HRB 23783
GS Fenster-Technik UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Gut Pommerhof 1, 56637 PlaidtGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Plaidt
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 09.01.2019
- Datenstand
- 2025-02-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Hermann Josef Frank Schüller
Andernach
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Handelsregister
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Vertrieb und Montage von Fensterbauelementen, Türen und Zubehör
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Aufhebung des Verfahrens 7 IN 97/18 · GS Fenster-Technik UG · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 97/18
- Wirksam am
- 23.09.2026
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23783
Amtsgericht Mayen, den 03.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 7 IN 97/18 · GS Fenster-Technik UG · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 97/18
- Wirksam am
- 14.11.2025
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23783
In dem Insolvenzverfahren GS Fenster-Technik UG, Düngenheimer Straße 10, 56729 Kehrig (AG Koblenz, HRB 23783), vertr. d.: Frank Schüller, Düngenheimer Str. 10, 56729 Kehrig, (Geschäftsführer),
wird der Schlussverteilung wird zugestimmt (§ 196 Abs. 2 InsO InsO) und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet
(§§ 5 Abs. 2, 197 Abs. 1, 177 Abs. 1 InsO).
Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 08.12.2025 .
Bis zu diesem Stichtag
* erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu Schlussrechnung und Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
* erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse.
Amtsgericht Mayen, 05.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 97/18 · GS Fenster-Technik UG · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 97/18
- Wirksam am
- 13.10.2025
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23783
Eingereicht vom Insolvenzverwalter, Dipl.-Kfm. Frank Mößle, Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Amtsgericht Mayen, 13.10.2025
-Insolvenzgericht-
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 7 IN 97/18 · GS Fenster-Technik UG · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 97/18
- Wirksam am
- 16.07.2025
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23783
1. ??? € Nettovergütung nach InsVV a.F.
darin beinhaltet sind Zuschläge in Höhe von 35%
und ein Abschlag von 5 %.
2. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. ??? € Auslagen
4. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
5. ??? € Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Dipl. Kfm. Frank Mößle, c/o LIESER Rechtsanwälte PartG mbB, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen
G r ü n d e:
Das Insolvenzverfahren wurde am 20.12.2018 eröffnet. Dem Insolvenzverwalter steht daher eine Vergütung zu. Die Vergütung beruht auf einer Masse bei Beendigung des Verfahrens in Höhe von 84.618,50 €; darin enthalten eine voraussichtliche Umsatzsteuerrückerstattung aus Vergütung von 5.558,40 € bei einmaligem Durchrechnen der Vergütung mit einem Ausgangswert von 79.060,10 € (= Gesamtsumme der Einnahmen 81.416,64 € minus 2.326,54 € Absonderungsrechte) gemäß den Vorgaben des BGH. Daraus ergibt sich gem. §§ 1, 2 InsVV a.F. eine Regelvergütung von
18.673,30 € (= 100 %).
Hierzu war folgender Zuschlag zu gewähren:
35 % wegen starker Obstruktivität des Geschäftsführers der Gemeinschuldnerin über die gesamte Verfahrensdauer und der hieraus resultierenden Arbeitserschwernis.
Es war folgender Abschlag vorzunehmen:
5 % wegen Vorbefassung im vorläufigen Verfahren gemäß BGH und der hieraus resultierenden geringen Arbeitserleichterung.
Der Auslagenersatz ergibt sich aus § 8 InsVV (15 % der Regelvergütung im ersten Jahr des Insolvenzverfahrens und jeweils 10 % der Vergütung für jedes weitere - auch begonnene - Jahr der Verfahrensdauer), höchstens jedoch 30 % der Regelvergütung ohne Zuschläge.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem unterfertigten Gericht an.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 11.07.2025.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 7 IN 97/18 · GS Fenster-Technik UG · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 97/18
- Wirksam am
- 30.06.2020
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23783
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des über das Vermögen der
GS Fenster-Technik UG, Gut Pommerhof 1, 56637 Plaidt (AG Koblenz, HRB 23783),
vertreten durch:
Frank Schüller, Gut Pommerhof 1, 56637 Plaidt, (Geschäftsführer), wird
a) besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen;
b)Termin zur Abstimmung durch die Gläubiger zu folgendem Thema:
Genehmigung der Gläubigerversammlung zum beabsichtigten Vergleichsabschluß des
Insolvenzverwalters mit dem Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin Frank
Schüller dahingehend, daß dieser zur Abgeltung der Ansprüche der Insolvenzmasse
aus Geschäftsführerhaftung in Höhe von 162.113,98 € an die Insolvenzmasse einen
Betrag von 3.000,-- € zahlt;
bestimmt auf:
Mittwoch, 29.07.2020, 15:40 Uhr, Saal 120, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38,
56727 Mayen.
Ist die Gläubigerversammlung beschlußunfähig, so gilt die Zustimmung zum
Vergleichsabschluß gemäß § 160 I 3 InsO als erteilt.
