HRB 16595
GST Communications GmbH
aktuell 21 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Frankenstraße 2, 46395 BocholtGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bocholt
- Rechtsform
- GmbH
- Letzte Eintragung
- 18.11.2024
- Datenstand
- 2025-02-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Christian Marc Krause
Bocholt
003011Leon Maximilian Michelsen
Bocholt
003011Allgemeine Vertretungsregelung
- 066
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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36 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
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Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-02-04 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Düsseldorf
- Gigaset Communications GmbH Bocholt
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Elektro- und Elektronikartikeln sowie hiermit verbundene Dienstleistungen. Soweit es sich um genehmigungspflichtige Geschäfte handelt, sind diese ausgeschlossen, es sei denn, die Erlaubnis ist erteilt.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 88 IN 17/23 · Gigaset Communications GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 88 IN 17/23
- Wirksam am
- 02.01.2026
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 16595
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16595 eingetragenen Gigaset Communications GmbH, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Lars Magnus Ekerot, Stadthöfe 8, 46414 Rhede
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Speditionstraße 23, 40221 Düsseldorf
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin vom 19.12.2025 mit Ablauf des 31.12.2025 aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO.
Zum Insolvenzverwalter mit Wirkung zum 01.01.2026 wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National Bank AG, IBAN DE30360200300009698531.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
88 IN 17/23
Amtsgericht Münster, 01.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 88 IN 17/23 · Gigaset Communications GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 88 IN 17/23
- Wirksam am
- 11.03.2025
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 16595
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16595 eingetragenen Gigaset Communications GmbH, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Lars Magnus Ekerot, Stadthöfe 8, 46414 Rhede
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen
des Gläuberausschussmitglieds "Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln" (vertreten durch das Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Dr. Brambach) für die Tätigkeiten im Zeitraum 20.09.2023 bis 24.04.2024 festgesetzt worden.
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50,00 EUR und 300,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Ausschussmitgliedes zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation
ein Stundensatz von XXX EUR angemessen ist.
Es wird insofern auf die Ausführungen des Gläubigerausschussmitgliedes in den Anträgen vom 27.05.2024 bzgl. der Angemessenheit des Stundensatzes von XXX EUR verwiesen.
Eine Erhöhung des Stundensatzes ist insbesondere dann anerkannt, wenn folgende Ausnahmefaktoren gegeben sind:
- die berufliche Sachkunde und Qualifikation des Mitgliedes
- eine aktive Mitwirkung auch außerhalb der Sitzungen
- eine umfangreiche Betriebsfortführung
- eine erfolgreiche Beteiligung des Ausschusses an Verhandlungen
- besondere tatsächliche und rechtliche Probleme
- auslandsbezogene tatsächliche und rechtliche Probleme
- besondere Haftungsrisiken
- Prüfung mehrerer Rechnungslegungen sowie
- besondere Tätigkeiten (z.B. Kassenprüfung)
Es wird insofern auf die Kommentierung Haarmeyer/Mock, 7.Auflage 2024, §17 InsVV Rn. 56, 57, beck-online verwiesen.
In dem vorliegenden sehr umfangreichen Großverfahren ist eine Erhöhung aufgrund der Erfüllung einer Vielzahl von Ausnahmefaktoren gerechtfertigt. Der Stundenansatz von XXX EUR ist im Ergebnis daher nicht zu beanstanden.
Für 119 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf XXX EUR.
Im Übrigen wurden Auslagen und Umsatzsteuer festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B eingesehen werden.
88 IN 17/23
Amtsgericht Münster, 10.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 88 IN 17/23 · Gigaset Communications GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 88 IN 17/23
- Wirksam am
- 12.12.2024
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 16595
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16595 eingetragenen Gigaset Communications GmbH, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Lars Magnus Ekerot, Stadthöfe 8, 46414 Rhede
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters festgesetzt worden (§§ 270 a Abs. 1, 274 Abs. 1, 63, 65 InsO i.V.m. 12 InsVV analog).
Die Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Vergütung beträgt 93.805.950,83 EUR
Es ist die Regelvergütung inkl. Zuschlägen in Höhe 288 % festgesetzt worden.
Es wurden insbesondere folgende Zuschläge bei der Betriebsfortführung beantragt und antragsgemäß festgesetzt.
- Betriebsfortführung 98 %
- Arbeitnehmerangelegenheiten 30 %
- Sanierungsbemühungen und Unterstützung 75 %
- Auslandsberührung (ausl. Tochtergesellschaften) 40 %
- Konzernverpflechtungen 15 %
- Gläubigerausschuss 15 %
Summe der Zuschläge: 273 %
Die Auslagen sind pauschaliert auf Grundlage des § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt worden.
