HRB 12609

Grundstücksgesellschaft C & M GmbH

Amtsgericht Rostock · Mecklenburg-Vorpommern

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Ahornweg 8, 18516 Süderholz OT Barkow

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Rostock
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
07.09.2020
Datenstand
2025-09-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Christina Hahn

Niepars

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Zweigniederlassung

Grundstücksgesellschaft Hechtgraben 2 GmbH Zweigniederlassung Bad Kleinen

Bad Kleinen

Zweigniederlassung

Grundstücksgesellschaft Hechtgraben 2 GmbH Zweigniederlassung Neubrandenburg

Neubrandenburg

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-22 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Grundstücksgesellschaft Hechtgraben 2 GmbH Rostock

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Vermittlung von Grundstücksgeschäften und Baudienstleistungen, soweit hierfür keine Genehmigungen erforderlich sind.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 62 IN 559/19 · Grundstücksgesellschaft C & M GmbH · Insolvenzgericht Rostock
Insolvenzgericht
Rostock
Aktenzeichen
62 IN 559/19
Wirksam am
19.12.2025
Registerbezug
Rostock, HRB 12609
62 IN 559/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Grundstücksgesellschaft C & M GmbH, Ahornweg 8, 18516 Süderholz OT Barkow, vertreten durch die Geschäftsführerin Christina Hahn
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 12609
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 22.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 29.01.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 18.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 62 IN 559/19 · Grundstücksgesellschaft C & M GmbH · Insolvenzgericht Rostock
Insolvenzgericht
Rostock
Aktenzeichen
62 IN 559/19
Wirksam am
04.05.2021
Registerbezug
Rostock, HRB 12609
62 IN 559/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Grundstücksgesellschaft C & M GmbH, Ahornweg 8, 18516 Süderholz OT Barkow,
vertreten durch die Geschäftsführerin Christina Hahn, Hauptsstraße 13, 18442
Pantelitz
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 12609
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 01.12.2020 angezeigt, dass weitere
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 30.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 62 IN 559/19 · Grundstücksgesellschaft C & M GmbH · Insolvenzgericht Rostock
Insolvenzgericht
Rostock
Aktenzeichen
62 IN 559/19
Wirksam am
04.12.2020
Registerbezug
Rostock, HRB 12609
62 IN 559/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Grundstücksgesellschaft C & M GmbH, Ahornweg 8, 18516 Süderholz OT Barkow,
vertreten durch die Geschäftsführerin Christina Hahn, Hauptsstraße 13, 18442
Pantelitz
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 12609
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 01.12.2020 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 03.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12609 HRB 12609: Grundstücksgesellschaft C & M GmbH, Rostock, Ahornweg 8, 18516 Süderholz OT Barkow. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführerin: Hahn, Christina, Niepars, *XX.XX.XXXX, einzelvertretung…
HRB 12609: Grundstücksgesellschaft C & M GmbH, Rostock, Ahornweg 8, 18516 Süderholz OT Barkow. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführerin: Hahn, Christina, Niepars, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Rostock (62 IN 559/19) vom 31.08.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 62 IN 559/19 · Grundstücksgesellschaft C & M GmbH · Insolvenzgericht Rostock
Insolvenzgericht
Rostock
Aktenzeichen
62 IN 559/19
Wirksam am
03.09.2020
Registerbezug
Rostock, HRB 12609
62 IN 559/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Grundstücksgesellschaft C & M GmbH, Ahornweg 8, 18516 Süderholz OT Barkow,
vertreten durch die Geschäftsführerin Christina Hahn, OT Buschenhagen, Lange
Straße 23, 18442 Niepars
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 12609
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Olaf Schulz, Goethestraße 2, 18209 Bad Doberan, Gz.: 120109

1. Das am 27.09.2019 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 31.08.2020 um 14.30
Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt
Rungestraße 17, 18055 Rostock
Telefon: 0381 3756900
Telefax: 0381 37569010
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 12.10.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
23.11.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.

Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb,
das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die
Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung
einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht
auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein
Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO bezeichneten Angelegenheiten
erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 23.11.2020, damit die
Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit
den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 26.10.2020 zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 27.09.2019 beim Insolvenzgericht Rostock eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 31.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 62 IN 559/19 · Grundstücksgesellschaft C & M GmbH · Insolvenzgericht Rostock
Insolvenzgericht
Rostock
Aktenzeichen
62 IN 559/19
Wirksam am
18.05.2020
Registerbezug
Rostock, HRB 12609
62 IN 559/19

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Grundstücksgesellschaft C & M GmbH, Ahornweg 8, 18516 Süderholz OT Barkow,
vertreten durch die Geschäftsführerinnen Christina Hahn, Gallentiner Chaussee
6, 23996 Bad Kleinen und Christina Hahn, geboren am XX.XX.XXXX, Gallentiner
Straße 5, 23996 Bad Kleinen
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 12609
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Olaf Schulz, Goethestraße 2, 18209 Bad Doberan, Gz.: 120109

Beschluss:

1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt
Rungestraße 17, 18055 Rostock
Telefon: 0381 3756900, Fax: 0381 37569010

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 18.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12609 HRB 12609: Grundstücksgesellschaft Hechtgraben 2 GmbH, Rostock, Hauptstraße 17, 23996 Bad Kleinen. Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) bes…
HRB 12609: Grundstücksgesellschaft Hechtgraben 2 GmbH, Rostock, Hauptstraße 17, 23996 Bad Kleinen. Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Grundstücksgesellschaft C & M GmbH. Geschäftsanschrift: Ahornweg 8, 18516 Süderholz OT Barkow. Nicht mehr Geschäftsführer: Wedel, Bernd, Bad Kleinen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Hahn, Christina, Kröpelin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 12609 HRB 12609: Grundstücksgesellschaft Hechtgraben 2 GmbH, Rostock, Hechtgraben 2, 18147 Rostock. Änderung der Geschäftsanschrift: Hauptstraße 17, 23996 Bad Kleinen.
HRB 12609: Grundstücksgesellschaft Hechtgraben 2 GmbH, Rostock, Hechtgraben 2, 18147 Rostock. Änderung der Geschäftsanschrift: Hauptstraße 17, 23996 Bad Kleinen.
Veränderungen
HRB 12609 HRB 12609: Grundstücksgesellschaft Hechtgraben 2 GmbH, Rostock, Hechtgraben 2, 18147 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführer: Sprenger, Matthias, Neubrandenburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 12609: Grundstücksgesellschaft Hechtgraben 2 GmbH, Rostock, Hechtgraben 2, 18147 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführer: Sprenger, Matthias, Neubrandenburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 12609 HRB 12609: Grundstücksgesellschaft Hechtgraben 2 GmbH, Rostock, Hechtgraben 2, 18147 Rostock. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Bad Kleinen, 23996 Bad Kleinen, …
HRB 12609: Grundstücksgesellschaft Hechtgraben 2 GmbH, Rostock, Hechtgraben 2, 18147 Rostock. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Bad Kleinen, 23996 Bad Kleinen, Geschäftsanschrift: An der Brücke 7 B, 23996 Bad Kleinen. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz Zweigniederlassung Neubrandenburg, 17033 Neubrandenburg, Geschäftsanschrift: Rostocker Straße 24, 17033 Neubrandenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Knoll, Bernd Jens, Rostock, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Sprenger, Matthias, Neubrandenburg, *XX.XX.XXXX; Wedel, Bernd, Bad Kleinen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 12609 Grundstücksgesellschaft Hechtgraben 2 GmbH, Rostock, Hechtgraben 2, 18147 Rostock. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2012 mit Änderung vom 16.01.2013. Die Gesellschafterve…
Grundstücksgesellschaft Hechtgraben 2 GmbH, Rostock, Hechtgraben 2, 18147 Rostock. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2012 mit Änderung vom 16.01.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma und die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg HRB 148342 B) nach Rostock beschlossen. Firma geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hechtgraben 2, 18147 Rostock. Gegenstand: Der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Vermittlung von Grundstücksgeschäften und Baudienstleistungen, soweit hierfür keine Genehmigungen erforderlich sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Knoll, Bernd Jens, Rostock, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.