HRB 135658
Gronau IT Cloud Computing GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Potsdamer Platz 10, 10785 BerlinGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 11.02.2020
- Datenstand
- 2025-06-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Pierre Gronau
Augsburg
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2025-06-09 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Die Beratung, das Consulting und der Vertrieb von Cloud Computing Diensten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 36g IN 5478/19 · Gronau IT Cloud Computing GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36g IN 5478/19
- Wirksam am
- 14.09.2026
- Registerbezug
- Berlin, HRB 135658
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gronau IT Cloud Computing GmbH, Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Pierre Gronau
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 135658
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Insolvenzschuldnerin zum Antrag des Insolvenzverwalters vom 29.07.2026 auf Festsetzung der Vergütung gem. § 2 InsVV nebst Zuschlägen von 71 % (Fortführung des Unternehmens, Degressionsausgleich, fehlende Mitwirkung der Geschäftsführung und Mehraufwand in Bezug auf die Informationsbeschaffung), der Auslagen gem. § 8 InsVV und der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund einer der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 498.757,82 EUR nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.10.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie gegen den Vergütungsfestsetzungsantrag
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 686.518,23 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 312.615,85 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und zum Vergütungsfestsetzungsantrag eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 36g IN 5478/19 · Gronau IT Cloud Computing GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36g IN 5478/19
- Wirksam am
- 14.09.2026
- Registerbezug
- Berlin, HRB 135658
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gronau IT Cloud Computing GmbH, Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Pierre Gronau
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 135658
- Schuldnerin -
Die Schlussverteilung wird genehmigt.
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 686.518,23 EUR steht ein Betrag von 312.615,85 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen der Insolvenzverwalterin zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 36g IN 5478/19 · Gronau IT Cloud Computing GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36g IN 5478/19
- Wirksam am
- 06.08.2026
- Registerbezug
- Berlin, HRB 135658
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gronau IT Cloud Computing GmbH, Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Pierre Gronau
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 135658
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 31.07.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 31.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 27,28 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 135658 B HRB 135658 B: Gronau IT Cloud Computing GmbH, Berlin, Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG a…
HRB 135658 B Gronau IT Cloud Computing GmbH, Berlin, Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin. Firma: Gronau IT Cloud Computing GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin Gegens…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.