HRB 18549

GTV Schließ-Systeme GmbH

Amtsgericht Wuppertal · Nordrhein-Westfalen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Mettmanner Str. 125 a, 42549 Velbert

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Velbert
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
12.10.2020
Datenstand
2025-09-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Ali Karagöz

Bochum

einzelvertretungsberechtigt
Geschäftsführer(in)

Ismail Saygün

Hattingen

einzelvertretungsberechtigt
Prokurist(in)

Ali Bakar

Kamen

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Halis Saygün

Iserlohn

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
  • Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

ist die industrielle Fertigung von Schlössern, Schließanlagen und Schlüssel, sowie der Großhandel mit Türschlössern, Türschließzylindern und Türbeschlägen, sowie mit Schrauben- und Sicherheitstüren.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 145 IN 326/20 · GTV Schließ-Systeme GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 326/20
Wirksam am
15.08.2024
Registerbezug
Wuppertal, HRB 18549
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 326/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 18549 eingetragenen GTV Schließ-Systeme GmbH, Mettmanner Str. 125a, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ali Karagöz, Von-Galen-Straße 20, 58730 Fröndenberg und Herrn Ismail Saygün, Weg zum Stadtwald 3, 45529 Hattingen

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Schoß, Turmhof 15, 42103 Wuppertal wie folgt festgesetzt:

Vergütung 4.122,36 EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen 500,00 EUR
Zwischensumme 4.622,36 EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 4.622,36 EUR 878,25 EUR
Endbetrag 5.500,61 EUR

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 28.08.2020 bis zum 01.10.2020 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 53.420,67 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 16.489,45 EUR.
Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 4 122,36 EUR zu.

Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 24.05.2024 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A236 eingesehen werden.

145 IN 326/20
Amtsgericht Wuppertal, 13.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 145 IN 326/20 · GTV Schließ-Systeme GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 326/20
Wirksam am
22.07.2024
Registerbezug
Wuppertal, HRB 18549
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 326/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 18549 eingetragenen GTV Schließ-Systeme GmbH, Mettmanner Str. 125a, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ali Karagöz, Von-Galen-Straße 20, 58730 Fröndenberg und Herrn Ismail Saygün, Weg zum Stadtwald 3, 45529 Hattingen

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin)
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
wird bestimmt auf

Freitag, 13.09.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A236 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

145 IN 326/20
Amtsgericht Wuppertal, 18.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 145 IN 326/20 · GTV Schließ-Systeme GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 326/20
Wirksam am
12.12.2022
Registerbezug
Wuppertal, HRB 18549
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 326/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 18549 eingetragenen GTV Schließ-Systeme GmbH, Mettmanner Str. 125a, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ali Karagöz, Bergstraße 3, 45770 Marl und Herrn Ismail Saygün, Waldstraße 3, 45525 Hattingen

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.01.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A236 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

145 IN 326/20
Amtsgericht Wuppertal, 09.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 145 IN 326/20 · GTV Schließ-Systeme GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 326/20
Wirksam am
30.08.2022
Registerbezug
Wuppertal, HRB 18549
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 326/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 18549 eingetragenen GTV Schließ-Systeme GmbH, Mettmanner Str. 125a, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ali Karagöz, Bergstraße 3, 45770 Marl und Herrn Ismail Saygün, Waldstraße 3, 45525 Hattingen

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.10.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A246 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

145 IN 326/20
Amtsgericht Wuppertal, 29.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 145 IN 326/20 · GTV Schließ-Systeme GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
Insolvenzgericht
Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 326/20
Wirksam am
16.05.2022
Registerbezug
Wuppertal, HRB 18549
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 326/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 18549 eingetragenen GTV Schließ-Systeme GmbH, Mettmanner Str. 125a, 42551 Velbert, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ismail Saygün, Waldstraße 3, 45525 Hattingen und Herrn Ali Karagöz, Im Lothringer Feld 4, 44805 Bochum

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zu dem vom Insolvenzverwalter mit der Hartmann Schließtechnik GbR mit Sitz in Miestelbach geschlossenen Vergleich zur Abgeltung der vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Ansprüche aus dem Kaufvertrag vom 25.07.2020, bestimmt auf

Mittwoch, 08.06.2022, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

145 IN 326/20
Amtsgericht Wuppertal, 11.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 18549 HRB 18549: GTV Schließ-Systeme GmbH, Velbert, Mettmanner Str. 125 a, 42549 Velbert. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal (145 IN 326/20) vom 02.10.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolv…
HRB 18549: GTV Schließ-Systeme GmbH, Velbert, Mettmanner Str. 125 a, 42549 Velbert. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal (145 IN 326/20) vom 02.10.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 18549 HRB 18549: GTV Schließ-Systeme GmbH, Velbert, Mettmanner Str. 125 a, 42549 Velbert. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bakar, Ali, Kamen, *XX.XX.XXXX; Saygün, H…
HRB 18549: GTV Schließ-Systeme GmbH, Velbert, Mettmanner Str. 125 a, 42549 Velbert. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bakar, Ali, Kamen, *XX.XX.XXXX; Saygün, Halis, Iserlohn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 18549 HRB 18549: GTV Schließ-Systeme GmbH, Velbert, Mettmanner Str. 125 a, 42549 Velbert. Nicht mehr Geschäftsführer: Carpaz, Cafer, Bannberscheid, *XX.XX.XXXX.
HRB 18549: GTV Schließ-Systeme GmbH, Velbert, Mettmanner Str. 125 a, 42549 Velbert. Nicht mehr Geschäftsführer: Carpaz, Cafer, Bannberscheid, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 18549 HRB 18549: GTV Schließ-Systeme GmbH, Velbert, Mettmanner Str. 125 a, 42549 Velbert. Bestellt als Geschäftsführer: Karagöz, Ali, Bochum, *XX.XX.XXXX; Saygün, Ismail, Hattingen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvert…
HRB 18549: GTV Schließ-Systeme GmbH, Velbert, Mettmanner Str. 125 a, 42549 Velbert. Bestellt als Geschäftsführer: Karagöz, Ali, Bochum, *XX.XX.XXXX; Saygün, Ismail, Hattingen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 18549 HRB 18549:GTV Schließ-Systeme GmbH, Velbert, Mettmanner Str. 125 a, 42549 Velbert.Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlag…
HRB 18549:GTV Schließ-Systeme GmbH, Velbert, Mettmanner Str. 125 a, 42549 Velbert.Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um 730.000,00 EUR beschlossen. Geschäftsanschrift: Mettmanner Str. 125 a, 42549 Velbert. 420.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 18549 GTV Schließ-Systeme GmbH, Velbert (Mittelstr. 23, 42551 Velbert). Nicht mehr Geschäftsführer: Özgür, Sadik, Istanbul/Türkei, *XX.XX.XXXX.
GTV Schließ-Systeme GmbH, Velbert (Mittelstr. 23, 42551 Velbert). Nicht mehr Geschäftsführer: Özgür, Sadik, Istanbul/Türkei, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 18549 GTV Schließ-Systeme GmbH, Velbert (Mittelstr. 23, 42551 Velbert). Nicht mehr Geschäftsführer: Gürün, Yilmaz, Velbert, *XX.XX.XXXX.
GTV Schließ-Systeme GmbH, Velbert (Mittelstr. 23, 42551 Velbert). Nicht mehr Geschäftsführer: Gürün, Yilmaz, Velbert, *XX.XX.XXXX.

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