Amtsgericht Mayen 26.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 7 IN 97/18 · GS Fenster-Technik UG · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 97/18
- Wirksam am
- 26.11.2019
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23783
Pommerhof 1, 56637 Plaidt (AG Koblenz, HRB 23783), vertr. d.: Frank Schüller,
Gut Pommerhof 1, 56637 Plaidt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen
des vorläufigen Verwalters wie folgt durch Beschluss des Insolvenzgerichts
festgesetzt worden:
1. ??? € Nettovergütung nach § 11 InsVV
2. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. ??? € Auslagen zuzüglich
4. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
5. ??? € Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Dipl. Kfm. Frank Mößle, c/o RA-Kanzlei PLUTA,
Schlossstr. 9-11, 56068 Koblenz wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach
Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 12.11.2018 angeordnet; das
Verfahren wurde am 20.12.2018 eröffnet. Die vorläufige Verwaltung dauerte
mithin etwa 5 Wochen.
Dem vorläufigen Verwalter steht daher eine Vergütung zu. Bei der Berechnung der
Vergütung wird von einer verwalteten Masse während des
Insolvenzeröffnungsverfahrens in Höhe von € 18.988,75 ausgegangen.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergäbe sich daraus für einen endgültigen Verwalter eine
Grundvergütung in Höhe von € 7.595,50.
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 63 III 1 InsO daraus ein Bruchteil
in Höhe von 25 % zu.
Der Auslagenersatz ergibt sich aus § 8 InsVV (15 % der Vergütung im ersten Jahr
der vorläufigen Verwaltung, höchstens jedoch 250,-- Euro je angefangenen
Monat).
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 22.11.2019.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 97/18 · GS Fenster-Technik UG · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 97/18
- Wirksam am
- 18.01.2019
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23783
UG, Gut Pommerhof 1, 56637 Plaidt (AG Koblenz, HRB 23783), vertr. d.: Frank
Schüller, Gut Pommerhof 1, 56637 Plaidt (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse
voraussichtlich demnächst zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig
werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht mehr ausreicht.
Amtsgericht Mayen, 17.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 23783 HRB 23783: GS Fenster-Technik UG (haftungsbeschränkt), Plaidt, Gut Pommerhof 1, 56637 Plaidt. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 7 IN 97/18 · GS Fenster-Technik UG · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 97/18
- Wirksam am
- 28.12.2018
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23783
Über das Vermögen GS Fenster-Technik UG, Gut Pommerhof 1, 56637 Plaidt (AG
Koblenz, HRB 23783),
vertreten durch:
Frank Schüller, Gut Pommerhof 1, 56637 Plaidt, (Geschäftsführer), wird am
20.12.2018 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Dipl. Kfm. Frank Mößle, c/o RA-Kanzlei PLUTA,
Schlossstr. 9-11, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/29175010, Fax: 0261/29175019,
E-Mail: koblenz@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Insolvenzforderungen sind bis zum 04.03.2019 bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der
Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen
gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28
InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 19.03.2019
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
b) Anträge über:
· die Person des Verwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit des Gemeinschuldners (§ 35 II InsO),
· die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes
des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
· die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes
des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
· eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO),
· Die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO);
insbesondere:die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert (§ 160 InsO)
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft
werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die
Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Mayen, 21.12.2018 .
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 97/18 · GS Fenster-Technik UG · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 97/18
- Wirksam am
- 13.11.2018
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23783
Fenster-Technik UG, Gut Pommerhof 1, 56637 Plaidt (AG Koblenz, HRB 23783),
vertr. d.: Frank Schüller, Gut Pommerhof 1, 56637 Plaidt, (Geschäftsführer),
ist am 12.11.2018 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Dipl. Kfm. Frank Mößle, c/o RA-Kanzlei PLUTA,
Schlossstr. 9-11, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/29175010, Fax: 0261/29175019,
E-Mail: koblenz@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen,
St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 12.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 23783 GS Fenster-Technik UG (haftungsbeschränkt), Plaidt, Gut Pommerhof 1, 56637 Plaidt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2013. Geschäftsanschrift: Gut Pommerhof 1, 56637 Plaid…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.