HRB 121719

Grovy Tech GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Stephanstraße 18, 60313 Frankfurt am Main

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
17.08.2022
Datenstand
2025-10-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Patrick-Justin Adam

Frankfurt am Main

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-29

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand der Gesellschaft ist der Online-Vertrieb von Bedarfsartikeln mit kurzer Lieferzeit, insbesondere von Lebensmitteln, sowie der Betrieb eines Online Lieferdienstes für Artikel jeglicher Art.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 479/22 G-1-6 · Grovy Tech GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 479/22 G-1-6
Wirksam am
27.05.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 121719
810 IN 479/22 G-1-6 Das Insolvenzverfahren Grovy Tech GmbH, Stephanstraße 18, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121719),
vertreten durch:
Patrick-Justin Adam, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 26.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 479/22 G-1-6 · Grovy Tech GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 479/22 G-1-6
Wirksam am
09.02.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 121719
Amtsgericht -
lnsolvenzgericht Frankfurt am Main:
In dem lnsolvenzverfahren der Firma Grovy Tech GmbH vertreten durch
Patrick-Justin Adam (
GF) findet mit Genehmigung des Gerichtes die Schlussverteilung statt.
Der Schlussbericht sowie das Schlussverzeichnis wurden auf der Geschäftsstelle des Amts
gerichtes
lnsolvenzgerichtes Frankfurt am Main, Az:
810 IN 479/22 G-1-6 -
niedergelegt.
Es wurden Forderungen im Rang des § 38 lnsO in Höhe von € 389.993,56 festgestellt.
Zur Verteilung stehen insgesamt €
23.165,51 abzgl. noch zu begleichender Verfahrenskosten
und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung. Damit wird eine geringe noch zu ermittelnde Quote
erreicht. Auf die Fristen der § 189, 194 lnsO wird verwiesen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 479/22 G-1-6 · Grovy Tech GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 479/22 G-1-6
Wirksam am
07.10.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 121719
810 IN 479/22 G-1-6 In dem Insolvenzverfahren Grovy Tech GmbH, Stephanstraße 18, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121719) wird die Prüfung der bis zum 20.10.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 03.11.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 24.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 479/22 G-1-6 · Grovy Tech GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 479/22 G-1-6
Wirksam am
13.04.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 121719
Amtsgericht Frankfurt am Main
12.04.2023
- Insolvenzgericht -
810 IN 479/22 G-1-6

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

Grovy Tech GmbH
Stephanstraße 18
60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main HRB 121719)

werden für die vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX

Gründe:

Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 31.549,45 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil zu, der regelmäßig 1/4 beträgt und in diesem Verfahren als angemessen und ausreichend anzusehen ist.
Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 479/22 G-1-6 · Grovy Tech GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 479/22 G-1-6
Wirksam am
22.08.2022
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 121719
810 IN 479/22 G-1-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grovy Tech GmbH, Stephanstraße 18, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121719) ist der Beschluss vom 08.08.2022 ergänzend berichtigt worden.

Anmeldefrist ist der 17.10.2022

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.08.2022

810 IN 479/22 G-1-6 Am 03.08.2022 um 14:41 Uhr ist das Insolvenzverfahren Grovy Tech GmbH, Stephanstraße 18, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121719) eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Christine Tryfon, Melchiorstraße 15 a, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15340841-0, Fax: 069/15340841-9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist:
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 31.10.2022 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 479/22 G-1-6 · Grovy Tech GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 479/22 G-1-6
Wirksam am
11.08.2022
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 121719
810 IN 479/22 G-1-6 Am 03.08.2022 um 14:41 Uhr ist das Insolvenzverfahren Grovy Tech GmbH, Stephanstraße 18, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121719) eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Christine Tryfon, Melchiorstraße 15 a, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15340841-0, Fax: 069/15340841-9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist:
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 31.10.2022 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 810 IN 479/22 G-1-6 · Grovy Tech GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 479/22 G-1-6
Wirksam am
04.08.2022
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 121719
810 IN 479/22 G: In dem Insolvenzverfahren Grovy Tech GmbH, Stephanstraße 18, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121719),
vertreten durch:
Patrick-Justin Adam, Klüberstraße 18, 60325 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 03.08.2022 um 14:41 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Christine Tryfon, Melchiorstraße 15 a, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15340841-0, Fax: 069/15340841-9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 529/22 G verbunden. Das Verfahren 810 IN 479/22 G führt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 03.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 479/22 G-1-6 · Grovy Tech GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 479/22 G-1-6
Wirksam am
23.05.2022
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 121719
810 IN 479/22 G: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Grovy Tech GmbH, Stephanstraße 18, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121719), vertr. d.: Patrick-Justin Adam, Stephanstraße 18, 60313 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 23.05.2022 um 12.15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon, Melchiorstraße 15 a, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15340841-0, Fax: 069/15340841-9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 23.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 121719 HRB 121719: Grovy Tech GmbH, Frankfurt am Main, Stephanstraße 18, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderun…
HRB 121719: Grovy Tech GmbH, Frankfurt am Main, Stephanstraße 18, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 3.387,00 EUR beschlossen. Neuer Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist der Online-Vertrieb von Bedarfsartikeln mit kurzer Lieferzeit, insbesondere von Lebensmitteln, sowie der Betrieb eines Online Lieferdienstes für Artikel jeglicher Art. Neues Stammkapital: 28.387,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 121719 HRB 121719: Grovy Tech GmbH, Frankfurt am Main, Stephanstraße 18, 60313 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2020. Geschäftsanschrift: Stephanstraße 18, 60…
HRB 121719: Grovy Tech GmbH, Frankfurt am Main, Stephanstraße 18, 60313 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2020. Geschäftsanschrift: Stephanstraße 18, 60313 Frankfurt am Main. Gegenstand: Der Online-Vertrieb von Bedarfsartikeln mit kurzer Lieferzeit, der Betrieb eines Online Lieferdienstes für Artikel jeglicher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Adam, Patrick-Justin, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.