HRA 206137

Gussek-Haus Immobilien Nordhorn GmbH & Co. KG

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Nordhorn

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Registerdaten

Sitz
Nordhorn
Datenstand
2024-05-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Fünfundsechzigste STG Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Osnabrück

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 80/24 · Gussek-Haus Immobilien Nordhorn GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 80/24
Wirksam am
30.07.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRA 206137
7 IN 80/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gussek-Haus Immobilien Nordhorn GmbH & Co. KG, Euregiostraße 7, 48527 Nordhorn (AG Osnabrück, HRA 206137), vertr. d.: 1. Gussek-Haus Immobilien Nordhorn Verwaltungs GmbH, Euregiostraße 7, 48527 Nordhorn, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Wüller, Marl, Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Stichtag, der dem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird bestimmt auf den
11.08.2025.

Der Termin dient der schriftlichen Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes:

Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung gemäß § 160 Abs. 1 S. 2,
Abs. 2 Nr. 1 InsO zum notariellen Kaufvertrag vom 11.07.2025 des Notars
Dr. Wolf aus Hamburg (UVZ-Nr. 1035-2025 W) hinsichtlich der freihändigen
Veräußerung des Grundbesitzes der Schuldnerin eingetragen im Grund-
buch des Amtsgerichts Nordhorn von Nordhorn Blatt 16389, BV lfd. Nr. 8,
laut Grundbuch belegen Euregiostraße 7, Gemarkung Nordhorn, Flur 11, Flurstücke 8/83, 7/5, 8/102, 8/152, mit einer Größe (laut Grundbuch) von
1.500 qm, 25.593 qm, 9.487 qm und 11.283 qm sowie des Grundbesitzes eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Nordhorn von Nordhorn Blatt
21094, BV lfd. Nr. 1, laut Grundbuch belegen Euregiostraße 7, Gemarkung
Nordhorn, Flur 11, Flurstück 8/82, mit einer Größe (laut Grundbuch) von
3.298 qm zu einem Kaufpreis in Höhe von 4.303.745,00 € (netto) erteilt.

Hinweis:
Nach Aktenlage zeichnet sich insoweit kein Diskussionsbedarf ab. Sollte dieser im schriftlichen Verfahren nunmehr wider Erwarten festzustellen sein, bleibt die Anberaumung einer ergänzenden mündlichen Gläubigerversammlung vorbehalten.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn keine schriftlichen Erklärungen zur Akte eingereicht werden. Zustimmung sowie Ablehnung können schriftlich bis zum 11.08.2025 einschließlich gegenüber dem Gericht zur Akte mitgeteilt werden. Eingänge nach dem 11.08.2025 dürfen nicht berücksichtigt werden. Professionelle Einreicher gemäß § 130 d ZPO sollen Schreiben zusätzlich ordnungsgemäß elektronisch übermitteln.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 29.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 80/24 · Gussek-Haus Immobilien Nordhorn GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 80/24
Wirksam am
21.01.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRA 206137
7 IN 80/24: Über das Vermögen der Gussek-Haus Immobilien Nordhorn GmbH & Co. KG, Euregiostraße 7, 48527 Nordhorn (AG Osnabrück, HRA 206137), vertr. d.: 1. Gussek-Haus Immobilien Nordhorn Verwaltungs GmbH, Euregiostraße 7, 48527 Nordhorn, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Wüller, Marl, (Geschäftsführer), ist am 16.01.2025 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Meyer, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Ludgeristraße 54, 48143 Münster, Tel.: 0251/16283-0, Fax: 0251/16283-11, E-Mail: muenster@pluta.net.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.02.2025 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 18.03.2025.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (25.02.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (18.03.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 21.01.2025

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 206137 HRA 206137: Gussek-Haus Immobilien Nordhorn GmbH & Co. KG, Nordhorn, Euregiostraße 7, 48527 Nordhorn. Von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Gussek-Haus Immobilien Nordhorn Ver…
HRA 206137: Gussek-Haus Immobilien Nordhorn GmbH & Co. KG, Nordhorn, Euregiostraße 7, 48527 Nordhorn. Von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Gussek-Haus Immobilien Nordhorn Verwaltungs GmbH, Nordhorn (Amtsgericht Osnabrück HRB 212637), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 206137 HRA 206137: Fünfundsechzigste STG Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Osnabrück, c/o Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lotter Str. 43, 49078 Osnabrück. (Gegenstand der Gesellschaft ist das Halten und …
HRA 206137: Fünfundsechzigste STG Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Osnabrück, c/o Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lotter Str. 43, 49078 Osnabrück. (Gegenstand der Gesellschaft ist das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien im Bereich Nordhorn. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte und Handlungen vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem KWG oder dem Kapitalanlage- gesetz genehmigungspflichtig sind. ). Firma geändert, nun: Neue Firma: Gussek-Haus Immobilien Nordhorn GmbH & Co. KG. Sitz verlegt, nun: Nordhorn. Neue Geschäftsanschrift: Euregiostraße 7, 48527 Nordhorn. Geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Gussek-Haus Immobilien Nordhorn GmbH & Co. KG, Nordhorn (Amtsgericht Osnabrück HRB 212637), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRA 206137 HRA 206137: Fünfundsechzigste STG Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Osnabrück, c/o Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lotter Str. 43, 49078 Osnabrück. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: c/o S…
HRA 206137: Fünfundsechzigste STG Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Osnabrück, c/o Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lotter Str. 43, 49078 Osnabrück. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: c/o Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lotter Str. 43, 49078 Osnabrück. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: STG Vierhundertachte Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 212637), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.