HRB 32317

Gunter Seibold Maschinenbau GmbH

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Marie-Curie-Straße 5, 64823 Groß-Umstadt

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Groß-Umstadt
Datenstand
2024-02-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2026-04-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Gegenstand des Unternehmens

Ist die Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und Vertrieb von Sondermaschinen und Maschinenkomponenten sowie die Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG an Unternehmen im Bereich Maschinenbau sowie die Abwicklung von Dienst- und Werk- bzw. Werklieferungsverträgen auf dem gleichen Gebiet. Die Gesellschaft ist berechtigt, Geschäfte jeder Art durchzuführen, die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen und diesen ergänzen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 461/20 · Gunter Seibold Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 461/20
Wirksam am
06.10.2021
Registerbezug
Darmstadt, HRB 32317
9 IN 461/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gunter Seibold Maschinenbau GmbH, Marie-Curie-Straße 5, 64823 Groß-Umstadt (AG Darmstadt, HRB 32317), vertr. d.: 1. Gunter Seibold, (Geschäftsführer), 2. Michael Kilb, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %

X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %

X
EUR Gesamtbetrag

Dem Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, Berliner Allee 65, 64295 Darmstadt, Tel.: 06151/3975473, Fax: 06151/3975111 wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Eigenverwaltung wurde mit Beschluss vom 10.09.2020 angeordnet nebst Bestellung eines vorläufigen Sachwalters.

Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters ist entsprechend der Vergütung des endgültigen Sachwalters nach § 12 InsVV festzusetzen (BGH, 21.07.2016, IX ZB 70/14 sowie 22.09.2016, IX ZB 71/14), wobei diese im Regelfall 25 % der Regelvergütung des endgültigen Insolvenzverwalters beträgt.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 412.664,75 € ausgegangen, was zu einer Regelvergütung von X € führt. Somit ergibt sich für den vorläufigen Sachwalter eine Vergütung i.H.v. X € (25 %).

Zusätzlich wurden Zuschläge in einer Gesamthöhe von 72,5551 % geltend gemacht, was X € entspricht.
Die Gläubiger hatten Gelegenheit zur Stellungnahme. Einwände wurden nicht erhoben.

Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Bei dem Gesamtbetrag der Vergütung wurde 0,01 € weniger festgesetzt als beantragt. Dies erfolgte aufgrund eines Rundungsfehlers seitens des Sachwalters.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 05.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 461/20 · Gunter Seibold Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 461/20
Wirksam am
01.09.2021
Registerbezug
Darmstadt, HRB 32317
9 IN 461/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gunter Seibold Maschinenbau GmbH, Marie-Curie-Straße 5, 64823 Groß-Umstadt (AG Darmstadt, HRB 32317), vertr. d.: 1. Gunter Seibold, (Geschäftsführer), 2. Michael Kilb, (Geschäftsführer), hat der Sachwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 29.09.2021. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 01.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 32317 HRB 32317: Gunter Seibold Maschinenbau GmbH, Groß-Umstadt, Marie-Curie-Straße 5, 64823 Groß-Umstadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 461/20) vom 01.12.2020 ist über das Vermögen der Gese…
HRB 32317: Gunter Seibold Maschinenbau GmbH, Groß-Umstadt, Marie-Curie-Straße 5, 64823 Groß-Umstadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 461/20) vom 01.12.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 461/20) vom 01.12.2020 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Sämtliche Eintragungen hinsichtlich der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetragenen Prokuristen und ihrer Vertretungsbefugnis sind infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unrichtig geworden (§ 384 Abs.2 FamFG).
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 461/20 · Gunter Seibold Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 461/20
Wirksam am
01.12.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRB 32317
9 IN 461/20: Über das Vermögen der Gunter Seibold Maschinenbau GmbH,
Marie-Curie-Straße 5, 64823 Groß-Umstadt (AG Darmstadt, HRB 32317), vertr. d.:
1. Gunter Seibold, (Geschäftsführer), 2. Michael Kilb, (Geschäftsführer), ist
am 01.12.2020 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, Berliner Allee 65, 64295
Darmstadt, Tel.: 06151/3975473, Fax: 06151/3975111.

Auf Antrag der Schuldnerin wurde die Eigenverwaltung angegeordnet.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangige Forderungen nach
§ 39 InsO bei dem Sachwalter gemäß § 270 c Satz 3 InsO, schriftlich unter
Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiter über die Forderung
bestehenden Unterlagen und unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.12.2020
anzumelden;

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 13.01.2021, 10:00 Uhr, Saal 5,
Gebäude B, Mathildenplatz 15 eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung
durch die Schuldnerin und zur Stellungnahme durch den Sachwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§§ 160,
276 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· die Beibehaltung der Anordnung oder die Aufhebung der Anordnung der
Eigenverwaltung sowie die Anordnung, dass bestimmte Rechtsgeschäfte die
Schuldnerin nur wirksam sind, wenn der Sachwalter ihnen zustimmt (§§ 272,
277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 21.12.2020 )
und dem vorstehend genannten Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 01.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 461/20 · Gunter Seibold Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 461/20
Wirksam am
13.10.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRB 32317
Geschäfts-Nr.: 9 IN 461/20. In dem Insolvenzantragsverfahren der Gunter Seibold
Maschinenbau GmbH, Marie-Curie-Straße 5, 64823 Groß-Umstadt (AG Darmstadt, HRB
32317), vertr. d.: 1. Gunter Seibold, (Geschäftsführer), 2. Michael Kilb,
(Geschäftsführer), vertr. d. Rechtsanwälte Mönning und Partner, Emser Str. 9,
10719 Berlin wurde am 08.09.2020 Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung
gestellt. Das Gericht hat mit Beschluss vom 10.09.2020 gem. § 270a InsO die
vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Johannes
Hancke, Berliner Allee 65, 64295 Darmstadt, Tel.: 06151/3975473, Fax: 06151/
3975111 zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Amtsgericht Darmstadt, 12.10.2020.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 32317 HRB 32317: Gunter Seibold Maschinenbau GmbH, Groß-Umstadt, Marie-Curie-Straße 5, 64823 Groß-Umstadt. Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 5, 64823 Groß-Umstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Kilb, Michael,…
HRB 32317: Gunter Seibold Maschinenbau GmbH, Groß-Umstadt, Marie-Curie-Straße 5, 64823 Groß-Umstadt. Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 5, 64823 Groß-Umstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Kilb, Michael, Groß-Umstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Kilb, Michael, Groß-Umstadt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 32317 Gunter Seibold Maschinenbau GmbH, Groß-Umstadt, (Marie-Curie-Straße 5, 64823 Groß-Umstadt).Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hahn-Ritzheim, Constanze Margarete…
Gunter Seibold Maschinenbau GmbH, Groß-Umstadt, (Marie-Curie-Straße 5, 64823 Groß-Umstadt).Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hahn-Ritzheim, Constanze Margarete, Babenhausen, *XX.XX.XXXX; Kilb, Michael Heinz, Groß-Umstadt, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.