HRA 14758

Guido Koch KG

Amtsgericht Bielefeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schloß Holte-Stukenbrock

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Schloß Holte-Stukenbrock
Datenstand
2024-04-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-11

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-11 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRA 14758 Guido Koch KG, Schloß Holte-Stukenbrock (Fienhofweg 14, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.08.2004 sowie des Zustimmungsbesch…
Guido Koch KG, Schloß Holte-Stukenbrock (Fienhofweg 14, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.08.2004 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2004 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Koch, Guido, Schloß Holte-Stukenbrock, geb. 16.03.1971, unter der Firma Kleintransporte Guido Koch e.K. in Schloß Holte-Stukenbrock (AG Bielefeld HRA 14733) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers; dort eingetragen am heutigen Tag. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.