roßlau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2011. Geschäftsanschrift: Elisabethstraße 32, 06844 Dessau-Roßlau. Gegenstand des Unternehmens: Die Installation, die Montage, die Reparatur und die Wartung von Klima-, Wärmeerzeuger-, Lüftungs- und Sanitäranlagen und von Anlagen für erneuerbare Energien und der Service sowie der Handel mit Zubehörtechnik für die vorbezeichneten Anlagen; die Bauklempnerei und der Trockenbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Knitsch, Clemens, Dessau-Roßlau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.