HRA 8588

Gronbach Industrieholding GmbH & Co. KG

Amtsgericht Traunstein · Bayern

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Am Burgfrieden 2, 83512 Wasserburg a.Inn

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Wasserburg a.Inn
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
07.01.2025
Datenstand
2025-10-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Gronbach Verwaltungs GmbH

Wasserburg a.Inn

mit der Befugnis für sich und den jeweiligen Geschäftsführer, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Kommanditist(in)

Lina Gebhardt-Gronbach

Dietramszell

Kommanditist(in)

Martin Gebhardt

Dietramszell

Prokurist(in)

Bernhard Lorenz

Bruckmühl

Einzelprokura
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-08

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Dokumentenansicht

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Gronbach Industrieholding GmbH & Co. KG Wasserburg a. Inn

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 608 IN 146/26 · Gronbach Industrieholding GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
608 IN 146/26
Wirksam am
17.04.2026
Registerbezug
Traunstein, HRA 8588
610 IN 146/26

In dem Verfahren über den Antrag d.

Gronbach Industrieholding GmbH & Co. KG, Am Burgfrieden 12, 83512 Wasserburg a. Inn, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Gronbach Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Gebhardt Martin Florian und Dr. Gebhardt-Gronbach Lina
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRA 8588
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Borowiak Constantin, Isartorplatz 8, 80331 München, Gz.: WIL151.D1000
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 16.04.2026 um 16:20 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Volker Böhm, Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, Telefon: +49(911)60079-0, Telefax: +49(911)60079-10.

Es wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 16.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 8588 HRA 8588: Gronbach Industrieholding GmbH & Co. KG, Wasserburg a. Inn, Am Burgfrieden 2, 83512 Wasserburg a. Inn. Einzelprokura: Dr. Steinmetz, Maik, Isen, *XX.XX.XXXX.
HRA 8588: Gronbach Industrieholding GmbH & Co. KG, Wasserburg a. Inn, Am Burgfrieden 2, 83512 Wasserburg a. Inn. Einzelprokura: Dr. Steinmetz, Maik, Isen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 8588 HRA 8588: Gronbach Industrieholding GmbH & Co. KG, Wasserburg a. Inn, Am Burgfrieden 2, 83512 Wasserburg a. Inn. Einzelprokura: Lorenz, Bernhard, Bruckmühl, *XX.XX.XXXX.
HRA 8588: Gronbach Industrieholding GmbH & Co. KG, Wasserburg a. Inn, Am Burgfrieden 2, 83512 Wasserburg a. Inn. Einzelprokura: Lorenz, Bernhard, Bruckmühl, *XX.XX.XXXX.
Berichtigungen
HRA 8588 Gronbach Industrieholding GmbH & Co. KG, Wasserburg a. Inn (Am Burgfrieden 2, 83512 Wasserburg a. Inn). Personendaten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: JoLiFe Verwaltungs GmbH, Eiselfing (T…
Gronbach Industrieholding GmbH & Co. KG, Wasserburg a. Inn (Am Burgfrieden 2, 83512 Wasserburg a. Inn). Personendaten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: JoLiFe Verwaltungs GmbH, Eiselfing (Traunstein HRB 16055), mit der Befugnis für sich und den jeweiligen Geschäftsführer, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 8588 Gronbach Industrieholding GmbH & Co. KG, Wasserburg a. Inn (Am Burgfrieden 2, 83512 Wasserburg a. Inn). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 22.11.2004 sowie Beschlu…
Gronbach Industrieholding GmbH & Co. KG, Wasserburg a. Inn (Am Burgfrieden 2, 83512 Wasserburg a. Inn). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 22.11.2004 sowie Beschluß ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2004 den Restbetrieb, bestehend aus dem Halten und Verwalten der beiden Industriebeteiligungen einschließlich der Erbringung von zentralen Beratungs- und Dienstleistungen mit dem ganzen Finanzanlage- und Umlaufvermögen und allen sonstigen Verbindlichkeiten, von der Firma Wilfried Gronbach e.K. mit Sitz in Wasserburg a. Inn (AG Traunstein HRA 8586) übernommen.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 31.01.2005 wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.