HRB 31711

gute Wände GmbH

Amtsgericht Wuppertal · Nordrhein-Westfalen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Solingen

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Registerdaten

Sitz
Solingen
Datenstand
2024-12-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-31

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 507 IN 77/23 · gute Wände GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
507 IN 77/23
Wirksam am
04.04.2024
Registerbezug
Wuppertal, HRB 31711
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 77/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 31711 eingetragenen gute Wände GmbH, Langhansstraße 5, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Izabela Becker, Feldstraße 66, 40764 Langenfeld (Rheinland)

ist am 28.03.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

507 IN 77/23
Amtsgericht Wuppertal, 03.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 507 IN 77/23 · gute Wände GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
507 IN 77/23
Wirksam am
11.03.2024
Registerbezug
Wuppertal, HRB 31711
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 77/23

Über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 31711 eingetragenen gute Wände GmbH, Langhansstraße 5, 42697 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Izabela Becker, Feldstraße 66, 40764 Langenfeld (Rheinland)

Geschäftszweig: Verkauf und Verwaltung von Immobilien pp.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.03.2024, um 14:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.09.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, Weinsbergtalstraße 4, 42657 Solingen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 13.05.2024.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 24.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

507 IN 77/23
Wuppertal, 04.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 31711 HRB 31711: gute Wände GmbH, Solingen, Langhansstr. 5, 42697 Solingen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2. und mit ihr die Änderung des Unter…
HRB 31711: gute Wände GmbH, Solingen, Langhansstr. 5, 42697 Solingen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2. und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Verkauf und Verwaltung von Immobilien, Hausverwaltung, Hausmeisterservice, Vermittlung von Geschäftskontakten, Unternehmensberatung, Verkaufsförderung, Vermittlung von internationalen Geschäftskontakten im Energie- und Umweltbereich sowie Vermittlung von strukturellen und humanen Projekten.
Neueintragungen
HRB 31711 HRB 31711: gute Wände GmbH, Solingen, Langhansstr. 5, 42697 Solingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.05.2016, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.20…
HRB 31711: gute Wände GmbH, Solingen, Langhansstr. 5, 42697 Solingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.05.2016, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Langenfeld (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 85427) nach Solingen beschlossen. Geschäftsanschrift: Langhansstr. 5, 42697 Solingen. Gegenstand: Die Hausverwaltung, der Hausmeisterservice, die Vermittlung von Edelmetallen und Rabattkarten, Vermittlung von Geschäftskontakten und Telekommunikationsverträgen, Unternehmensberatung, Verkaufsförderung, Verkauf und Vermietung von Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Aufgrund Namensänderung nunmehr Geschäftsführer: Becker, Izabela, Langenfeld, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.