HRB 66385

GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Pulheim

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Registerdaten

Sitz
Pulheim
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 70c IN 78/20 · GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 78/20
Wirksam am
22.09.2025
Registerbezug
Köln, HRB 66385
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 78/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66385 eingetragenen GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung, Von-Werth-Str. 4 a, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Zinn, Gut Lüniger Hof, 50259 Pulheim

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 554.158,99 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 255.355,39 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

70c IN 78/20
Amtsgericht Köln, 22.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70c IN 78/20 · GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 78/20
Wirksam am
23.11.2023
Registerbezug
Köln, HRB 66385
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 78/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66385 eingetragenen GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung, Von-Werth-Str. 4 a, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Zinn, Gut Lüniger Hof, 50259 Pulheim

sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.02.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.01.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, , Zimmer Nr. niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70c IN 78/20
Amtsgericht Köln, 23.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70c IN 78/20 · GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 78/20
Wirksam am
14.06.2023
Registerbezug
Köln, HRB 66385
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 78/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66385 eingetragenen GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung, Von-Werth-Str. 4 a, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Zinn, Gut Lüniger Hof, 50259 Pulheim

sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.09.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.08.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 255 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70c IN 78/20
Amtsgericht Köln, 09.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70c IN 78/20 · GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 78/20
Wirksam am
21.02.2023
Registerbezug
Köln, HRB 66385
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 78/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66385 eingetragenen GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung, Von-Werth-Str. 4 a, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Zinn, Gut Lüniger Hof, 50259 Pulheim

sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.05.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.04.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70c IN 78/20
Amtsgericht Köln, 14.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70c IN 78/20 · GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 78/20
Wirksam am
25.03.2022
Registerbezug
Köln, HRB 66385
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 78/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 66385 eingetragenen GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung, Von-Werth-Str. 4 a, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Zinn, Gut Lüniger Hof, 50259 Pulheim

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist

Dienstag,der 07.06.2022.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 07.05.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.

Spätestens zum Prüfungsstichtag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70c IN 78/20
Amtsgericht Köln, 24.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 66385 HRB 66385: GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung, Pulheim, Von-Werth-Straße 4a, 50259 Pulheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70c IN 78/20) vom 01.…
HRB 66385: GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung, Pulheim, Von-Werth-Straße 4a, 50259 Pulheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70c IN 78/20) vom 01.05.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 66385 HRB 66385: GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung, Pulheim, Von-Werth-Straße 4a, 50259 Pulheim. Prokura erloschen: Dr. Kleifeld, Helge, Bergheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 66385: GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung, Pulheim, Von-Werth-Straße 4a, 50259 Pulheim. Prokura erloschen: Dr. Kleifeld, Helge, Bergheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 66385 HRB 66385: GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung, Pulheim, Von-Werth-Straße 4a, 50259 Pulheim. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2016 hat eine Änderu…
HRB 66385: GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung, Pulheim, Von-Werth-Straße 4a, 50259 Pulheim. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist vollständig neugefasst worden. Neuer Unternehmensgegenstand: das Erbringen von Dienstleistungen sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Maschinen und Anlagen im Zusammenhang mit industriellen Bestanderhaltungslösungen für Bibliotheksgüter und der Handel mit zugehörigen Betriebsmitteln.
Veränderungen
HRB 66385 HRB 66385: GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung, Pulheim, Von-Werth-Straße 4a, 50259 Pulheim. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit…
HRB 66385: GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung, Pulheim, Von-Werth-Straße 4a, 50259 Pulheim. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Kleifeld, Helge, Bergheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 66385 GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung, Pulheim, Von-Werth-Straße 4a, 50259 Pulheim. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2010 hat die Änderung des Gesel…
GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung, Pulheim, Von-Werth-Straße 4a, 50259 Pulheim. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR beschlossen. 100.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 66385 GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung, Pulheim, Von-Werth-Straße 4a, 50259 Pulheim.Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2009 hat eine Änderung des Gesel…
GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung, Pulheim, Von-Werth-Straße 4a, 50259 Pulheim.Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen.
Neueintragungen
HRB 66385 GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung, Pulheim, Von-Werth-Straße 4a, 50259 Pulheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.06.20…
GSK mbH - Gesellschaft zur Sicherung von schriftlichem Kulturgut mit beschränkter Haftung, Pulheim, Von-Werth-Straße 4a, 50259 Pulheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.06.2009 mit Änderung vom 15.06.2009. Geschäftsanschrift: Von-Werth-Straße 4a, 50259 Pulheim. Gegenstand: ist das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit industriellen Bestanderhaltungslösungen für Archivalien und Bibliotheksgüter. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zinn, Oliver, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.