VR 2404

Gütegemeinschaft Saunabau, Infrarot-Wärmekabine und Dampfbad e.V.

Amtsgericht Wiesbaden · Hessen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wiesbaden

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Registerdaten

Sitz
Wiesbaden
Datenstand
2024-12-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Gütegemeinschaft Saunabau Wiesbaden
  2. Gütegemeinschaft Saunabau und Dampfbad Wiesbaden
  3. Gütegemeinschaft Saunabau und Dampfbad e.V. Wiesbaden

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 2404 Gütegemeinschaft Saunabau und Dampfbad e.V., Wiesbaden (Grillparzerstraße 13, 65187 Wiesbaden). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.04.2012 sowie der…
Gütegemeinschaft Saunabau und Dampfbad e.V., Wiesbaden (Grillparzerstraße 13, 65187 Wiesbaden). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen der beteiligten Vereine vom 20.06.2012 mit dem Gütegemeinschaft Infrarot-Wärmekabine e.V. mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden VR 6083) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.