HRB 86056

GT Case GmbH

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lampertheim

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Registerdaten

Sitz
Lampertheim
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Holz + Audio GmbH Lampertheim

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 350/20 · GT CASE GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 350/20
Wirksam am
21.11.2023
Registerbezug
Darmstadt, HRB 86056
9 IN 350/20 In dem Insolvenzverfahren GT CASE GmbH, Industriestraße 3, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 86056), vertr. d.: Kai Guckert, Fronstraße 30, 67550 Worms, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 19.12.2023, 09:30 Uhr, Saal 14, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt Tagesordnung : Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter nach § 160 Absatz 2 Nr. 3 InsO die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit Herrn Kai Guckert zur Abgeltung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche bei Zahlung eines Vergleichsbetrages von 10.000,00 €, der aus schuldnerfremden Vermögen gestellt wird, sofern Herr Kai Guckert parallel zu diesem Vergleich seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegt und die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben an Eides statt versichert.
Hinweis:
Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt, 21.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 350/20 · GT CASE GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 350/20
Wirksam am
31.05.2022
Registerbezug
Darmstadt, HRB 86056
9 IN 350/20 In dem Insolvenzverfahren GT CASE GmbH, Industriestraße 3, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 86056), vertr. d.: Kai Guckert, Fronstraße 30, 67550 Worms, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 28.06.2022, 10:00 Uhr, Saal 14, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt Tagesordnung : Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter nach § 160 Absatz 2 Nr. 3 Inso die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit dem Land Hessen (Finanzamt Bensheim) dahingehend, dass zur Abgeltung sämtlicher wechselseitigen Ansprüche sämtliche nachweisbaren Zahlungen an das Finanzamt ab dem 19.11.2019 in voller Höhe und im Zeitraum 16.09.2019 bis 18.11.2019 zu 50 % zurückerstattet werden.

Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter nach § 160 Absatz 2 Nr. 3 InsO die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit Herrn Frank Württemberger zur Abgeltung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche bei Zahlung eines Vergleichsbetrages von 20.000,00 € (Zahlung von 10.000,00 € unmittelbar; Restzahlung in Raten), sofern Herr Frank Württemberger parallel zu diesem Vergleich seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegt und die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben an Eides statt versichert.

Sofern die Gläubigerversammlung zu einem oder zu beiden der vorgenannten Punkte die Zustimmung zum Vergleich nicht erteilt, erteilt die Gläubigerversammlung dem Insolvenzverwalter die Zustimmung nach § 160 Absatz 2 Nr. 3 InsO zur prozessualen Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Land Hessen (Finanzamt Bensheim) respektive Herrn Frank Württemberger.
Hinweis:
Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt, 31.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 350/20 · GT CASE GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 350/20
Wirksam am
01.10.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRB 86056
9 IN 350/20: Über das Vermögen der GT CASE GmbH, Industriestraße 3, 68623
Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 86056), vertr. d.: Kai Guckert, Fronstraße 30,
67550 Worms, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2020 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549
Worms, Tel.: 06241-26869-0, Fax: 06241-26869-100.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.11.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 15.12.2020, 09:30 Uhr, Saal 14, 1.
OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Hinweise:

· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 01.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 350/20 · GT CASE GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 350/20
Wirksam am
07.07.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRB 86056
9 IN 350/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GT CASE
GmbH, Industriestraße 3, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 86056), vertr.
d.: Kai Guckert, Fronstraße 30, 67550 Worms, (Geschäftsführer), ist am
07.07.2020 um 13:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549
Worms, Tel.: 06241-26869-0, Fax: 06241-26869-100 bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Darmstadt eingesehen
werden.

Amtsgericht Darmstadt, 07.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 86056 HRB 86056: GT Case GmbH, Lampertheim, Industriestraße 3, 68623 Lampertheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Würtemberger, Frank, Biblis, *XX.XX.XXXX.
HRB 86056: GT Case GmbH, Lampertheim, Industriestraße 3, 68623 Lampertheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Würtemberger, Frank, Biblis, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 86056 HRB 86056: Holz + Audio GmbH, Lampertheim, Industriestraße 3, 68623 Lampertheim. Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapit…
HRB 86056: Holz + Audio GmbH, Lampertheim, Industriestraße 3, 68623 Lampertheim. Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: GT Case GmbH. Geschäftsanschrift: Industriestraße 3, 68623 Lampertheim. Neues Stammkapital: 29.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Guckert, Kai, Worms, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 86056 Holz + Audio GmbH, Lampertheim (Industriestraße 3, 68623 Lampertheim). Nicht mehr Geschäftsführer: Adatschi, Peter Hans, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
Holz + Audio GmbH, Lampertheim (Industriestraße 3, 68623 Lampertheim). Nicht mehr Geschäftsführer: Adatschi, Peter Hans, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 86056 Holz + Audio GmbH, Lampertheim (Industriestraße 3, 68623 Lampertheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.02.2007. Gegenstand: Herstellung und Handel mit Lautsprechergehäusen …
Holz + Audio GmbH, Lampertheim (Industriestraße 3, 68623 Lampertheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.02.2007. Gegenstand: Herstellung und Handel mit Lautsprechergehäusen und ähnlichen Gegenständen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Adatschi, Peter Hans, Lampertheim, *XX.XX.XXXX; Würtemberger, Frank, Lampertheim, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.