HRA 23500

Grundstücksgesellschaft Nahversorgungszentrum Marzahn mbH & Co. KG

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Hessengrund-Gesellschaft für Baulandbeschaffung, Erschließung und Kommunalbau mbH & Co. Objekt KG Frankfurt am Main
  2. Anlagen- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Bauobjekt-Service KG Frankfurt am Main
  3. ABC-Grundstücksverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Anlagen Objekt KG Frankfurt am Main
  4. Grundstücksgesellschaft Nahversorgungszentrum Mahrzahn mbH & Co. KG Frankfurt am Main

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

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Veränderungen
HRA 23500 Grundstücksgesellschaft Nahversorgungszentrum Marzahn mbH & Co. KG, Frankfurt am Main (Myliusstraße 33-37, 60323 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversam…
Grundstücksgesellschaft Nahversorgungszentrum Marzahn mbH & Co. KG, Frankfurt am Main (Myliusstraße 33-37, 60323 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2006 im Wege des Formwechsels in die Marzahn GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78080) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.