HRB 2101

Grüntenlifte Betriebs - GmbH

Amtsgericht Kempten (Allgäu) · Bayern

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Rettenberg - Kranzegg

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Registerdaten

Sitz
Rettenberg - Kranzegg
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 444/17 · Grüntenlifte Betriebs - GmbH · Insolvenzgericht Kempten (Allgäu)
Insolvenzgericht
Kempten (Allgäu)
Aktenzeichen
IN 444/17
Wirksam am
01.08.2025
Registerbezug
Kempten (Allgäu), HRB 2101
IN 444/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Grüntenlifte Betriebs - GmbH, Liftweg 11, 87549 Rettenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Wallimann Gregor Lukas
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRB 2101
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Endabrechnung des Nachlassverwalters Rechtsanwalt Junker gemäß der mit Email vom 01.06.2025 übersandten Aufstellung zur finalen Abrechnung der Urkunden der Notare Gropengiesser in Memmingen URNr. 2080/19 F vom 18.11.2019 und vom 30.04.2019 URNr. F 741/2019 in Gestalt des Änderungsvertrags vom 18.11.2019 URNr. 2079/19 F
wird bestimmt auf
Montag, 18.08.2025, 16:00 Uhr
Sitzungssaal 240, 2. OG, Residenzplatz 4 - 6, 87435 Kempten (Allgäu)

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 31.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 444/17 · Grüntenlifte Betriebs - GmbH · Insolvenzgericht Kempten (Allgäu)
Insolvenzgericht
Kempten (Allgäu)
Aktenzeichen
IN 444/17
Wirksam am
28.12.2022
Registerbezug
Kempten (Allgäu), HRB 2101
IN 444/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Grüntenlifte Betriebs - GmbH, Liftweg 11, 87549 Rettenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Wallimann Gregor Lukas, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRB 2101
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Nachlass des geschäftsführenden Gesellschafters, dass bei Zahlungseingang von 80.000,- € auf dem Verfahrenskonto auf die Weiterverfolgung der mit Schreiben vom 27.05.2021 nach dem AnfG geltend gemachten Anfechtungsansprüche bzgl. der Urkunden P0720/2017 vom 31.05.2017 und P0913/2018 vom 05.07.2018, jeweils des Notars Dr. Tobias Pfundstein, verzichtet wird. Die Ansprüche sind damit abgegolten und erledigt.
wird bestimmt auf

Montag, 16.01.2023, 14:00 Uhr, Sitzungssaal 240, 2. OG, Residenzplatz 4 - 6, 87435 Kempten (Allgäu)