Ferner ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B eingesehen werden.
88 IN 17/23
Amtsgericht Münster, 11.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 88 IN 17/23 · Gigaset Communications GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 88 IN 17/23
- Wirksam am
- 29.01.2024
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 16595
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16595 eingetragenen Gigaset Communications GmbH, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Lars Magnus Ekerot, Stadthöfe 8, 46414 Rhede
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Speditionstraße 23, 40221 Düsseldorf,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.01.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.09.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 20.09.2023 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
1.
Inotech Kunststofftechnik GmbH, Boschstr. 3, 92507 Nahburg, im Gläubigerausschuss regelmäßig vertreten durch den Geschäftsführer Harald Kausler
2.
Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Edmund-Rumpler-Straße 4, 5149 Köln, im Gläubigerausschuss regelmäßig vertreten durch das Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Dr. Marko Brambach
3.
Compagnie Française d'Assurance pour le Commerce Extérieur SA (Coface)
Niederlassung in Deutschland, Isaac-Fulda-Allee 1, im Gläubigerausschuss regelmäßig vertreten durch Herrn Harry J. Widmar
4.
Monika Orschulik, c/o Gigaset Communications GmbH, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt
5.
Stadtsparkasse Bocholt Anstalt des öffentlichen Rechts, Neutorplatz 1, 46395 Bocholt, im Gläubigerausschuss regelmäßig vertreten durch das Vorstandsmitglied Herrn Joachim Schüling
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 24.04.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Erdgeschoss, Sitzungssaal 01 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 225 B niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
88 IN 17/23
Münster, 29.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 88 IN 17/23 · Gigaset Communications GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 88 IN 17/23
- Wirksam am
- 20.09.2023
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 16595
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16595 eingetragenen Gigaset Communications GmbH, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Lars Magnus Ekerot, Stadthöfe 8, 46414 Rhede
wird, im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung, angeordnet (§ 270b InsO):
Zum vorläufigen Sachwalter wird Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund, Telefon: 0231589600 bestellt.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahme werden einstweilen eingestellt (§§ 270c Abs. 3, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung.
Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens voraussichtlich decken wird (§ 22, Abs. 1, Nr. 3, Abs. 2 InsO).
Falls der vorläufige Sachwalter den Auftrag nicht binnen sechs Wochen vollständig erfüllen kann, ist dem Gericht ein Zwischenbericht zu erstatten.
88 IN 17/23
Amtsgericht Münster, 20.09.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 16595 HRB 16595: Gigaset Communications GmbH, Bocholt, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mi…
HRB 16595 HRB 16595: Gigaset Communications GmbH, Bocholt, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt. Prokura erloschen: Eimers, Frank, Bocholt, *XX.XX.XXXX; Schulz, Guido, Bocholt, *XX.XX.XXXX.
HRB 16595 HRB 16595: Gigaset Communications GmbH, Bocholt, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 16595 HRB 16595: Gigaset Communications GmbH, Bocholt, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt. Bestellt zum Geschäftsführer: Schuchardt, Thomas, Dorsten, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im…
HRB 16595 HRB 16595: Gigaset Communications GmbH, Bocholt, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2019 sowie der Zustimmu…
HRB 16595 HRB 16595: Gigaset Communications GmbH, Bocholt, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 16595 HRB 16595: Gigaset Communications GmbH, Bocholt, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 16595 HRB 16595: Gigaset Communications GmbH, Bocholt, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 16595 HRB 16595: Gigaset Communications GmbH, Bocholt, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mi…
HRB 16595 HRB 16595: Gigaset Communications GmbH, Bocholt, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt. Nicht mehr Geschäftsführer: Mathys, Stephan Johannes, Haan, *XX.XX.XXXX.
HRB 16595 HRB 16595: Gigaset Communications GmbH, Bocholt, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt. Es sind aktuelle Aufsichtsratlisten eingereicht worden.
HRB 16595 HRB 16595: Gigaset Communications GmbH, Bocholt, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mi…
HRB 16595 HRB 16595: Gigaset Communications GmbH, Bocholt, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt. Bestellt zum Geschäftsführer: Mathys, Stephan Johannes, Haan, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Nam…
HRB 16595 HRB 16595: Gigaset Communications GmbH, Bocholt, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt. Nicht mehr Geschäftsführer: Doerr, Hans-Henning, Heidelberg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer od…
HRB 16595 HRB 16595: Gigaset Communications GmbH, Bocholt, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt. Prokura erloschen: Huber, Hans-Jürgen, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX.
HRB 16595 HRB 16595: Gigaset Communications GmbH, Bocholt, Frankenstraße 2, 46395 Bocholt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.10.2007, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung v…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.