HRB 85428

GS Gebäudeservice GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frechen

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Registerdaten

Sitz
Frechen
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. GSI Gebäude- & Industrieservice GmbH Frechen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70c IN 114/19 · GS Gebäudeservice GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 114/19
Wirksam am
24.04.2026
Registerbezug
Köln, HRB 85428
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 114/19

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 85428 eingetragenen GS Gebäudeservice GmbH, Kölner Str. 193, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gheorghe-Adrian Mateescu, Hauptstraße 10, 53547 Kasbach-Ohlenberg

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lehmkühler, Wilhelmstraße 40-42, 53111 Bonn

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Sebastian Kindel, Kölner Str. 67, 50226 Frechen

wird heute, am 24.04.2026, um 8:35 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70c IN 114/19
Amtsgericht Köln, 24.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 70c IN 114/19 · GS Gebäudeservice GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 114/19
Wirksam am
19.03.2026
Registerbezug
Köln, HRB 85428
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 114/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 85428 eingetragenen GS Gebäudeservice GmbH, Kölner Str. 193, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gheorghe-Adrian Mateescu, Hauptstraße 10, 53547 Kasbach-Ohlenberg

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lehmkühler, Wilhelmstraße 40-42, 53111 Bonn

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Sebastian Kindel, Kölner Str. 67, 50226 Frechen

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx,xx€
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx,xx€
Zwischensumme xxx,xx€
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx,xx€ xxx,xx€
Endbetrag xxx,xx€

Auf die Vergütung ist die bereits mit Beschluss vom 17.12.2024 festgesetzte Vergütung in Höhe von xxx EURO anzurechnen.

Der Differenzbetrag in Höhe von xxx€ kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

G r ü n d e

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 31.01.2020 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).

Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist auf Antrag nach der bis zum Schlusstermin erzielten Insolvenzmasse zu berechnen.
Gleiches gilt für die Auslagen des Insolvenzverwalters.

Im vorliegenden Verfahren hat der Insolvenzverwalter einen weiteren Vergütungsantrag gestellt, da seit Bestimmung des Schlusstermins weitere Einnahmen vorlagen.

Nach der aktualisierten Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse inzwischen 37.481,04 €.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach jetzt 13.120,26 € (§ 2 Abs. 1 InsVV).

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.03.2026 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der Beschluss ist teilweise anonymisiert. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 eingesehen werden.

70c IN 114/19
Amtsgericht Köln, 18.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 70c IN 114/19 · GS Gebäudeservice GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 114/19
Wirksam am
19.12.2024
Registerbezug
Köln, HRB 85428
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 114/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 85428 eingetragenen GS Gebäudeservice GmbH, Kölner Str. 193, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gheorghe-Adrian Mateescu, Hauptstraße 10, 53547 Kasbach-Ohlenberg

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lehmkühler, Wilhelmstraße 40-42, 53111 Bonn

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
17.03.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70c IN 114/19
Amtsgericht Köln, 17.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70c IN 114/19 · GS Gebäudeservice GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 114/19
Wirksam am
27.10.2021
Registerbezug
Köln, HRB 85428
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 114/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 85428 eingetragenen GS Gebäudeservice GmbH, Kölner Str. 193, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gheorghe-Adrian Mateescu, Hauptstraße 10, 53547 Kasbach-Ohlenberg

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.12.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70c IN 114/19
Amtsgericht Köln, 26.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 85428 HRB 85428: GS Gebäudeservice GmbH, Frechen, Kölner Straße 193, 50226 Frechen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70c IN 114/19) vom 31.01.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahre…
HRB 85428: GS Gebäudeservice GmbH, Frechen, Kölner Straße 193, 50226 Frechen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70c IN 114/19) vom 31.01.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 85428 HRB 85428: GS Gebäudeservice GmbH, Frechen, Kölner Straße 193, 50226 Frechen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nabaty, Alen, Bonn, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Mateescu, Gheorghe-Adrian, Troisdorf, …
HRB 85428: GS Gebäudeservice GmbH, Frechen, Kölner Straße 193, 50226 Frechen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nabaty, Alen, Bonn, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Mateescu, Gheorghe-Adrian, Troisdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 85428 HRB 85428: GSI Gebäude- & Industrieservice GmbH, Frechen, Kölner Straße 193, 50226 Frechen. Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und mit i…
HRB 85428: GSI Gebäude- & Industrieservice GmbH, Frechen, Kölner Straße 193, 50226 Frechen. Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: GS Gebäudeservice GmbH.
Veränderungen
HRB 85428 HRB 85428: GSI Gebäude- & Industrieservice GmbH, Frechen, Zur Mühle 2 - 4, 50226 Frechen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kölner Straße 193, 50226 Frechen.
HRB 85428: GSI Gebäude- & Industrieservice GmbH, Frechen, Zur Mühle 2 - 4, 50226 Frechen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kölner Straße 193, 50226 Frechen.
Veränderungen
HRB 85428 HRB 85428: GSI Gebäude- & Industrieservice GmbH, Frechen, Zur Mühle 2 - 4, 50226 Frechen. Bestellt als Geschäftsführer: Nabaty, Alen, Bonn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen …
HRB 85428: GSI Gebäude- & Industrieservice GmbH, Frechen, Zur Mühle 2 - 4, 50226 Frechen. Bestellt als Geschäftsführer: Nabaty, Alen, Bonn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung des Wohnortes Geschäftsführer: Nita, Ionut, Bonn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 85428 HRB 85428: GSI Gebäude- & Industrieservice GmbH, Frechen, Zur Mühle 2 - 4, 50226 Frechen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mohammad, Jachja, Bottrop, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Nita, Ionut, Jud.CT…
HRB 85428: GSI Gebäude- & Industrieservice GmbH, Frechen, Zur Mühle 2 - 4, 50226 Frechen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mohammad, Jachja, Bottrop, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Nita, Ionut, Jud.CT dat. Coslugea (comp. Lipnita) / Rumänien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 85428 HRB 85428: GSI Gebäude- & Industrieservice GmbH, Frechen, Zur Mühle 2 - 4, 50226 Frechen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2015. Geschäftsanschrift: Zur Mühle 2 - 4, 5022…
HRB 85428: GSI Gebäude- & Industrieservice GmbH, Frechen, Zur Mühle 2 - 4, 50226 Frechen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2015. Geschäftsanschrift: Zur Mühle 2 - 4, 50226 Frechen. Gegenstand: die Gebäude- und Industriereinigung, die Bauvermittlung, der Hoch- und Tiefbau sowie Abbruch- und Abrissarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mohammad, Jachja, Bottrop, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.