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 27.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 444/17 · Grüntenlifte Betriebs - GmbH · Insolvenzgericht Kempten (Allgäu)
Insolvenzgericht
Kempten (Allgäu)
Aktenzeichen
IN 444/17
Wirksam am
16.03.2022
Registerbezug
Kempten (Allgäu), HRB 2101
IN 444/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Grüntenlifte Betriebs - GmbH, Liftweg 11, 87549 Rettenberg, vertreten durch den
Geschäftsführer Wallimann Gregor Lukas, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRB 2101
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Florian Zistler, Residenzplatz 1, 87435
Kempten (Allgäu), wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von
BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 14.06.2021,
vorbehaltlich unten stehender Absetzungen.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 2.936.893,44 EUR
auszugehen.
Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist gemäß § 63
Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und
verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens (Aktivvermögen), das seiner
Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag, ohne hierbei einen
Abzug für Aus- und Absonderungsrechte an der Insolvenzmasse vorzunehmen, soweit
der vorläufige Insolvenzverwalter sich damit in "erheblichem" Umfang befasst
hat.
Die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter in seinem Antrag vom 14.06.2021
angegebenen Tätigkeiten sind als "erheblich" zu betrachten.
Die genauen Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters sind seinen
Berichten und dem Vergütungsantrag vom 14.06.2021 zu entnehmen.Hinsichtlich der
seitens des vorläufigen Insolvenzverwalters geltend gemachten Berechnungsmasse
bestehen keine Einwendungen. Auch hinsichtlich der Einbeziehung der
Aussonderungsrechte sowie des Forderungsverzichts besteht Einverständnis.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um
190 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 14.06.2021 wird Bezug
genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die
Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des
vorläufigen Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Als Erhöhungsgründe wurden seitens des vorläufigen Insolvenzverwalters geltend
gemacht:
- obstruktive Schuldnerin/Organe/Informationsbeschaffung
- obstruktive weitere Verfahrensbeteiligte
- M & A Prozess
- besondere Haftungsrisiken/Sonderinsolvenz Liftbetrieb
- Bemühungen Wiederanfahren des Betriebes
- zahlreiche schwierige und umfangreiche Rechtsfragen
- Öffentlichkeitsarbeit
- erhebliche Belastungen durch arbeitsrechtliche Fragen
- keine Buchhaltung
- Aus- und Absonderungsrechte- hohe Anzahl Verfahrensbeteiligte
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Schließlich war ein Übersteigen des Regelsatzes um 150 % als gerechtfertigt
anzusehen. Einige Bereiche bieten Überschneidungen, was auch im Antrag
dargelegt wurde. Außerdem wurden teilweise Hilfskräfte eingesetzt. Die
Delegation von Regelaufgaben ist hier nicht zu beanstanden, ist aber bei der
Bemessung der Zuschläge in der Gesamtschau zu berücksichtigen. Schließlich ist
nicht in allen Bereichen die Mehrbelastung entsprechend der angegebenen
Zuschläge anzusetzen. Gewisse Punkte scheinen keinen besonderen Mehraufwand
darzustellen, welcher sich explizit in einem Zuschlag niederschlagen würde. So
erscheint beispielsweise der Mehraufwand bei den Aus- und Absonderungsrechten
nicht als übermäßig, ebenso ist die Zahl der Verfahrensbeteiligten, auch
derjenigen, die bisher angemeldet haben, nicht als außergewöhnlich hoch
anzusehen.
In der Gesamtschau erscheint daher der gewährte Zuschlag in Höhe von 150 % zur
Regelvergütung als angemessen und ausreichend, was die Qualität und Quantität
des Verfahrens angeht.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt. Seitens des
Insolvenzverwalters wurde hier lediglich der rechnerische Hälftebetrag der
pauschale angesetzt. Aufgrund der oben erfolgten Absetzungen wird hier dieser
rechnerische Fehler von Amts wegen ohne gesonderten Antrag berichtigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen
Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Residenzplatz 4 - 6
87435 Kempten (Allgäu)

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen
öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum
Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs.
1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis
(Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Residenzplatz 4 - 6
87435 Kempten (Allgäu)

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen
öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum
Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs.
1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis
(Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine
Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts
einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten
Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument
einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend
nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen
Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der
Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf
Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 15.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 444/17 · Grüntenlifte Betriebs - GmbH · Insolvenzgericht Kempten (Allgäu)
Insolvenzgericht
Kempten (Allgäu)
Aktenzeichen
IN 444/17
Wirksam am
24.04.2020
Registerbezug
Kempten (Allgäu), HRB 2101
IN 444/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Grüntenlifte Betriebs - GmbH, Liftweg 11, 87549 Rettenberg, vertreten durch den
Geschäftsführer Wallimann Gregor Lukas, geboren am XX.XX.XXXX, Hinterbergstraße
30, 6330 CHAM, Schweiz
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRB 2101
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über die
Zustimmung der Gläubigerversammlung zu den Verträgen mit den Urkunden Nrn. F
2079/19 und F 741/2019, jeweils des Notars Ulrich Gropengießer, Memmingen,

