HRA 23456

Grundstücksgemeinschaft Hauptstraße 38, Weisbrod GmbH & Co KG

Amtsgericht Zweibrücken · Rheinland-Pfalz

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Pirmasens

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Registerdaten

Sitz
Pirmasens
Datenstand
2024-04-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 1 IN 148/10 · Grundstücksgemeinschaft Hauptstraße 38, Weisbrod GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Pirmasens
Insolvenzgericht
Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 148/10
Wirksam am
14.08.2026
Registerbezug
Zweibrücken, HRA 23456
1 IN 148/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grundstücksgemeinschaft Hauptstraße 38, Weisbrod GmbH & Co KG, Zweibrücker Straße 57- 59, 66953 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRA 23456), vertr. d.: 1. Weisbrod GmbH, Hauptstraße 46, 66953 Pirmasens, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Helmut Ebelshäuser, Schillerstr. 23, 66955 Pirmasens, (Liquidator), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Pirmasens zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Depré, O 4 13-16, 68161 Mannheim, Tel.: 0621-120780, Fax: 0621-153800, E-Mail: mannheim@depre.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO am 27.01.2025 angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 116.838,02 €.
Insolvenzforderungen sind in Höhe von 3.880.395,82 € zu berücksichtigen.

Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.

Amtsgericht Pirmasens, 14.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1 IN 148/10 · Grundstücksgemeinschaft Hauptstraße 38, Weisbrod GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Pirmasens
Insolvenzgericht
Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 148/10
Wirksam am
07.07.2026
Registerbezug
Zweibrücken, HRA 23456
1 IN 148/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grundstücksgemeinschaft Hauptstraße 38, Weisbrod GmbH & Co KG, Zweibrücker Straße 57- 59, 66953 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRA 23456), vertr. d.: 1. Weisbrod GmbH, Hauptstraße 46, 66953 Pirmasens, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Helmut Ebelshäuser, Schillerstr. 23, 66955 Pirmasens, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 02.09.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Pirmasens, 02.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1 IN 148/10 · Grundstücksgemeinschaft Hauptstraße 38, Weisbrod GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Pirmasens
Insolvenzgericht
Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 148/10
Wirksam am
07.07.2026
Registerbezug
Zweibrücken, HRA 23456
1 IN 148/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grundstücksgemeinschaft Hauptstraße 38, Weisbrod GmbH & Co KG, Zweibrücker Straße 57- 59, 66953 Pirmasens (AG Zweibrücken, HRA 23456), vertr. d.: 1. Weisbrod GmbH, Hauptstraße 46, 66953 Pirmasens, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Helmut Ebelshäuser, Schillerstr. 23, 66955 Pirmasens, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Depré festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Pirmasens eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Erhöhung für Gläubiger

EUR
um % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 13.12.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 629.293,69 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 3.445.167,00 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 44.755,56 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.

Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.

III.

Der konkret bezifferte Zuschlag für die kalte Zwangsverwaltung in Höhe der bereits festgesetzten Vorschüsse ist antragsgemäß festzusetzen. Die Vergütung eines Zwangsverwalters wurde mit Zustimmung der Gläubigerversammlung der Berechnung zugrunde gelegt.

Laut der Kommentierung von Haarmeyer/Mock sowie Graeber wird kein Zuschlag für einen Insolvenzplan nach § 3 Abs. 1 e) InsVV gewährt, wenn der Insolvenzplan von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hat. Der Antrag vom 26.01.2025 war unzulässig, daher kann kein Zuschlag auf die Vergütung gewährt werden.

Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist grds. gerichtfertigt, wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter im Verfahren tätig war. Der beantragte Abschlag in Höhe von 10 % der Regelvergütung ist angemessen.

IV.

Folgende Vorschüsse wurden bereits gerichtlich festgesetzt:

Blatt der Akte
Betrag in EUR
Beschluss vom 11.11.2011
342

Beschluss vom 01.03.2012
408

Beschluss vom 08.02.2023
532

Beschluss vom 20.02.2024
686

Beschluss vom 18.02.2015
873

Beschluss vom 01.03.2016
962

Beschluss vom 31.01.2018
1024

bereits entnommen

Ausweislich der Summen- und Saldenlisten wurde der Vorschuss gem. Beschluss vom 01.03.2016 nicht entnommen.

Die bereits entnommenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von insgesamt EUR sind gem. Schreiben des Insolvenzverwalters vom 05.02.2026 als Vergütungsvorschuss auf die festzusetzende Vergütung anzurechnen.

V

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 101 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 4,30 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 oder dem Landgericht Zweibrücken, Goetheplatz 2, 66482 Zweibrücken,
Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1476780415447-016310190 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Pirmasens, 02.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 23456 HRA 23456: Grundstücksgemeinschaft Hauptstraße 38, Weisbrod GmbH & Co KG, Pirmasens, Zweibrücker Str. 57 - 59, 66953 Pirmasens. Von Amts wegen berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter: Weisbrod GmbH, …
HRA 23456: Grundstücksgemeinschaft Hauptstraße 38, Weisbrod GmbH & Co KG, Pirmasens, Zweibrücker Str. 57 - 59, 66953 Pirmasens. Von Amts wegen berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter: Weisbrod GmbH, Pirmasens (Amtsgericht Zweibrücken HRB 22509).
Veränderungen
HRA 23456 Grundstücksgemeinschaft Hauptstraße 38, Weisbrod GmbH & Co KG, Pirmasens, Zweibrücker Str. 57 - 59, 66953 Pirmasens. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Grundstücksgemeinschaft Hauptstraße 38, Weisbrod GmbH & Co KG, Pirmasens, Zweibrücker Str. 57 - 59, 66953 Pirmasens. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 148/10 · Grundstücksgemeinschaft Hauptstraße 38, Weisbrod GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Pirmasens
Insolvenzgericht
Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 148/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Zweibrücken, HRA 23456

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 148/10 · Grundstücksgemeinschaft Hauptstraße 38, Weisbrod GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Pirmasens
Insolvenzgericht
Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 148/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Zweibrücken, HRA 23456

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.