HRA 4583

Großmann Bau GmbH & Co. KG

Amtsgericht Steinfurt · Nordrhein-Westfalen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lienen

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Registerdaten

Sitz
Lienen
Datenstand
2024-04-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Großmann Bau GmbH & Co. Lienen
  2. Otto Großmann GmbH & Co Lienen
  3. Otto Großmann Lienen
  4. Otto Großmann oHG Lienen Lienen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 6/19 · Großmann Bau GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
70 IN 6/19
Wirksam am
15.05.2024
Registerbezug
Steinfurt, HRA 4583
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 6/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 4583 eingetragenen Großmann Bau GmbH & Co.KG, Industriestraße 4, 49536 Lienen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 6243 eingetragene Großmann Bau Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH, Industriestraße 4, 49536 Lienen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lutz Großmann, Finkenweg 21, 49536 Lienen,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lauscher Schürmann, Martinistraße 19, 48268 Greven

wird Termin für eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren (§ 5 InsO)

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Vergleichsabschluss vor dem Landgericht Münster vom 07.05.2024, Az.: 117 O 88/23, zwischen dem Insolvenzverwalter und der Lotsenhaus GmbH, dem mutmaßlichen faktischen Geschäftsführer Dipl. Kfm. Guido Lemke und dem Geschälftsführer der Komplementär GmbH, Lutz Großmann, nach welchem die Lotsenhaus GmbH einen Betrag von 225.000,00 EUR zugunsten der Insolvenzmasse zahlt, der mutmaßliche faktische Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Guido Lemke einen Betrag von 240.000,00 EUR zugunsten der Insolvenzmasse zahlt und der Geschäftsführer der Komplementär GmbH der Schuldnerin, Lutz Großmann, einen Betrag von 50.000,00 EUR zugunsten der Insolvenzmasse zahlt zur Erledigung aller wechselseitigen Forderungen der Parteien bestimmt auf den 05.06.2024

Spätestens an diesem Tag müssen die Stellungnahmen der Gläubiger bei Gericht eingehen.

Der Antrag des Verwalters auf Einberufung der Gläubigerversammlung nebst Ablichtung des Vergleichs vom 07.05.2024 (Landgericht Münster, Az.: 117 O 88/23) sowie der Hinweis- und Auflagenbeschluss des Landgerichts Münster (Az.: 117 O 88/23) vom 26.01.2024 liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstraße 2, 48145 Münster, Raum 219 B aus.

Gehen bis zum Stichtag am 05.06.2024 keine schriftlichen Äußerungen stimmberechtigter Gläubiger ein (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zur besonders bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70 IN 6/19
Amtsgericht Münster, 13.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 6/19 · Großmann Bau GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
70 IN 6/19
Wirksam am
04.04.2024
Registerbezug
Steinfurt, HRA 4583
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 6/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 4583 eingetragenen Großmann Bau GmbH & Co.KG, Industriestraße 4, 49536 Lienen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 6243 eingetragene Großmann Bau Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH, Industriestraße 4, 49536 Lienen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lutz Großmann, Finkenweg 21, 49536 Lienen,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lauscher Schürmann, Martinistraße 19, 48268 Greven

wird Termin für eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren (§ 5 InsO)

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Vergleichsvereinbarung mit der Fa. Baustoffhandel Tecklenburger-Land GmbH & Co.KG zur Erledigung der geltend gemachten Ansprüche aus Insolvenzanfechtung, §§ 129 Abs. 1, 133 Abs. 1, 2 InsO vom 22.03.2024/25.03.2024 bestimmt auf den 26.04.2024.

Spätestens an diesem Tag müssen die Stellungnahmen der Gläubiger bei Gericht eingehen.

Der Antrag des Verwalters auf Einberufung der Gläubigerversammlung nebst Ablichtung des Vergleichs vom 22.03.2024/25.03.2024 liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstraße 2, 48145 Münster, Raum 219 B, aus.

Gehen bis zum Stichtag am 26.04.2024 keine schriftlichen Äußerungen stimmberechtigter Gläubiger ein (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zur besonders bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70 IN 6/19
Amtsgericht Münster, 04.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 6/19 · Großmann Bau GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
70 IN 6/19
Wirksam am
16.08.2023
Registerbezug
Steinfurt, HRA 4583
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 6/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 4583 eingetragenen Großmann Bau GmbH & Co.KG, Industriestraße 4, 49536 Lienen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 6243 eingetragene Großmann Bau Verwaltungsgesellschaft mbH, Industriestraße 4, 49536 Lienen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Großmann, Finkenweg 21, 49536 Lienen

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.10.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 219 B niedergelegt.

70 IN 6/19
Amtsgericht Münster, 14.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 70 IN 6/19 · Großmann Bau GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
70 IN 6/19
Wirksam am
30.08.2022
Registerbezug
Steinfurt, HRA 4583
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 6/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 4583 eingetragenen Großmann Bau GmbH & Co.KG, Industriestraße 4, 49536 Lienen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 6243 eingetragene Großmann Bau Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH, Industriestraße 4, 49536 Lienen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lutz Großmann, Finkenweg 21, 49536 Lienen,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lauscher Schürmann, Martinistraße 19, 48268 Greven

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marcus Vorast, Piusallee 8, 48147 Münster wie folgt festgesetzt:

Vergütung XXX €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX €
Zwischensumme XXX €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX € XXX €
Endbetrag XXX €

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 07.02.2019 bis zum 01.06.2019 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens XXX EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug XXX €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach XXX €. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von XXX € zu. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 135 % und damit auf den Betrag von XXX € gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.06.2022 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 219 B eingesehen werden.

70 IN 6/19
Amtsgericht Münster, 29.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 4583 HRA 4583: Großmann Bau GmbH & Co. KG, Lienen, Diekesbreede 23, 49536 Lienen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRA 4583: Großmann Bau GmbH & Co. KG, Lienen, Diekesbreede 23, 49536 Lienen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRA 4583 HRA 4583: Großmann Bau GmbH & Co. KG, Lienen, Diekesbreede 23, 49536 Lienen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Niethmann, Jens, Emsdetten, …
HRA 4583: Großmann Bau GmbH & Co. KG, Lienen, Diekesbreede 23, 49536 Lienen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Niethmann, Jens, Emsdetten, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.