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Zur Zulässigkeit
einer Abstimmung im schriftlichen Verfahren vgl. Braun/Bünning/Beyer InsO § 160
Rn. 7, Haberzettl, Rpfleger 2019, S. 240.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.05.2020 Einwendungen
gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser
Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem
Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im
schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 24.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 444/17 · Grüntenlifte Betriebs - GmbH · Insolvenzgericht Kempten (Allgäu)
Insolvenzgericht
Kempten (Allgäu)
Aktenzeichen
IN 444/17
Wirksam am
21.04.2020
Registerbezug
Kempten (Allgäu), HRB 2101
IN 444/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Grüntenlifte Betriebs - GmbH, Liftweg 11, 87549 Rettenberg, vertreten durch den
Geschäftsführer Wallimann Gregor Lukas, geboren am XX.XX.XXXX, Hinterbergstraße
30, 6330 CHAM, Schweiz
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRB 2101
- Schuldnerin -

Beschluss:

In Abänderung des Eröffnungsbeschlusses vom 10.02.2020 wird das
Insolvenzverfahren bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Der Termin vom 04.05.2020 wird daher aufgehoben und die Beteiligten erhalten
Gelegenheit, bis 08.05.2020 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim
Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 08.05.2020,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens ggf. widerrufen bzw. eine
schriftliche Gläubigerversammlung für entsprechende Abstimmungspunkte bestimmt
werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

Gründe:

Aufgrund der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsvorgaben ist
ein Durchführen des Berichts- und Prüfungstermins und ggf. weiterer Termine im
Verfahren aktuell nicht möglich. Die für die Gesundheit der Prozessteilnehmer
notwendigen Maßnahmen könnten nicht oder nur unzureichend ergriffen werden,
weshalb ein Durchführen der Termine wie bisher nicht möglich ist. Daher ist das
Durchführen des Verfahrens bis auf Weiteres im schriftlichen Verfahren
angezeigt. Evtl. Einwendungen zu den veröffentlichten Punkten sind innerhalb
der Widerspruchsfrist einzureichen. Es zählt der Eingang bei Gericht. Verspätet
eingegangene Erklärungen können nicht berücksichtigt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Residenzplatz 4 - 6
87435 Kempten (Allgäu)
einzulegen.

Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an
die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den
Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend.
Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die
Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe
zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass
ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen
ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt
werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38
Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen
allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten
Werktages.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 20.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2101 HRB 2101: Grüntenlifte Betriebs - GmbH, Rettenberg - Kranzegg, Freibadstraße 13, 87527 Sonthofen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) vom 10.02.2020 (Az. …
HRB 2101: Grüntenlifte Betriebs - GmbH, Rettenberg - Kranzegg, Freibadstraße 13, 87527 Sonthofen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) vom 10.02.2020 (Az. IN 444/17) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 444/17 · Grüntenlifte Betriebs - GmbH · Insolvenzgericht Kempten (Allgäu)
Insolvenzgericht
Kempten (Allgäu)
Aktenzeichen
IN 444/17
Wirksam am
12.02.2020
Registerbezug
Kempten (Allgäu), HRB 2101
IN 444/17

In dem Verfahren über die Anträge d.

1) fixedmind GmbH & Co. KG, Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen, vertreten
durch die persönlich haftende Gesellschafterin fixedmind Verwaltungs GmbH,
Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Joos Heiko, geboren am XX.XX.XXXX, Kapellenweg 9, 87545
Burgberg
- antragstellende Gläubigerin zu 1 -
2) DAK-Gesundheit, vertreten durch d. Vorstand, Landsberger Straße 110, 80339
München, Gz.: 123 133 1263 01-411263-12400-Leh
- antragstellende Gläubigerin zu 2 -
3) AOK Bayern, vertreten durch d. Vorstand, Direktion Kempten-Oberallgäu,
Beethovenstraße 8, 87435 Kempten, Gz.: 83189385
- antragstellende Gläubigerin zu 3 -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

Grüntenlifte Betriebs - GmbH, Liftweg 11, 87549 Rettenberg, vertreten durch den
Geschäftsführer Wallimann Gregor Lukas, geboren am XX.XX.XXXX, Hinterbergstraße
30, 6330 CHAM, Schweiz
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRB 2101
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Liftbetrieb

1. Die Verfahren IN 452/17 und IN 454/17 werden hinzuverbunden.
2. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 10.02.2020 um 10.00 Uhr eröffnet.
3. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Florian Zistler
Residenzplatz 1, 87435 Kempten (Allgäu)
Telefon: +49(831)20691850
Telefax: +49(831)20691859

