HRB 206743

Grundstücksgesellschaft Weinberg 65 mbH

Amtsgericht Hildesheim · Niedersachsen

aktuell 1 Handelsregister-Veröffentlichungen

Standort

Sitz: Hildesheim

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Registerdaten

Sitz
Hildesheim
Datenstand
2024-03-22
Quelle
hr_entries

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Geprüft 2024-03-22

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Handelsregister-Veröffentlichungen

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Neueintragungen
HRB 206743 HRB 206743: Grundstücksgesellschaft Weinberg 65 mbH, Hildesheim, Weinberg 65, 31134 Hildesheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2019 mit Änderung vom 18.03.2020. Geschäf…
HRB 206743: Grundstücksgesellschaft Weinberg 65 mbH, Hildesheim, Weinberg 65, 31134 Hildesheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2019 mit Änderung vom 18.03.2020. Geschäftsanschrift: Weinberg 65, 31134 Hildesheim. Gegenstand: Erwerb, Vermietung und Verpachtung von Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Eisenburger, Thomas, Holle, *XX.XX.XXXX; Lüder, Sebastian, Hildesheim, *XX.XX.XXXX; Rathgen, Carl Matthias, Hildesheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Grundstücksgesellschaft Weinberg 65 GmbH & Co. KG, Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRA 201302) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2019 mit Änderung vom 18.03.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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