HRB 17346

GRUNDIG Aktiengesellschaft

Amtsgericht Nürnberg · Bayern

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Beuthener Str. 41, 90471 Nürnberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Nürnberg
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Letzte Eintragung
26.04.2023
Datenstand
2024-02-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Eberhard Braun

Lauf/Ortenaukreis

Vorstand

Günter H. Moissl

Fürth

Vorstand

Werner Saalfrank

Herzogenaurach

Prokurist(in)

Barbara Schenk

Wien

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Carsten Middelsdorf

Nürnberg

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Dierk Fahrenkrog

Hamburg

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Dieter Jakob

Nürnberg

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Dieter Lander

Bonn

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Dietmar Eberl

Wilhermsdorf

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Eckhard Bauer

Fürth

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Ernst May

Puschendorf

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Erwin Reingruber

Nürnberg

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen

Weitere 20 Funktionen stehen in den vollständigen Registerinformationen.

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-02-03

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-07 Chronologischen Auszug ansehen
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2024-02-07 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

Leitung einer Unternehmensgruppe, die in folgenden Geschäftszweigen tätig ist; Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Vermietung (Leasing), Betrieb, Montage und Wartung von Erzeugnissen, technischen Anlagen und Software jeder Art, insbesondere auf den Gebieten der analogen und digitalen Kommunikations- und Telekommunikations-Technik sowie der Elektrotechnik, Elektronik, Informatik, Mechanik, Optik, Metallurgie, Chemie, des Verlags-, Gesundheits-, Unterhaltungs- und Erziehungswesens; Forschung und Dienstleistung auf allen Gebieten, auch für andere; die Ausführung von Geschäften jeder Art, die mit diesen Geschäftszweigen in Zusammenhang stehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin IN 453/03 · GRUNDIG Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 453/03
Wirksam am
10.05.2023
Registerbezug
Nürnberg, HRB 17346
IN 453/03

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

GRUNDIG Aktiengesellschaft, Beuthener Straße 43, 90471 Nürnberg, vertreten durch den Vorstand Dr. Moissl Günter H., geboren am XX.XX.XXXX, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 17346
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

1.
Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen

Schlusstermin gem. § 197 InsO
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger,
- zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
wird bestimmt auf

Donnerstag, 29.06.2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg

2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 317.110.205,33 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 10.600.000,00 € gegenübersteht.

Es wurden bereits Abschlagsverteilungen auf die festgestellten Forderungen in Höhe von 19.426.120,37 EUR vorgenommen.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.

Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 10.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 453/03 · GRUNDIG Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 453/03
Wirksam am
03.05.2023
Registerbezug
Nürnberg, HRB 17346
IN 453/03

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

GRUNDIG Aktiengesellschaft, Beuthener Straße 43, 90471 Nürnberg, vertreten durch den Vorstand Dr. Moissl Günter H., geboren am XX.XX.XXXX, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 17346
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses UniCredit Bank Austria AG, Rothschildplatz 1, 1020 Wien, Österreich, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 24.02.2023. Der Stundensatz kann vorliegend wie beantragt mit 325,00 EUR bemessen werden, statt der üblich gewährten Stundensätze in der Größenordnung zwischen 35,00 EUR und 95,00 EUR. Der Gläubigerausschuss musste im gegenständlichen Großverfahren bei einer Vielzahl von rechtlich komplexen Sachverhalten und verfahrenswesentlichen Entscheidungen mitwirken. Zu berücksichtigen ist hier die besondere Qualifikation der Gläubigerausschussmitglieder bei der Unterstützung sowie der Überwachung des Insolvenzverwalters, ebenso wie die erhebliche Mitverantwortung der Mitglieder für die erfolgreiche Abwicklung des Verfahrens unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen. Die Größe und Schwierigkeit einer extrem komplexen Insolvenz rechtfertigen eine der besonderen Verantwortung der Ausschussmitglieder gerecht werdenden Vergütung, die eine deutliche Erhöhung des Regelsatzes nach sich ziehen muss.Das vorliegende Insolvenzverfahren zeichnete sich durch seine außerordentliche Vielschichtigkeit und Komplexität aus.Ausgehend von einem glaubhaft gemachten Tätigkeitsaufwand von 307,50 h für das gesamte Verfahren zu einem angemessenen Stundensatz von 325,00 EUR ergibt sich eine Gesamtvergütung in Höhe von 99.937,50 EUR. Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Reisekosten und Ähnliches waren in Höhe von 3.264,18 EUR festzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
oder bei dem
Landgericht Nürnberg-Fürth
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 453/03 · GRUNDIG Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 453/03
Wirksam am
24.03.2023
Registerbezug
Nürnberg, HRB 17346
IN 453/03

