HRB 209434

GTNK GmbH

Amtsgericht Walsrode · Niedersachsen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Weitzmühlener Straße 13, 27283 Verden-Eitze

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Verden-Eitze
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
21.10.2022
Datenstand
2025-10-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Grzegorz Naporowski

Hohenlockstedt

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-29

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Der Import und Export sowie der Handel mit Waren, insbesondere Industriegütern, soweit erlaubnisfrei, sowie die Projektierung und Erbringung von technischen und wirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen in der Energieversorgungs- und Chemiebranche sowie verwandten Branchen. Weiterhin darf die Gesellschaft Bauvorhaben durchführen und vorbereiten als Bauherr im eigenen Namen, für eigene und fremde Rechnung und Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte, wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung sowie Geschäfte jeder Art auf dem Gebiet des Bauwesens nebst aller damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 106/21 · GTNK GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 106/21
Wirksam am
02.04.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 209434
11 IN 106/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTNK GmbH, Weitzmühlener Str. 113, 27283 Verden, soll mit gerichtlicher Genehmigung die Schlussverteilung stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt 394.946,50 € abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Sodann sind Insolvenzforderungen in Höhe von 1.120.775,44 € zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis liegt für die Beteiligten aus auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Verden, Az.: 11 IN 106/21.

Amtsgericht Verden (Aller), 02.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 11 IN 106/21 · GTNK GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 106/21
Wirksam am
02.04.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 209434
11 IN 106/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTNK GmbH, Weitzmühlener Str. 13, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 209434), vertr. d.: Grzegorz Naporowski, Zalesie 43, 28363 Oksa, POLEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 15.05.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 27.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 11 IN 106/21 · GTNK GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 106/21
Wirksam am
19.02.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 209434
11 IN 106/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTNK GmbH, Weitzmühlener Str. 13, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 209434), vertr. d.: Grzegorz Naporowski, Zalesie 43, 28363 Oksa, POLEN, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 75 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
abzüglich

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 491.807,34 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 10.000,00 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 640,00 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.

Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.

III.

Zuschläge waren anzusetzen für die fehlende Mitwirkung des Geschäftsführers, die unvollständigen Unterlagen, aufwändige Vermögensermittlungen und die Bearbeitung von Arbeitnehmersachverhalten.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 511,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 146 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 18.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 11 IN 106/21 · GTNK GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 106/21
Wirksam am
22.01.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 209434
11 IN 106/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTNK GmbH, Weitzmühlener Str. 13, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 209434), vertr. d.: Grzegorz Naporowski, Zalesie 43, 28363 Oksa, POLEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Verden (Aller), 22.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 106/21 · GTNK GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 106/21
Wirksam am
24.09.2025
Registerbezug
Walsrode, HRB 209434
11 IN 106/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTNK GmbH, Weitzmühlener Str. 13, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 209434), vertr. d.: Grzegorz Naporowski, Weitzmühlener Straße 13, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 110 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits erhaltenen Vorschusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 18.507,41 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Zuschläge wurden in Höhe von 105 % angesetzt. Sie sind begründet durch das obstruktive Verhalten des Geschäftsführers, die unvollständige Buchhaltung, die Bemühungen um eine übertragende Sanierung, Vermögensermittlung im Ausland und die strake vorläufige Verwaltung.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 23.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 11 IN 106/21 · GTNK GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 106/21
Wirksam am
16.04.2024
Registerbezug
Walsrode, HRB 209434
11 IN 106/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTNK GmbH, Weitzmühlener Str. 13, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 209434), vertr. d.: Grzegorz Naporowski, Weitzmühlener Straße 13, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführer), hat
der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt, seine Vergütung und Auslagen festzusetzen. Den Beteiligten wird die Möglichkeit gegeben, binnen 3 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 15.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 106/21 · GTNK GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 106/21
Wirksam am
05.12.2022
Registerbezug
Walsrode, HRB 209434
11 IN 106/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTNK GmbH, Weitzmühlener Str. 13, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 209434), vertr. d.: Grzegorz Naporowski, 25551 Hohenlockstedt, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 30.11.2022 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Verden (Aller), 02.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 106/21 · GTNK GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 106/21
Wirksam am
15.11.2022
Registerbezug
Walsrode, HRB 209434
11 IN 106/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTNK GmbH, Weitzmühlener Str. 13, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 209434), vertr. d.: Grzegorz Naporowski, 25551 Hohenlockstedt, (Geschäftsführer), ist Herr Rechtsanwalt Marc Kampfenkel, Johanniswall 23 in 27283 Verden zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Sucholinski GmbH angemeldeten Forderung/en.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 11.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 106/21 · GTNK GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 106/21
Wirksam am
09.09.2022
Registerbezug
Walsrode, HRB 209434
11 IN 106/21: Über das Vermögen der GTNK GmbH, Weitzmühlener Str. 13, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 209434), vertr. d.: Grzegorz Naporowski, 25551 Hohenlockstedt, (Geschäftsführer), ist am 06.09.2022 um 12:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Johanniswall 23, 27283 Verden (Aller), Tel.: 04231/951410, Fax: 04231/95141100, E-Mail: info@willmerkoester.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.10.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 25.11.2022.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (14.10.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (25.11.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 08.09.2022

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 106/21 · GTNK GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 106/21
Wirksam am
30.05.2022
Registerbezug
Walsrode, HRB 209434
11 IN 106/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GTNK GmbH, Weitzmühlener Str. 13, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 209434), vertr. d.: Grzegorz Naporowski, 25551 Hohenlockstedt, (Geschäftsführer), ist am 27.05.2022 um 14:00 ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 27.05.2022

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 106/21 · GTNK GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 106/21
Wirksam am
16.05.2022
Registerbezug
Walsrode, HRB 209434
11 IN 106/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GTNK GmbH, Weitzmühlener Str. 13, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 209434), vertr. d.: Grzegorz Naporowski, 25551 Hohenlockstedt, (Geschäftsführer), ist am 13.05.2022 um 13:51 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Johanniswall 23, 27283 Verden (Aller), Tel.: 04231/951410, Fax: 04231/95141100, E-Mail: info@willmerkoester.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 13.05.2022

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 209434 HRB 209434: GTNK GmbH, Verden-Eitze, Weitzmühlener Straße 13, 27283 Verden-Eitze. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Weitzmühlener Straße 13, 27283 Verden-Eitze. Gegenstand: Der Impor…
HRB 209434: GTNK GmbH, Verden-Eitze, Weitzmühlener Straße 13, 27283 Verden-Eitze. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Weitzmühlener Straße 13, 27283 Verden-Eitze. Gegenstand: Der Import und Export sowie der Handel mit Waren, insbesondere Industriegütern, soweit erlaubnisfrei, sowie die Projektierung und Erbringung von technischen und wirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen in der Energieversorgungs- und Chemiebranche sowie verwandten Branchen. Weiterhin darf die Gesellschaft Bauvorhaben durchführen und vorbereiten als Bauherr im eigenen Namen, für eigene und fremde Rechnung und Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte, wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung sowie Geschäfte jeder Art auf dem Gebiet des Bauwesens nebst aller damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Naporowski, Grzegorz, Hohenlockstedt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesellschaftsvertrag vom 22.05.2017 Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hohenlockstedt (bisher Amtsgericht Pinneberg HRB 13337 PI) nach Verden-Eitze beschlossen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.