HRB 208443

GS Brands GmbH

Amtsgericht Braunschweig · Niedersachsen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Borsigstr. 7, 38446 Wolfsburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Wolfsburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
02.09.2024
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Colin Singh

Osloß

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Max Gaas

Wolfsburg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Gasinghas GmbH Wolfsburg

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens sind der Handel mit Waren des täglichen Gebrauchs (insbesondere zum Beispiel Gesundheits-, Kleidungs-, Tier-, Kinder- und Fitnessprodukte) und die Auftragsabwicklung im Rahmen des E-Commerce Geschäftes in Deutschland, Österreich und der Schweiz, sowie der Betrieb eines Online-Shops (Internet-Shops) zum Vertrieb der vorbezeichneten Waren.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 25 IN 87/25 · GS Brands GmbH · Insolvenzgericht Wolfsburg
Insolvenzgericht
Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 87/25
Wirksam am
26.08.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 208443
25 IN 87/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GS Brands GmbH, Borsigstraße 7, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 208443), vertr. d.: 1. Colin Singh, (Geschäftsführer), 2. Max Gaas, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ulrike Sythes festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wolfsburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 65 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 28.10.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 273.860,63 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von 38.389,55 EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach 9.597,39 EUR.

I.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin macht für Ihre Tätigkeit in der Zeit vom 11.08.2025 bis 30.09.2025 Zuschläge i.H.v. insgesamt 65 % geltend.

1. Für die Pressearbeit und Kundengespräche wird ein Zuschlag i.H.v. 20 % geltend gemacht.

Dies wäre gerechtfertigt, wenn diese Arbeit mit erheblichem Mehraufwand verbunden war, und nicht an Dritte delegiert wurde. Die vorläufige Insolvenzverwalterin führt hierzu aus, dass Sie sowohl mit regionalen als auch nationalen Medien korrespondieren musste. Da die öffentliche Wahrnehmung des schuldnerischen Unternehmens für die Betriebsfortführung von höchster Bedeutung war, musste besonders viel Arbeit in die Kommunikation mit den Medien gesteckt werden. Aufgrund des Unternehmensgegenstandes kam es außerdem zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Kommunikation mit Kunden, weshalb eine Kartei mit ca. 1.900 Kunden angelegte werden müsste.

Der beantragte Zuschlag i.H.v, 20 % war daher angemessen, aber auch ausreichend.

2. Für die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes und die Arbeitnehmerangelegenheiten wurde ein Zuschlag i.H.v. 10 % geltend gemacht.

Dies wäre gerechtfertigt, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter faktisch Aufgaben des Arbeitgebers übernommen hätte, welche nicht zu den Regelaufgaben eines vorläufigen Insolvenzverwalters gehören (§ 3 Abs. 1 Buchst. d) InsVV, BeckRS 2011, 12626). Dies hat die vorläufige Insolvenzverwalterin durch die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die fünf Mitarbeiter, die Durführung von Belegschaftsversammlungen und den Austausch mit dem Steuerbüro verwirklicht.

Der beantragte Zuschlag i.H.v, 10 % war daher angemessen, aber auch ausreichend.

3. Für die Betriebsfortführung die die Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen wurde ein Zuschlag i.H.v. 35 % geltend gemacht.

Dies wäre gerechtfertigt, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter im Rahmen der Fortführung des Unternehmens Aufgaben wahrgenommen hätte, welche nicht zu den Regelaufgaben eines vorläufigen Insolvenzverwalters gehören, sofern er diese nicht an Dritte delegiert hat (§ 3 Abs. 1 Buchst. b) InsVV, BeckRS 2010, 7267). Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat den schuldnerischen Betrieb hier nicht nur unter großem Aufwand erfolgreich weitergeführt, sondern auch bereits vorbereitende Maßnahmen für eine Sanierung getroffen.

Der beantragte Zuschlag i.H.v, 35 % war daher angemessen, aber auch ausreichend.

II.

Bei der Betrachtung im Wege der Gesamtschau war festzustellen, dass bei den beantragten Einzelzuschlägen keine nennenswerte Überschneidung vorlag. Im Zuge der vorzunehmenden Gesamtwürdigung war daher festzustellen, dass ein Zuschlag i.H.v. insgesamt 65 % angemessen, aber auch ausreichend ist.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wolfsburg, 21.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 25 IN 87/25 · GS Brands GmbH · Insolvenzgericht Wolfsburg
Insolvenzgericht
Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 87/25
Wirksam am
20.11.2025
Registerbezug
Braunschweig, HRB 208443
Geschäfts-Nr. 25 IN 87/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen GS Brands GmbH, Borsigstraße 7, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 208443),
vertreten durch:
1. Colin Singh, (Geschäftsführer),
2. Max Gaas, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin mit Antrag vom 28.10.2025 auf einer Berechnungsgrundlage von 273.860,63 EUR die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen für die Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung zulasten der Insolvenzmasse beantragt. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen gegen den Vergütungsantrag müssen ab dem Tag der Einstellung im Internet binnen 2 Wochen beim Insolvenzgericht schriftlich eingegangen sein.

