HRB 117480

GRP GammaRay Planungsgesellschaft GmbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-03-12
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-12

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67b IN 167/19 · GRP GammaRay Planungsgesellschaft GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 167/19
Wirksam am
07.10.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 117480
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 167/19

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117480 eingetragenen GRP GammaRay Planungsgesellschaft GmbH, Jarrestraße 80, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Höchstetter

wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67b IN 167/19
Amtsgericht Hamburg, 06.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 67b IN 167/19 · GRP GammaRay Planungsgesellschaft GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 167/19
Wirksam am
31.01.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 117480
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 167/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117480 eingetragenen GRP GammaRay Planungsgesellschaft GmbH, Jarrestraße 80, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Höchstetter

soll die Schlussverteilung stattfinden.

Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 129.606,62 EUR.

Zur Verteilung steht ein Betrag von 36.648,05 EUR.

Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.

67b IN 167/19
Amtsgericht Hamburg, 31.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 67b IN 167/19 · GRP GammaRay Planungsgesellschaft GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 167/19
Wirksam am
15.01.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 117480
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 167/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117480 eingetragenen GRP GammaRay Planungsgesellschaft GmbH, Jarrestraße 80, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Höchstetter

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Endbetrag

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 03.09.2019 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 18 Gläubigern auf EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.01.2025 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 eingesehen werden.

67b IN 167/19
Amtsgericht Hamburg, 13.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67b IN 167/19 · GRP GammaRay Planungsgesellschaft GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 167/19
Wirksam am
22.01.2024
Registerbezug
Hamburg, HRB 117480
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 167/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 117480 eingetragenen GRP GammaRay Planungsgesellschaft GmbH, Jarrestraße 80, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Höchstetter

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.03.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67b IN 167/19
Amtsgericht Hamburg, 22.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 117480 HRB 117480: GRP GammaRay Planungsgesellschaft GmbH, Hamburg, Jarrestraße 80, 22303 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67b IN 167/19) vom 03.09.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das …
HRB 117480: GRP GammaRay Planungsgesellschaft GmbH, Hamburg, Jarrestraße 80, 22303 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67b IN 167/19) vom 03.09.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRB 117480 HRB 117480: GRP GammaRay Planungsgesellschaft GmbH, Hamburg, Jarrestraße 80, 22303 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67b IN 167/19) vom 05.07.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter best…
HRB 117480: GRP GammaRay Planungsgesellschaft GmbH, Hamburg, Jarrestraße 80, 22303 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67b IN 167/19) vom 05.07.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Veränderungen
HRB 117480 GRP GammaRay Planungsgesellschaft GmbH, Hamburg, Timmermannstraße 7 A, 22299 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Jarrestraße 80, 22303 Hamburg.
GRP GammaRay Planungsgesellschaft GmbH, Hamburg, Timmermannstraße 7 A, 22299 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Jarrestraße 80, 22303 Hamburg.
Neueintragungen
HRB 117480 GRP GammaRay Planungsgesellschaft GmbH, Hamburg, Timmermannstraße 7 A, 22299 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.03.2011. Geschäftsanschrift: Timmermannstraße 7 A, 222…
GRP GammaRay Planungsgesellschaft GmbH, Hamburg, Timmermannstraße 7 A, 22299 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.03.2011. Geschäftsanschrift: Timmermannstraße 7 A, 22299 Hamburg. Gegenstand: die Erbringung von Architektur- und Planungsleistungen aller Art, insbesondere im Bereich des Strahlenschutzes für Gebäude mit medizinischer Nutzung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Höchstetter, Marcus, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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