HRB 215341
GRUNDWERTE BETEILIGUNGEN GmbH
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Berlin
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Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Datenstand
- 2024-03-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 215341 B HRB 215341 B: GRUNDWERTE BETEILIGUNGEN GmbH, Berlin, Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 250.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.09.2020 ist da…
HRB 215341 B: GRUNDWERTE BETEILIGUNGEN GmbH, Berlin, Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 250.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.09.2020 ist das Stammkapital zum Zweck der Durchführung der grenzüberschreitenden Verschmelzung mit der GRUNDWERTE INVESTMENTS LIMITED mit Sitz in Birmingham (Companies House Cardiff, Company Number 06691260) um 225.000,00 EUR auf 250.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftvertrag geändert in Ziffer 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die GRUNDWERTE INVESTMENTS LIMITED mit Sitz in Birmingham (Companies House Cardiff, Company No. 06691260) ist als übertragende Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsplans vom 31.01.2020, des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.09.2020 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 22.12.2020 auf die Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen.
HRB 215341 B HRB 215341 B: GRUNDWERTE BETEILIGUNGEN GmbH, Berlin, Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin. 1. Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsplanes betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung der GRUNDW…
HRB 215341 B: GRUNDWERTE BETEILIGUNGEN GmbH, Berlin, Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin. 1.
Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsplanes betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung der GRUNDWERTE INVESTMENTS Limited als übertragende Gesellschaft und der GRUNDWERTE BETEILIGUNGEN GmbH als übernehmende Gesellschaft eingereicht.
2.
An der Verschmelzung sind beteiligt (§ 122d Satz 2 Nr.2, 3 UmwG):
- die GRUNDWERTE INVESTMENTS Limited, eine Private Limited Company
nach englischem Recht, mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien,
eingetragen im Companies House Cardiff zur Company Number 06691260,
als übertragende Gesellschaft,
- die GRUNDWERTE BETEILIGUNGEN GmbH, eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Berlin,
vorgetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB
215341 B,
als übernehmende Gesellschaft.
3.
Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften
stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der GRUNDWERTE
INVESTMENTS Limited auf die GRUNDWERTE BETEILIGUNGEN GmbH die
folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr.4 UmwG):
a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:
Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (GRUNDWERTE
BETEILIGUNGEN GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG
Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der
Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das
Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg ihren Anspruch nach
Grund und Höhe schriftlich gegenüber der GRUNDWERTE BETEILIGUNGEN
GmbH unter deren Geschäftsanschrift Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin,
geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen,
und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die
Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.
Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag
oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten
obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den
Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen
Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht
notwendig ein Geldbetrag sein.
Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung
einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein
Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus
resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.
Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise
Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher
Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das
Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.
Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben,
dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere
Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach
Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handels-
register der aufnehmenden GRUNDWERTE BETEILIGUNGEN GmbH kommt
eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.
b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:
Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (GRUNDWERTE
INVESTMENTS Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung
einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren
Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl.
Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court,
London, geltend zu machen.
Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung
einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der
Gläubiger.
Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert
seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der
Gesellschaft.
Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen
Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen
Vertretermitstimmen.
c) Rechte der Minderheitsgesellschafter
Bei der vorliegenden Verschmelzung existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.
4.
Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten
Gläubigerrechte können jederzeit bei der GRUNDWERTE BETEILIGUNGEN GmbH, Herrn
Andreas Piesik, Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin oder den insoweit bevollmächtigten
Rechtsanwälten Gromann Petersen & Partner, Dorotheenstr. 3, 10117 Berlin, angefordert
werden.
Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsplanes betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung der GRUNDWERTE INVESTMENTS Limited als übertragende Gesellschaft und der GRUNDWERTE BETEILIGUNGEN GmbH als übernehmende Gesellschaft eingereicht.
2.
An der Verschmelzung sind beteiligt (§ 122d Satz 2 Nr.2, 3 UmwG):
- die GRUNDWERTE INVESTMENTS Limited, eine Private Limited Company
nach englischem Recht, mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien,
eingetragen im Companies House Cardiff zur Company Number 06691260,
als übertragende Gesellschaft,
- die GRUNDWERTE BETEILIGUNGEN GmbH, eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Berlin,
vorgetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB
215341 B,
als übernehmende Gesellschaft.
3.
Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften
stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der GRUNDWERTE
INVESTMENTS Limited auf die GRUNDWERTE BETEILIGUNGEN GmbH die
folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr.4 UmwG):
a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:
Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (GRUNDWERTE
BETEILIGUNGEN GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG
Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der
Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das
Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg ihren Anspruch nach
Grund und Höhe schriftlich gegenüber der GRUNDWERTE BETEILIGUNGEN
GmbH unter deren Geschäftsanschrift Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin,
geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen,
und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die
Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.
Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag
oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten
obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den
Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen
Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht
notwendig ein Geldbetrag sein.
Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung
einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein
Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus
resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.
Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise
Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher
Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das
Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.
Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben,
dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere
Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach
Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handels-
register der aufnehmenden GRUNDWERTE BETEILIGUNGEN GmbH kommt
eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.
b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:
Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (GRUNDWERTE
INVESTMENTS Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung
einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren
Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl.
Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court,
London, geltend zu machen.
Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung
einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der
Gläubiger.
Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert
seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der
Gesellschaft.
Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen
Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen
Vertretermitstimmen.
c) Rechte der Minderheitsgesellschafter
Bei der vorliegenden Verschmelzung existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.
4.
Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten
Gläubigerrechte können jederzeit bei der GRUNDWERTE BETEILIGUNGEN GmbH, Herrn
Andreas Piesik, Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin oder den insoweit bevollmächtigten
Rechtsanwälten Gromann Petersen & Partner, Dorotheenstr. 3, 10117 Berlin, angefordert
werden.
HRB 215341 B HRB 215341 B: GRUNDWERTE BETEILIGUNGEN GmbH, Berlin, Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin. Firma: GRUNDWERTE BETEILIGUNGEN GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Dorotheenstraße 3, 10117 Ber…
HRB 215341 B: GRUNDWERTE BETEILIGUNGEN GmbH, Berlin, Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin. Firma: GRUNDWERTE BETEILIGUNGEN GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin; Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Bewirtschaftung und die Verwertung von Grundwerten und Beteiligungen jeder Art sowie die Erbringung von erlaubnisfreien Beratungsdienstleistungen für Investoren. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1.
Piesik, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 31.01.2020
Piesik, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 31.01.2020
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.