HRA 1167
Günther & Lochte GmbH & Co KG
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Orschbachstraße 41, 40599 DüsseldorfGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Düsseldorf
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 07.06.2017
- Datenstand
- 2026-01-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Günther & Lochte Verwaltungsgesellschaft mbH
Düsseldorf
Yvonne Koch
Weilheim-Lichtenau
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Günther & Lochte Düsseldorf
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Aufhebung des Verfahrens 504 IN 34/17 · Günther & Lochte GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 504 IN 34/17
- Wirksam am
- 09.03.2026
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRA 1167
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 1167 eingetragenen Günther & Lochte GmbH & Co. KG, Oerschbachstr. 41, 40599 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Günther & Lochte Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Michael Maurer, Vogelwarte 7, 42799 Leichlingen
wird heute, am 05.03.2026, um 14:10 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich des restlichen Bestandes auf dem Sonderkonto des Verwalters wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Düsseldorf schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 34/17
Amtsgericht Düsseldorf, 05.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 1167 HRA 1167: Günther & Lochte GmbH & Co KG, Düsseldorf, Orschbachstraße 41, 40599 Düsseldorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugni…
HRA 1167 HRA 1167: Günther & Lochte GmbH & Co KG, Düsseldorf, Orschbachstraße 41, 40599 Düsseldorf. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten …
HRA 1167 HRA 1167:Günther & Lochte GmbH & Co KG, Düsseldorf, Orschbachstraße 41, 40599 Düsseldorf.Prokura erloschen: Weiskopf, Horst, Hilden; Wienands, Bernward, Düsseldorf. Einzelprokura: Bokermann, Burkhardt August…
HRA 1167 Günther & Lochte GmbH & Co KG, Düsseldorf (Orschbachstraße 41, 40599 Düsseldorf). Prokura erloschen: Grundmann, Michael, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
HRA 1167 Günther & Lochte GmbH & Co KG, Düsseldorf (Orschbachstraße 41, 40599 Düsseldorf). Prokura geändert, nunmehr Einzelprokura: Grundmann, Michael, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.