Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
- Rechtsform
- Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
- Sitz
- Hamburg
- Geschäftsanschrift
- Große Bäckerstraße 7, 20095 Hamburg
Handelsregister · HRB 13103
GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit · Amtsgericht Hamburg
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
1. Der Verein gewährt seinen Mitgliedern nach Maßgabe der Satzung und seiner allgemeinen Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz in der Haftpflicht-, Unfall- und Sachversicherung sowie der Mietkautionsversicherung. 2. Der Verein kann Versicherungsverträge, Bausparverträge und sonstige Verträge, die mit dem Versicherungsgeschäft in unmittelbarem Zusammenhang stehen, vermitteln. 3. Der Verein kann aktives und passives Rückversicherungsgeschäft betreiben. 4. Der Verein darf Versicherungsverträge auch gegen festen Beitrag abschließen, ohne dass die Versicherungsnehmer dieser Versicherungsverträge Mitglieder des Vereins werden. Solche Versicherungen dürfen 20% der Beitragseinnahmen aus den Mitgliederversicherungen nicht überschreiten.
Leitung und Vertretung
Geesthacht
Hamburg
Erkrath
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Eintragungen
Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Hauptversammlung vom 22.08.202 hat die Änderung der Satzung in § 7 Ziff. 7 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 17.06.2004 hat die Änderung der Satzung in § 12 beschlossen.
Der Aufsichtsrat hat durch Beschluss vom 13.10.2006 die Änderung der Satzung in § 11 Ziffer 2 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 20.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 19.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 7 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 16.05.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 und 7 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 19.05.2014 hat die Änderung der Satzung in § 12 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 18.05.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 und 7 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 05.07.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7, 8, 10, 14 und 16 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 29.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 20.06.2023 sowie der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 27./28.09.2023 haben die Änderung der Satzung in den §§ 6 und 8 beschlossen.
Eintragung Nr. 13 Spalte 5 vom 08.01.2009 von Amts wegen berichtigt.
zu Spalte 3: Ein Gründungsstock ist nicht gebildet.
Satzung Blatt 149 ff. Sonderband 5
Satzung vom 10.11.1969 zuletzt geändert am 24.08.2000
Die Hauptversammlung vom 09.05.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere in den §§ 1 Ziff. 2. (Schreibweise der Firma) und Ziff. 3. (Sitz), 3 (Bekanntmachungen) und 6 (Vorstand).
Satzung Blatt 131 ff. Sonderband 5
Satzung Blatt 169 ff. Sonderband 6
Eintragung Nr. 1 Spalte 5 vom 16.07.2002 (Datenumschreibung) von Amts wegen berichtigt.
Satzung Blatt 176 ff. Sonderband 6
Eintragung Nr. 8 Spalte 2 a) und 6 a) vom 31.07.2006 von Amts wegen berichtigt bzw. ergänzt.
Satzung Blatt 179 ff. Sonderband 6
Eintragung Nr. 11 Spalte 5 vom 14.01.2008 von Amts wegen berichtigt.
Fall 35
Fall 37
Fall 42
Fall 51
Fall 65
Fall 67
Durch Beschluß der Hauptversammlung der Grundeigentümer-Versicherung Niedersachsen V.a.G., Hannover, vom 12. April 1978 (übertragender Verein) und durch Beschluß der Hauptversammlung der Grundeigentümer-Versicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in Hamburg vom 19. Juni 1978 (übernehmender Verein) ist das Vermögen des Vereins als Ganzes unter Ausschluß der Abwicklung auf Grund des Vermögensübertragungsvertrages vom 6. März 1978/ 14. März 1978 gem. §§ 53 a, 44 a VAG auf diesen Verein als übernehmender Verein übertragen worden.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 31.12.1969
Durch Beschluß der Hauptversammlung der Glasversicherung der Grundeigentümer Hamburg a.G. vom 26. April 1978 (übertragender Verein) und durch Beschluß der Hauptversammlung der Grundeigentümer- Versicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in Hamburg vom 19.Juni 1978 (übernehmender Verein) ist das Vermögen des Vereins als Ganzes unter Ausschluß der Abwicklung aufgrund des Vermögensübertragungsvertrages vom 8. Februar 1978 gem. §§ 53 a, 44 a VAG auf diesen Verein als übernehmender Verein übertragen worden.
Ferner ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 26.Januar 1978 der Haftpflicht-Versicherungs-Gesellschaft Berliner Grundbesitzer aG zu Berlin (übertragender Verein) und durch Beschluß der Hauptversammlung der Grundeigentümer-Versicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in Hamburg vom 19.Juni 1978 (übernehmender Verein) das Vermögen des Vereins als Ganzes unter Ausschluß der Abwicklung aufgrund des Vermögensübertragungsvertrages vom 10. Oktober 1977/3. November 1977 gem. § 44 a VAG auf diesen Verein als übernehmenden Verein übertragen worden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.