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

GRUNDIG Aktiengesellschaft, Beuthener Straße 43, 90471 Nürnberg, vertreten durch die Vorstände Dr. Braun Eberhard, Dr. Moissl Günter H., geboren am XX.XX.XXXX, - unbekannten Aufenthalts - und Dr. Saalfrank Werner, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 17346
- Schuldnerin -

Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 25.10.2022 zu entscheiden. Vor Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung sowie die Mitglieder des Gläubigerausschusses zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 10.04.2023 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 15.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 453/03 · GRUNDIG Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 453/03
Wirksam am
13.03.2023
Registerbezug
Nürnberg, HRB 17346
IN 453/03

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

GRUNDIG Aktiengesellschaft, Beuthener Straße 43, 90471 Nürnberg, vertreten durch die Vorstände Dr. Braun Eberhard, Dr. Moissl Günter H., geboren am XX.XX.XXXX, - unbekannten Aufenthalts - und Dr. Saalfrank Werner, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 17346
- Schuldnerin -

Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses Rechtsanwältin Christine Roth vom 20.01.2023 zu entscheiden. Vor Entscheidung ist die Schuldnerin, der Insolvenzverwalter und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 01.04.2023 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Mitglieds des Gläubigerausschusses vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 453/03 · GRUNDIG Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 453/03
Wirksam am
24.02.2023
Registerbezug
Nürnberg, HRB 17346
IN 453/03

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

GRUNDIG Aktiengesellschaft, Beuthener Straße 43, 90471 Nürnberg, vertreten durch die Vorstände Dr. Braun Eberhard, Dr. Moissl Günter H., geboren am XX.XX.XXXX, - unbekannten Aufenthalts - und Dr. Saalfrank Werner, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 17346
- Schuldnerin -

Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses Herrn Stephan Schlier vom 28.12.2022 zu entscheiden. Vor Entscheidung ist die Schuldnerin, der Insolvenzverwalter und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 01.04.2023 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Mitglieds des Gläubigerausschusses vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 22.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 453/03 · GRUNDIG Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 453/03
Wirksam am
15.02.2017
Registerbezug
Nürnberg, HRB 17346
8191 IN 453/03
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

GRUNDIG Aktiengesellschaft, Beuthener Str. 43, 90471 Nürnberg, vertreten durch
die
Vorstände Dr. Braun Eberhard, Brienner Straße 18, 80333 München, Dr. Moissl
Günter
H., geboren am XX.XX.XXXX, - unbekannten Aufenthalts - und Dr. Saalfrank
Werner,
geboren am XX.XX.XXXX, Schlesier Straße 16, 91074 Herzogenaurach
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 17346
- Schuldnerin -
-
-
1. Die Prüfung der bis 03.03.2017 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.03.2017 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Geht
binnen
der gesetzten Frist bei Gericht kein Widerspruch ein, so gilt dies als
Anerkennung
der Forderung. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
-

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 10.02.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8191 IN 453/03 · GRUNDIG Aktiengesellschaft, · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
8191 IN 453/03
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Nürnberg, HRB 17346

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.