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 14.04.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf

Montag, 04.05.2020, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 157, 1. OG, Residenzplatz 4 - 6, Amtsgericht Kempten (Allgäu)

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Montag, 04.05.2020, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 157, 1. OG, Residenzplatz 4 - 6, Amtsgericht Kempten (Allgäu)

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
9. Gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und
Kostbarkeiten bei einem Kreditinstitut im Sinne des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB zu
hinterlegen sind, ferner, dass vorhandenes Geld auf einem Insolvenzkonto dort
anzulegen ist.
10. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 25.09.2017 beim Insolvenzgericht Kempten (Allgäu)
eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Residenzplatz 4 - 6
87435 Kempten (Allgäu)

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 12.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2101 HRB 2101: Grüntenlifte Betriebs - GmbH, Rettenberg - Kranzegg, Freibadstraße 13, 87527 Sonthofen. Bestellt und sodann wieder ausgeschieden: Geschäftsführer: Prinzing, Andreas Oliver Gerd, Cham / Schweiz, *XX…
HRB 2101: Grüntenlifte Betriebs - GmbH, Rettenberg - Kranzegg, Freibadstraße 13, 87527 Sonthofen. Bestellt und sodann wieder ausgeschieden: Geschäftsführer: Prinzing, Andreas Oliver Gerd, Cham / Schweiz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2101 HRB 2101: Grüntenlifte Betriebs - GmbH, Rettenberg - Kranzegg, Freibadstraße 13, 87527 Sonthofen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pinzing, Andreas Oliver, Cham / Schweiz, *XX.XX.XXXX.
HRB 2101: Grüntenlifte Betriebs - GmbH, Rettenberg - Kranzegg, Freibadstraße 13, 87527 Sonthofen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pinzing, Andreas Oliver, Cham / Schweiz, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 444/17 · Grüntenlifte Betriebs - GmbH · Insolvenzgericht Kempten (Allgäu)
Insolvenzgericht
Kempten (Allgäu)
Aktenzeichen
IN 444/17
Wirksam am
02.11.2017
Registerbezug
Kempten (Allgäu), HRB 2101
IN 444/17

In dem Verfahren über den Antrag d.

fixedmind GmbH & Co. KG, Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen, vertreten
durch die persönlich haftende Gesellschafterin fixedmind Verwaltungs GmbH,
Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Joos Heiko, geboren am XX.XX.XXXX, Falkensteinweg 19, 87549
Rettenberg
- antragstellende Gläubigerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

Grüntenlifte Betriebs - GmbH, Freibadstraße 13, 87527 Sonthofen, vertreten
durch den Geschäftsführer Wallimann Gregor Lukas, geboren am XX.XX.XXXX,
Hinterbergstraße 30, 6330 CHAM, Schweiz
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRB 2101
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 02.11.2017 um 15:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Florian Zistler,
Residenzplatz 1, 87435 Kempten (Allgäu), Telefon: +49(831)20691850, Telefax:
+49(831)20691859.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Residenzplatz 4 - 6
87435 Kempten (Allgäu)

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 02.11.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2101 HRB 2101: Grüntenlifte Betriebs - GmbH, Rettenberg - Kranzegg, Freibadstraße 13, 87527 Sonthofen. Bestellt: Geschäftsführer: Wallimann, Gregor Lukas, Cham / Schweiz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.…
HRB 2101: Grüntenlifte Betriebs - GmbH, Rettenberg - Kranzegg, Freibadstraße 13, 87527 Sonthofen. Bestellt: Geschäftsführer: Wallimann, Gregor Lukas, Cham / Schweiz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Prinzing, Gerhard, Sonthofen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2101 Grüntenlifte Betriebs - GmbH, Rettenberg - Kranzegg (Freibadstraße 13, 87527 Sonthofen). Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 200.035…
Grüntenlifte Betriebs - GmbH, Rettenberg - Kranzegg (Freibadstraße 13, 87527 Sonthofen). Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 200.035,41 EUR auf 225.600,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.