HRB 207320

Grote Bauinnovationen GmbH

Amtsgericht Braunschweig · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

An der Paulikirche 1, 38102 Braunschweig

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Braunschweig
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
21.06.2022
Datenstand
2025-10-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Torsten Grote

Braunschweig

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-08

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung, Planung, bautechnische und wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben aller Art im eigenen oder fremden Namen sowie der An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken und die Verwaltung eigenen Vermögens.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 275 IN 75/21 a · Grote Bauinnovationen GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 75/21 a
Wirksam am
09.07.2025
Registerbezug
Braunschweig, HRB 207320
275 IN 75/21 a In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grote Bauinnovationen GmbH, An der Paulikirche 1, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207320), vertr. d.: Torsten Grote, An der Paulikirche 1, 38102 Braunschweig, (Geschäftsführer), wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf den 21.07.2025
Tagesordnung: Zustimmung der Gläubigerversammlung gemäß §§ 160 Abs. 1, 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO zu der aufschiebend bedingt geschlossenen Vergleichsvereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und der Volksbank eG Braunschweig / Wolfsburg zur Beilegung sämtlicher Streitigkeiten und sämtlicher Rechtsverhältnisse aus der Errichtung und Übereignung von zwei Mehrfamilienhäusern Neudammstraße 8D / 8E, 38116 Braunschweig.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung gem. § 160 Abs. 1 InsO als erteilt.

Braunschweig, 07.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 275 IN 75/21 a · Grote Bauinnovationen GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 75/21 a
Wirksam am
12.01.2023
Registerbezug
Braunschweig, HRB 207320
275 IN 75/21 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grote Bauinnovationen GmbH, An der Paulikirche 1, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207320), vertr. d.: Torsten Grote, An der Paulikirche 1, 38102 Braunschweig, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 30 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 22.746,79 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

Es bestand ein erheblicher Mehraufwand für den vorläufigen Insolvenzverwalter im Hinblick auf die Sicherung und Verwaltung des Grundstücks der Insolvenzschuldnerin. Es handelt sich um ein Grundstück bebaut mit zwei neuen Mehrfamilienhäusern. Die dazugehörigen zehn Eigentumswohnungen sind bereits verkauft. Sie können im Verfahren nicht zugunsten der Insoilvenzmasse verwertet werden. Auf die Ausführungen des vorläufigen Insolvenzverwalters in seinem Antrag vom 20.09.2022 wird Bezug genommen.
Der beantragte Zuschlag ist im Hinblick auf den betriebenen Mehraufwand im vorläufigen Verfahren, welches insgesamt 13 Monate dauerte, gerechtfertigt.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 11.01.2023

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Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 275 IN 75/21 a · Grote Bauinnovationen GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 75/21 a
Wirksam am
22.09.2022
Registerbezug
Braunschweig, HRB 207320
275 IN 75/21 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grote Bauinnovationen GmbH, An der Paulikirche 1, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207320), vertr. d.: Torsten Grote, An der Paulikirche 1, 38102 Braunschweig, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 21.09.2022
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Veränderungen
HRB 207320 HRB 207320: Grote Bauinnovationen GmbH, Braunschweig, An der Paulikirche 1, 38102 Braunschweig. Die Gesellschaft ist infolge Insolvenzeröffnung aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 207320: Grote Bauinnovationen GmbH, Braunschweig, An der Paulikirche 1, 38102 Braunschweig. Die Gesellschaft ist infolge Insolvenzeröffnung aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 275 IN 75/21 a · Grote Bauinnovationen GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 75/21 a
Wirksam am
15.06.2022
Registerbezug
Braunschweig, HRB 207320
275 IN 75/21 a: Über das Vermögen der Grote Bauinnovationen GmbH, An der Paulikirche 1, 38102 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 207320), vertr. d.: Torsten Grote, An der Paulikirche 1, 38102 Braunschweig, (Geschäftsführer), ist am 07.06.2022 um 13:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Torsten Gutmann, PLUTA Rechtsanwalts GmbH Braunschweig, Güldenstraße 26, D 38100 Braunschweig, Tel.: (0 531) 1805261-0, Fax: (0 531) 1805261 -9, E-Mail: braunschweig@pluta.net.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.07.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 24.08.2022, 10:00 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 14.06.2022

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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 275 IN 75/21 a · Grote Bauinnovationen GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 75/21 a
Wirksam am
07.05.2021
Registerbezug
Braunschweig, HRB 207320
275 IN 75/21 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Grote
Bauinnovationen GmbH, An der Paulikirche 1, 38102 Braunschweig (AG
Braunschweig, HRB 207320), vertr. d.: Torsten Grote, An der Paulikirche 1,
38102 Braunschweig, (Geschäftsführer), ist am 06.05.2021 um 14:07 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Torsten Gutmann, PLUTA Rechtsanwalts GmbH Braunschweig,
Güldenstraße 26, D 38100 Braunschweig, Tel.: (0 531) 1805261-0, Fax: (0 531)
1805261 -9, E-Mail: braunschweig@pluta.net bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig,
An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 06.05.2021

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
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Veränderungen
HRB 207320 HRB 207320: Grote Bauinnovationen GmbH, Braunschweig, Kohlmarkt 2, 38100 Braunschweig. Neue Geschäftsanschrift: An der Paulikirche 1, 38102 Braunschweig.
HRB 207320: Grote Bauinnovationen GmbH, Braunschweig, Kohlmarkt 2, 38100 Braunschweig. Neue Geschäftsanschrift: An der Paulikirche 1, 38102 Braunschweig.
Veränderungen
HRB 207320 HRB 207320: Grote Bauinnovationen GmbH, Braunschweig, Kohlmarkt 2, 38100 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Seidel, Carsten, Salzgitter, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Grote, Torsten, Brau…
HRB 207320: Grote Bauinnovationen GmbH, Braunschweig, Kohlmarkt 2, 38100 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Seidel, Carsten, Salzgitter, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Grote, Torsten, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 207320 HRB 207320: Grote Bauinnovationen GmbH, Braunschweig, Kohlmarkt 2, 38100 Braunschweig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2018. Geschäftsanschrift: Kohlmarkt 2, 38100 Braun…
HRB 207320: Grote Bauinnovationen GmbH, Braunschweig, Kohlmarkt 2, 38100 Braunschweig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2018. Geschäftsanschrift: Kohlmarkt 2, 38100 Braunschweig. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung, Planung, bautechnische und wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben aller Art im eigenen oder fremden Namen sowie der An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken und die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Seidel, Carsten, Salzgitter, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.