HRB 218327

GROHS Steuerberatungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Burgwedel

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Registerdaten

Sitz
Burgwedel
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 906 IN 318/22 - 6 - · GROHS Steuerberatungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
906 IN 318/22 - 6 -
Wirksam am
22.05.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 218327
906 IN 318/22 - 6 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GROHS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berkhopstraße 8, 30938 Burgwedel (AG Hannover, HRB 218327), vertr. d.: Matthias Grohs, Waldstraße 14, 30916 Isernhagen, (Geschäftsführer), ist am 21.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 21.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 906 IN 318/22 - 6 - · GROHS Steuerberatungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
906 IN 318/22 - 6 -
Wirksam am
26.02.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 218327
906 IN 318/22 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GROHS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berkhopstraße 8, 30938 Burgwedel (AG Hannover, HRB 218327), vertr. d.: Matthias Grohs, Waldstraße 14, 30916 Isernhagen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Walsroder Straße 93/93a, 30853 Langenhagen, Tel.: 0511 8979290, Fax: 0511 89792927, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 60.272,13 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.288.228,54 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Hannover, 25.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 906 IN 318/22 - 6 - · GROHS Steuerberatungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
906 IN 318/22 - 6 -
Wirksam am
03.12.2025
Registerbezug
Hannover, HRB 218327
906 IN 318/22 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GROHS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berkhopstraße 8, 30938 Burgwedel (AG Hannover, HRB 218327), vertr. d.: Matthias Grohs, Waldstraße 14, 30916 Isernhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Hannover, 01.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 906 IN 318/22 - 6 - · GROHS Steuerberatungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
906 IN 318/22 - 6 -
Wirksam am
10.06.2025
Registerbezug
Hannover, HRB 218327
906 IN 318/22 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GROHS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berkhopstraße 8, 30938 Burgwedel (AG Hannover, HRB 218327), vertr. d.: Matthias Grohs, Waldstraße 14, 30916 Isernhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.07.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 05.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 906 IN 318/22 - 6 - · GROHS Steuerberatungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
906 IN 318/22 - 6 -
Wirksam am
19.12.2024
Registerbezug
Hannover, HRB 218327
906 IN 318/22 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GROHS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berkhopstraße 8, 30938 Burgwedel (AG Hannover, HRB 218327), vertr. d.: Matthias Grohs, Waldstraße 14, 30916 Isernhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 09.01.2025, 09:30 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zur Abschluss eines Vergleichs zur Zahlung eines Betrages i. H. v. 53.750,00 EUR.

Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten bei dem Insolvenzgericht eingesehen werden.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 18.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 906 IN 318/22 - 6 - · GROHS Steuerberatungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
906 IN 318/22 - 6 -
Wirksam am
13.06.2023
Registerbezug
Hannover, HRB 218327
906 IN 318/22 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GROHS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berkhopstraße 8, 30938 Burgwedel (AG Hannover, HRB 218327), vertr. d.: Matthias Grohs, Waldstraße 14, 30916 Isernhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.08.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 07.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 906 IN 318/22 - 6 - · GROHS Steuerberatungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
906 IN 318/22 - 6 -
Wirksam am
23.03.2023
Registerbezug
Hannover, HRB 218327
906 IN 318/22 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GROHS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berkhopstraße 8, 30938 Burgwedel (AG Hannover, HRB 218327), vertr. d.: Matthias Grohs, Waldstraße 14, 30916 Isernhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 27.04.2023, 10:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Aufnahme von Rechtsstreiten von erheblichem Streitwert, insbesondere gegen Frau Dr. Dorothea Grohs (über 107.499,99 EUR), Herrn Leo-Günther Kraftsik (über 49.999,99 EUR) und Herrn Reinhard Lieske (über 10.000,00 EUR)

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 22.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 906 IN 318/22 - 6 - · GROHS Steuerberatungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
906 IN 318/22 - 6 -
Wirksam am
05.09.2022
Registerbezug
Hannover, HRB 218327
906 IN 318/22 - 6 -: Über das Vermögen der GROHS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berkhopstraße 8, 30938 Burgwedel (AG Hannover, HRB 218327), vertr. d.: Matthias Grohs, Waldstraße 14, 30916 Isernhagen, (Geschäftsführer), ist am 31.08.2022 um 14:29 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Bahnhofsplatz 9, 30853 Langenhagen, Tel.: 0511 8979290, Fax: 0511 89792927, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.11.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 01.12.2022.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (01.11.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (01.12.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 02.09.2022

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 218327 HRB 218327: GROHS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Burgwedel, Hannoversche Straße 19, 30938 Burgwedel. Änderung zur Geschäftsanschrift: Berkhopstraße 8, 30938 Burgwedel.
HRB 218327: GROHS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Burgwedel, Hannoversche Straße 19, 30938 Burgwedel. Änderung zur Geschäftsanschrift: Berkhopstraße 8, 30938 Burgwedel.
Veränderungen
HRB 218327 HRB 218327: GROHS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Burgwedel, Hannoversche Straße 19, 30938 Burgwedel. Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit…
HRB 218327: GROHS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Burgwedel, Hannoversche Straße 19, 30938 Burgwedel. Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m.§ 57 Abs. 3 StBerG sowie die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der HSP STEUER GROHS & COLLEGEN GmbH & Co. KG, die die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG zum Gegenstand hat.
Neueintragungen
HRB 218327 HRB 218327: GROHS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Burgwedel, Hannoversche Straße 19, 30938 Burgwedel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2009, mehrfach geändert. Die Gesel…
HRB 218327: GROHS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Burgwedel, Hannoversche Straße 19, 30938 Burgwedel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2009, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg HRB 112777) nach Burgwedel beschlossen. Geschäftsanschrift: Hannoversche Straße 19, 30938 Burgwedel. Zweigniederlassung aufgehoben in 30938 Burgwedel, Geschäftsanschrift: Hannoversche Str. 19, 30938 Burgwedel. Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Hamburg, 20099 Hamburg, Geschäftsanschrift: Ferdinandstr. 47, 20099 Hamburg. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Grohs, Matthias, Isernhagen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.