HRA 1466

Großschlachterei Thönes e.K.

Amtsgericht Kleve · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wachtendonk

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Registerdaten

Sitz
Wachtendonk
Datenstand
2024-12-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-04

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Großschlachterei Egidius Thönes Wachtendonk

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 38 IN 33/26 · Thönes, Thomas · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
38 IN 33/26
Wirksam am
27.05.2026
Registerbezug
Kleve, HRA 1466
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 33/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des Herrn Thomas Thönes, Loeweg 15, 47669 Wachtendonk, handelnd unter Großschlachterei Thönes e.K., eingetragen im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRA 1466

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwälte Pauls, Cörper Rechtsanwälte PartGmbB, Friedrichstraße 17, 47798 Krefeld,

ist am 27.05.2026, um 09:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Nada Nasser, Blumentalstraße 2, 47798 Krefeld bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

38 IN 33/26
Amtsgericht Kleve, 27.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.