HRA 11110

Günter Zwetsch Inh. Martin Monz e. K.

Amtsgericht Bad Kreuznach · Rheinland-Pfalz

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Layenstraße 170, 55743 Idar-Oberstein

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Idar-Oberstein
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
14.04.2025
Datenstand
2025-10-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Martin Dieter Monz

Sensweiler

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-06

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-05-07 Chronologischen Auszug ansehen
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Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-06 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Günter Z w e t s c h Vollmersbach
  2. Günter Z w e t s c h Idar-Oberstein

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 11/25 · Monz, Martin · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 11/25
Wirksam am
03.12.2025
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRA 11110
10 IN 11/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Martin Monz geb. Ruf, geb. am XX.XX.XXXX, Im Brühl 11, 55758 Sensweiler (AG Bad Kreuznach, HRA 11110), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

08.01.2026.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- den Grundbesitz: eingetragen im Grundbuch von Idar-Oberstein, Blatt 17055, Flur 22 Flurstück 214 mit der Anschrift Layenstraße 170, 55743 Idar-Oberstein zu einem Kaufpreis von insgesamt 260.000,00 EUR zu veräußern

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

" Die Zustimmung gilt als erteilt wenn bis zum 08.01.2026 kein Widerspruch gegen die Veräußerung des Grundbesitzes bei dem Amtsgericht Idar-Oberstien eingeht.
Der Widerspruch ist schriftlich oder bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären und muss bis spätestens 08.01.2026 bei Gericht eingegangen sein.
" Der Termin wird schriftlich durchgeführt.
"
" Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 25.11.2025 kann bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein eingesehen werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Idar-Oberstein, 01.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 11/25 · Monz, Martin · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 11/25
Wirksam am
15.10.2025
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRA 11110
10 IN 11/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Martin Monz geb. Ruf, geb. am XX.XX.XXXX, Im Brühl 11, 55758 Sensweiler (AG Bad Kreuznach, HRA 11110), hat die Insolvenzverwalterin am 14.10.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Idar-Oberstein, 15.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 11/25 · Monz, Martin · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 11/25
Wirksam am
11.04.2025
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRA 11110
- 10 IN 11/25 -
Amtsgericht Idar-Oberstein, 11.04.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Martin Dieter Monz, geboren am
XX.XX.XXXX, wohnhaft im Brühl 11, 55758 Sensweiler, Az. des Amtsgerichts Idar-Oberstein: 10
IN 11/25, hat die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Idar-Oberstein, mit
einem dem Schuldner am 03.04.2025 zugegangenen Schreiben erklärt, dass der von diesem
betriebene Geschäftsbetrieb, Martin Monz Concepts Buchhaltungsservice, Bürodienstleistun-
gen- , Im Brühl 11, 55758 Sensweiler, nicht zur Insolvenzmasse gehört und dass Ansprüche aus
dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können, § 35 Abs. 2 InsO.

Rechtsanwältin Dhonau
als Insolvenzverwalterin

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 10 IN 11/25 · Monz, Martin · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 11/25
Wirksam am
01.04.2025
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRA 11110
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des

Martin Monz geb. Ruf, geboren am XX.XX.XXXX, Im Brühl 11, 55758 Sensweiler (AG Bad Kreuznach, HRA 11110),

wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.

AMTSGERICHT
55743 Idar-Oberstein, 01.04.2025
- 10 IN 11/25 -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 11/25 · Monz, Martin · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
Insolvenzgericht
Idar-Oberstein
Aktenzeichen
10 IN 11/25
Wirksam am
05.03.2025
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRA 11110
10 IN 11/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Martin Monz geb. Ruf, geb. am XX.XX.XXXX, Im Brühl 11, 55758 Sensweiler (AG Bad Kreuznach, HRA 11110), ist am 05.03.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Weierbacher Straße 44, 55743 Idar-Oberstein, Tel.: 06784/90889930, Fax: 06784/90889939, E-Mail: Idar-Oberstein@schiebe.de bestellt worden.

Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Idar-Oberstein, 05.03.2025

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 11110 Günter Z w e t s c h, Vollmersbach, Bornfeldstr. 13, 55758 Vollmersbach.Neuer Ort der Niederlassung: Idar-Oberstein. Geschäftsanschrift: Layenstraße 170, 55743 Idar-Oberstein. Die Niederlassung ist nach Idar…
Günter Z w e t s c h, Vollmersbach, Bornfeldstr. 13, 55758 Vollmersbach.Neuer Ort der Niederlassung: Idar-Oberstein. Geschäftsanschrift: Layenstraße 170, 55743 Idar-Oberstein. Die Niederlassung ist nach Idar-Oberstein verlegt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.