HRB 32737

GSL Polstermöbel UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Potsdam · Brandenburg

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Berliner Straße 109, 14542 Werder (Havel)

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Werder (Havel)
Rechtsform
221110
Kapital
10.000,00 EUR
Letzte Eintragung
13.03.2026
Datenstand
2026-05-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Volker Menn

Dresden

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-06-18

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Der An- und Verkauf von Wohn- und Einrichtungsgegenständen und anderen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 39/23 · GSL Polstermöbel UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 39/23
Wirksam am
13.02.2026
Registerbezug
Potsdam, HRB 32737
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 39/23

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 32737 eingetragenen GSL Polstermöbel UG (haftungsbeschränkt), Berliner Straße 109, 14542 Werder, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volker Menn, Am Kampen 23, 57271 Hilchenbach

wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 eingesehen werden.

Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 eingesehen werden.

25 IN 39/23
Amtsgericht Siegen, 12.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 25 IN 39/23 · GSL Polstermöbel UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 39/23
Wirksam am
21.01.2026
Registerbezug
Potsdam, HRB 32737
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 39/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 32737 eingetragenen GSL Polstermöbel UG (haftungsbeschränkt), Berliner Straße 109, 14542 Werder, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volker Menn, Am Kampen 23, 57271 Hilchenbach

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Benno Goost, Friesenplatz 17a, 50672 Köln

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Endbetrag

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 03.07.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse

Weil der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz nach § 2 Abs. 1 InsVV unterhalb der Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV liegt, ist die Mindestvergütung maßgebend. Diese beträgt unter Berücksichtigung von 6 Gläubigern .
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.12.2025 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 eingesehen werden.

25 IN 39/23
Amtsgericht Siegen, 20.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 25 IN 39/23 · GSL Polstermöbel UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 39/23
Wirksam am
03.12.2025
Registerbezug
Potsdam, HRB 32737
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 39/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 32737 eingetragenen GSL Polstermöbel UG (haftungsbeschränkt), Berliner Straße 109, 14542 Werder, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volker Menn, Am Kampen 23, 57271 Hilchenbach

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 170.247,23 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Es wird keine Quote gezahlt werden können.

Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

25 IN 39/23
Amtsgericht Siegen, 02.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 25 IN 39/23 · GSL Polstermöbel UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 39/23
Wirksam am
06.10.2025
Registerbezug
Potsdam, HRB 32737
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 39/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 32737 eingetragenen GSL Polstermöbel UG (haftungsbeschränkt), Berliner Straße 109, 14542 Werder, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volker Menn, Am Kampen 23, 57271 Hilchenbach

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

25 IN 39/23
Amtsgericht Siegen, 02.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 25 IN 39/23 · GSL Polstermöbel UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Siegen
Insolvenzgericht
Siegen
Aktenzeichen
25 IN 39/23
Wirksam am
05.07.2023
Registerbezug
Potsdam, HRB 32737
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 39/23

Über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 32737 eingetragenen GSL Polstermöbel UG (haftungsbeschränkt), Berliner Straße 109, 14542 Werder, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volker Menn, Am Kampen 23, 57271 Hilchenbach

Geschäftszweig: Der An- und Verkauf von Wohn- und Einrichtungsgegenständen und anderen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.07.2023, um 09:33 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.02.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Benno Goost, Friesenplatz 17a, 50672 Köln, Telefon: 0221/58927914, Fax: 0221/58927916.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.09.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 29.09.2023.

Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 11.09.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2132 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

25 IN 39/23
Siegen, 03.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 32737 P HRB 32737 P: GSL Polstermöbel UG (haftungsbeschränkt), Werder (Havel), Berliner Straße 109, 14542 Werder (Havel). Sitz der Firma: Die inländische Geschäftsanschrift: Berliner Straße 109, 14542 Werder (Havel)
HRB 32737 P: GSL Polstermöbel UG (haftungsbeschränkt), Werder (Havel), Berliner Straße 109, 14542 Werder (Havel). Sitz der Firma: Die inländische Geschäftsanschrift: Berliner Straße 109, 14542 Werder (Havel)
Veränderungen
HRB 32737 P HRB 32737 P: GSL Polstermöbel UG (haftungsbeschränkt), Werder (Havel), Berliner Straße 144, 14542 Werder (Havel). Sitz der Firma: Die inländische Geschäftsanschrift: Berliner Straße 144, 14542 Werder (Havel)…
HRB 32737 P: GSL Polstermöbel UG (haftungsbeschränkt), Werder (Havel), Berliner Straße 144, 14542 Werder (Havel). Sitz der Firma: Die inländische Geschäftsanschrift: Berliner Straße 144, 14542 Werder (Havel); Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Meyer, Helga Beate; Geschäftsführer: 2.
Menn, Volker, *XX.XX.XXXX, Dresden
Veränderungen
HRB 32737 P HRB 32737 P: GSL Polstermöbel UG (haftungsbeschränkt), Werder (Havel), Berliner Straße 109, 14542 Werder (Havel). Sitz der Firma: Die inländische Geschäftsanschrift: Berliner Straße 109, 14542 Werder (Havel)
HRB 32737 P: GSL Polstermöbel UG (haftungsbeschränkt), Werder (Havel), Berliner Straße 109, 14542 Werder (Havel). Sitz der Firma: Die inländische Geschäftsanschrift: Berliner Straße 109, 14542 Werder (Havel)
Veränderungen
HRB 32737 P HRB 32737 P: GSL Polstermöbel UG (haftungsbeschränkt), Werder (Havel), Zelterstraße 5, 14542 Werder (Havel). Kapital: 10.000 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.12.2019 ist …
HRB 32737 P: GSL Polstermöbel UG (haftungsbeschränkt), Werder (Havel), Zelterstraße 5, 14542 Werder (Havel). Kapital: 10.000 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.12.2019 ist das Stammkapital um 8.000 EUR auf 10.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag (das Musterprotokoll) geändert in Ziffer 1 (Firma und Sitz-redaktionell-) und Ziffer 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile)
Neueintragungen
HRB 32737 P HRB 32737 P: GSL Polstermöbel UG (haftungsbeschränkt), Werder (Havel), Zelterstraße 5, 14542 Werder (Havel). Die inländische Geschäftsanschrift: Zelterstraße 5, 14542 Werder (Havel); Gegenstand: Der An- und …
HRB 32737 P: GSL Polstermöbel UG (haftungsbeschränkt), Werder (Havel), Zelterstraße 5, 14542 Werder (Havel). Die inländische Geschäftsanschrift: Zelterstraße 5, 14542 Werder (Havel); Gegenstand: Der An- und Verkauf von Wohn- und Einrichtungsgegenständen und anderen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern. Kapital: 2.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Meyer, Helga Beate, *XX.XX.XXXX, Dresden; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.03.2019

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.