HRA 11110
Günter Zwetsch Inh. Martin Monz e. K.
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Layenstraße 170, 55743 Idar-ObersteinGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Idar-Oberstein
- Rechtsform
- eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
- Letzte Eintragung
- 14.04.2025
- Datenstand
- 2025-10-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Martin Dieter Monz
Sensweiler
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Günter Z w e t s c h Vollmersbach
- Günter Z w e t s c h Idar-Oberstein
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 11/25 · Monz, Martin · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
- Insolvenzgericht
- Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 11/25
- Wirksam am
- 03.12.2025
- Registerbezug
- Bad Kreuznach, HRA 11110
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
08.01.2026.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- den Grundbesitz: eingetragen im Grundbuch von Idar-Oberstein, Blatt 17055, Flur 22 Flurstück 214 mit der Anschrift Layenstraße 170, 55743 Idar-Oberstein zu einem Kaufpreis von insgesamt 260.000,00 EUR zu veräußern
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
" Die Zustimmung gilt als erteilt wenn bis zum 08.01.2026 kein Widerspruch gegen die Veräußerung des Grundbesitzes bei dem Amtsgericht Idar-Oberstien eingeht.
Der Widerspruch ist schriftlich oder bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären und muss bis spätestens 08.01.2026 bei Gericht eingegangen sein.
" Der Termin wird schriftlich durchgeführt.
"
" Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 25.11.2025 kann bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein eingesehen werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 01.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 11/25 · Monz, Martin · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
- Insolvenzgericht
- Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 11/25
- Wirksam am
- 15.10.2025
- Registerbezug
- Bad Kreuznach, HRA 11110
Amtsgericht Idar-Oberstein, 15.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 11/25 · Monz, Martin · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
- Insolvenzgericht
- Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 11/25
- Wirksam am
- 11.04.2025
- Registerbezug
- Bad Kreuznach, HRA 11110
Amtsgericht Idar-Oberstein, 11.04.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Martin Dieter Monz, geboren am
XX.XX.XXXX, wohnhaft im Brühl 11, 55758 Sensweiler, Az. des Amtsgerichts Idar-Oberstein: 10
IN 11/25, hat die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, Idar-Oberstein, mit
einem dem Schuldner am 03.04.2025 zugegangenen Schreiben erklärt, dass der von diesem
betriebene Geschäftsbetrieb, Martin Monz Concepts Buchhaltungsservice, Bürodienstleistun-
gen- , Im Brühl 11, 55758 Sensweiler, nicht zur Insolvenzmasse gehört und dass Ansprüche aus
dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können, § 35 Abs. 2 InsO.
Rechtsanwältin Dhonau
als Insolvenzverwalterin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 10 IN 11/25 · Monz, Martin · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
- Insolvenzgericht
- Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 11/25
- Wirksam am
- 01.04.2025
- Registerbezug
- Bad Kreuznach, HRA 11110
Martin Monz geb. Ruf, geboren am XX.XX.XXXX, Im Brühl 11, 55758 Sensweiler (AG Bad Kreuznach, HRA 11110),
wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
AMTSGERICHT
55743 Idar-Oberstein, 01.04.2025
- 10 IN 11/25 -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 11/25 · Monz, Martin · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
- Insolvenzgericht
- Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 11/25
- Wirksam am
- 05.03.2025
- Registerbezug
- Bad Kreuznach, HRA 11110
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 05.03.2025
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 11110 Günter Z w e t s c h, Vollmersbach, Bornfeldstr. 13, 55758 Vollmersbach.Neuer Ort der Niederlassung: Idar-Oberstein. Geschäftsanschrift: Layenstraße 170, 55743 Idar-Oberstein. Die Niederlassung ist nach Idar…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.