HRB 31906

Gutes vom Dorf 3JZ GmbH

Amtsgericht Potsdam · Brandenburg

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Am Mellensee

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Registerdaten

Sitz
Am Mellensee
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Gutes vom Dorf 3JZ GmbH Zossen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6.60 IN 6/24 · Gutes vom Dorf 3JZ GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 6/24
Wirksam am
12.04.2024
Registerbezug
Potsdam, HRB 31906
In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen

Gutes vom Dorf 3JZ GmbH, Hauptstraße 22, 15838 Am Mellensee, vertr. d.d. Geschäftsführer Phil Hartmann und Jörg Siegfried Martin

wird heute, um 11.40 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin

bestellt.

Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners. Er
hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und
zu erhalten.

Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu
zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung
zu leisten (§ 23 Abs.1 Satz 3 InsO). Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen
Vermögens werden hiermit untersagt. Den Gläubigern wird untersagt, die im Besitz des
Schuldners befindlichen beweglichen Gegenstände ohne vorherige
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Besitz zu nehmen und zu verwerten
und ihnen abgetretene Forderungen des Schuldners gegen Dritte einzuziehen.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes
oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden
einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen
Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort
Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht in die Bücher und
Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlangen bis zur Entscheidung über die
Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Mißachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Auskünfte bei Dritten, insbesondere Banken, Versicherungsgesellschaften, Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften einzuholen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 21 Abs.1, 6 Abs. 1 Satz 1 InsO für den Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 4 InsO, 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Beschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Potsdam, den 12. April 2024, Amtsgericht Potsdam

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 31906 P HRB 31906 P: Gutes vom Dorf 3JZ GmbH, Am Mellensee, Hauptstraße 22, 15838 Am Mellensee OT Mellensee. Sitz der Firma: Am Mellensee; Geschäftsanschrift: Hauptstraße 22, 15838 Am Mellensee OT Mellensee; Rechtsf…
HRB 31906 P: Gutes vom Dorf 3JZ GmbH, Am Mellensee, Hauptstraße 22, 15838 Am Mellensee OT Mellensee. Sitz der Firma: Am Mellensee; Geschäftsanschrift: Hauptstraße 22, 15838 Am Mellensee OT Mellensee; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.09.2020 ist der Sitz der Gesellschaft nach Am Mellensee verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Satz 2 (Sitz).
Neueintragungen
HRB 31906 P HRB 31906 P: Gutes vom Dorf 3JZ GmbH, Zossen, Lehmannstraße 26, 15806 Zossen. Inländische Geschäftsanschrift: Lehmannstraße 26, 15806 Zossen; Gegenstand: Produktion, Anbau, Verarbeitung und Vertrieb landwirt…
HRB 31906 P: Gutes vom Dorf 3JZ GmbH, Zossen, Lehmannstraße 26, 15806 Zossen. Inländische Geschäftsanschrift: Lehmannstraße 26, 15806 Zossen; Gegenstand: Produktion, Anbau, Verarbeitung und Vertrieb landwirtschaftlicher Produkte und Naturprodukte (hauptsächlich Bio und Regional),
Anbau und Vertrieb von Obst, Gemüse, Kräutern,
Betrieb eines Hofladens mit Verkauf von Lebensmitteln, Blumen, Dekorationsartikeln, selbstgebastelten Sachen, Kosmetik, Schmuck,
Durchführung von Schulungen, Kochkursen etc.,
Web-Shop,
Biokiste inkl. Auslieferung, Planung und Durchführung von Events, Caterings, Festen,
Café mit Alkoholausschank, Kuchen, Eis, Suppen, belegte Sandwich/Baguettes, selbstgemachte Speisen,
Lebensmittelmanufaktur mit Herstellung und Vertrieb von Marmelade, Sirup, Likör, Senf, Salz, Honig, Suppen, Tee, Kräutern, Gewürzen, Eingekochtem, Eingemachtem, Wein, Saft, Eis, Schokolade, Bonbon, Chutney, Pesto, Öl, Essig, Limonade, Gebäck, Kuchen und weiteren Lebensmitteln, Herstellung und Vertrieb von Schmuck und Dekorationsartikeln,
Dienstleistungen,
Verleih von Geräten; Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Hartmann, Phil, *XX.XX.XXXX, Zossen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Martin, Jörg Siegfried, *XX.XX.XXXX, Zossen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.11.2018

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