Amtsgericht Wolfsburg 14.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 25 IN 87/25 · GS Brands GmbH · Insolvenzgericht Wolfsburg
Insolvenzgericht
Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 87/25
Wirksam am
07.10.2025
Registerbezug
Braunschweig, HRB 208443
25 IN 87/25 : Über das Vermögen der GS Brands GmbH, Borsigstraße 7, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 208443), vertr. d.: 1. Colin Singh, (Geschäftsführer), 2. Max Gaas, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Ulrike Sythes, Dreyer Radtke Sythes Rechtsanw.Insolvenzverwaltung, Zum Handelshof 3, 39108 Magdeburg, Tel.: 0391/25193160, Fax: 0391/25 19 31 69, E-Mail: magdeburg@drs-inso.de, Internet: www.drs-inso.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.12.2025 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 16.12.2025, 11:00 Uhr, Saal F, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wolfsburg, 02.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 87/25 · GS Brands GmbH · Insolvenzgericht Wolfsburg
Insolvenzgericht
Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 87/25
Wirksam am
19.08.2025
Registerbezug
Braunschweig, HRB 208443
25 IN 87/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GS Brands GmbH, Borsigstraße 7, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 208443), vertr. d.: 1. Colin Singh, (Geschäftsführer), 2. Max Gaas, (Geschäftsführer), ist am 11.08.2025 um 21:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Sythes, Dreyer Radtke Sythes Rechtsanw.Insolvenzverwaltung, Zum Handelshof 3, 39108 Magdeburg, Tel.: 0391/25193160, Fax: 0391/25 19 31 69, E-Mail: magdeburg@drs-inso.de, Internet: www.drs-inso.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wolfsburg, 11.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 87/25 · GS Brands GmbH · Insolvenzgericht Wolfsburg
Insolvenzgericht
Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 87/25
Wirksam am
12.08.2025
Registerbezug
Braunschweig, HRB 208443
Sie erhalten anliegend den Beschluss über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung mit der Bitte um weitere Veranlassung. Sie werden gebeten, Ihre gutachterliche Stellungnahme binnen einer Frist von

vier Wochen

abzugeben und ggf. Hinderungsgründe mitzuteilen.

Sie sind mit der Durchführung der Zustellungen an die Drittschuldner beauftragt worden §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO). Sie werden daher gebeten, die Zustellung des Beschlusses an die Drittschuldner zu bewirken.

Belehrung gemäß § 2 Abs. 1 JVEG:

Der Anspruch auf Vergütung oder Entschädigung erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten bei der Stelle, die den Berechtigten herangezogen oder beauftragt hat, geltend gemacht wird.

Die Frist beginnt

1. im Fall der schriftlichen Begutachtung mit Eingang des Gutachtens bei der Stelle, die den Berechtigten beauftragt hat,
2. im Fall der Vernehmung als Sachverständiger mit Beendigung der Vernehmung oder Zuziehung,
3. bei vorzeitiger Beendigung der Heranziehung oder des Auftrags in den Fällen der Nummer 1 und 2 mit der Bekanntgabe der Erledigung an den Berechtigten.

Wird der Berechtigte in den Fällen der Nummer 1 und 2 in demselben Verfahren, im gerichtlichen Verfahren in demselben Rechtszug mehrfach herangezogen, ist für den Beginn aller Fristen die letzte Heranziehung maßgebend.

Mit freundlichen Grüßen

Neumann
Richter am Amtsgericht

Dieses Schreiben ist gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 InsO ohne Unterschrift/Signatur und Beglaubigung gültig.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 208443 HRB 208443: Gasinghas GmbH, Wolfsburg, Böttcherstraße 5, 38442 Wolfsburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2020. Geschäftsanschrift: Böttcherstraße 5, 38442 Wolfsburg. Ge…
HRB 208443: Gasinghas GmbH, Wolfsburg, Böttcherstraße 5, 38442 Wolfsburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2020. Geschäftsanschrift: Böttcherstraße 5, 38442 Wolfsburg. Gegenstand: Vermietung und Verwaltung von self-storage-Anlagen insbesondere als Franchiseunternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gaas, Max, Wolfsburg, *XX.XX.XXXX; Singh, Colin, Osloß, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.