HRB 205339
Grégoire-Besson GmbH
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Am Rabewerk 1, 49152 Bad EssenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bad Essen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 03.06.2020
- Datenstand
- 2025-10-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Foulques de Maillé de la Tourlandry
Carquefou
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenPatrick Besson
Getigné
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft wird durch die Liquidatoren vertreten.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Grégoire-Besson Real Estate GmbH
HRB 212287 · Amtsgericht Osnabrück
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-20 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
8 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-05 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- STG Dreihundertsechsunddreißigste Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH Osnabrück
Gegenstand des Unternehmens
alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit industriellen und kaufmännischen Belangen der industriellen Fertigung, insbesondere der Fertigung, Reparatur, Kauf und Verkauf von landwirtschaftlichen Geräten, insbesondere der Marken Grégoire-Besson und Rabe, und Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft; sowie alle Tätigkeiten des gleichen Zwecks und generell alle industriellen, kaufmännischen und finanziellen Aktivitäten, beweglich und unbeweglich, welche direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen und geeignet sind die Erweiterung oder die Entwicklung des Geschäftszwecks zu fördern. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen gründen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 28 IN 24/19 · Grégoire-Besson GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 28 IN 24/19
- Wirksam am
- 15.02.2022
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 205339
14.02.2022, Amtsgericht Osnabrück
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 28 IN 24/19 · Grégoire-Besson GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 28 IN 24/19
- Wirksam am
- 08.07.2021
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 205339
EUR
Nettovergütung gemäß §§ 11, 12, 1, 2 InsVV
(Regelsatz von 85 %)
EUR
Erhöhungsfaktoren von 165 % auf xxx €
EUR
Abzüglich Korrekturposten f. Vergleichsrechnung Betriebsfortführung
EUR
Auslagen
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtvergütungsanspruch
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Mit Schriftsatz vom 25.05.2021 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für seine Tätigkeit als (vorläufiger) Sachwalter.
II.
Die der Berechnung der Vergütung zugrunde zu legende Berechnungsmasse ist gem. §§ 10, 1 InsVV zu bestimmen. Die Berechnungsgrundlage beträgt 5.910.683,45 EUR.
Der Sachwalter erhält gem. § 12 Abs. 1 InsVV in der Regel 60 v. H. der dem Insolvenzverwalter zustehenden Vergütung. Ergänzend hat der BGH in seinem Beschluss vom 21.07.2016 (Az. IX ZB 70/14) entschieden, dass der vorläufige Sachwalter im Normalfall 25. v. H. der Regelvergütung des Insolvenzverwalters erhält. Folglich stehen dem (vorläufigen) Sachverwalter insgesamt 85 v. H. der Regelvergütung des Insolvenzverwalters zu.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß §§ 11, 12, 1, 2 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von xxx EUR.
III.
Gem. §§ 10, 3 InsVV kann der (vorläufige) Sachwalter darüber hinaus Zuschläge geltend machen.
Zur Prüfung der Angemessenheit der geltend gemachten Zuschläge besteht grundsätzlich keine Bindung an Entscheidungssammlungen anderer Gerichte oder darauf basierender Faustregeltabellen (vgl. BGH vom 01.03.2007 - IX ZB 277/05). Zulässig und üblich ist aber, die dort erfassten Rahmensätze und die insofern zu Grunde liegenden Entscheidungen vergleichend heranzuziehen (BGH vom 01.03.2007, a. a. O.).
Maßgebliches Kriterium für die Gewährung von Zuschlägen ist der im Verhältnis zu den im konkreten Verfahren zu erfüllenden Aufgaben erhöhte Arbeitsaufwand (BGH vom 26.02.2015 - IX ZB 34/13).
Der Insolvenzverwalter hat im Einzelnen die folgenden endgültigen Zuschläge gem. §§ 10, 3 InsVV für seine Tätigkeit als (vorläufiger) Sachwalter beantragt:
Betriebsfortführung 80 %
Sanierungsbemühungen 65 %
Gläubigerausschuss 20 %
Hinsichtlich der vom Gericht zu treffenden Beurteilung über die Angemessenheit der geltend gemachten Zuschläge wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen Begründungen im Antrag des Insolvenzverwalters vom 25.05.2021 ausdrücklich und vollumfänglich Bezug genommen. Die geltend gemachten Zuschläge sind in der Gesamtschau angemessen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten gemäß §§ 10, 8 InsO waren in Höhe von xxx EUR zuzüglich Umsatzsteuer festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus §§ 10, 8, 12 InsVV.
V.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 10, 7 InsVV.
Die Beteiligten wurden zu dem Antrag gehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 07.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 28 IN 24/19 · Grégoire-Besson GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 28 IN 24/19
- Wirksam am
- 07.06.2021
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 205339
GmbH, Am Rabewerk 1, 49152 Bad Essen (AG Osnabrück, HRB 205339), vertr. d.: 1.
Patrick Besson, (Geschäftsführer), 2. Foulques de Maillé de la Tourlandry,
(Geschäftsführer), hat der Sachwalter, Rechtsanwalt Stefan Meyer beantragt, die
Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters festzusetzen.
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet. Termin zur Anhörung aller Gläubiger
und der Schuldnerin zur beabsichtigten Festsetzung der Vergütung des
vorläufigen Sachwalters wird unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH
vom 21.01.2010 -IX ZB 83/06- im schriftlichen Verfahren am 07.07.2021
durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 06.07.2021
schriftlich Stellung zu nehmen.
Der vollständige Vergütungsantrag liegt auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Osnabrück, 07.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 28 IN 24/19 · Grégoire-Besson GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 28 IN 24/19
- Wirksam am
- 26.04.2021
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 205339
49152 Bad Essen (AG Osnabrück, HRB 205339), vertr. d.: 1. Patrick Besson,
(Geschäftsführer), 2. Foulques de Maillé de la Tourlandry, (Geschäftsführer),
ist gem. § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO schriftlicher Termin zur Prüfung der
nachträglich angemeldeten Forderungen auf den 07.06.2021 bestimmt worden. Die
Tabelle mit der zu prüfenden Forderung und die Anmeldeunterlagen sind zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Osnabrück,
Nebenstelle, Kollegienwall 9, 49074 Osnabrück niedergelegt. Der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter die zu prüfenden Forderungen bestreitet,
muss bis zum 04.06.2021 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob
die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
23.04.2021, Amtsgericht Osnabrück
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 205339 HRB 205339: Grégoire-Besson GmbH, Bad Essen, Am Rabewerk 1, 49152 Bad Essen. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen eingetragen, nun: Die Gesellschaft wird durch die Liquidatoren vertreten. Durch Besc…
HRB 205339 HRB 205339: Grégoire-Besson GmbH, Bad Essen, Am Rabewerk 1, 49152 Bad Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schlüchter, Simon, Wallenhorst, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung 28 IN 24/19 · Grégoire-Besson GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 28 IN 24/19
- Wirksam am
- 02.06.2020
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 205339
Grégoire-Besson GmbH, Am Rabewerk 1, 49152 Bad Essen (AG Osnabrück, HRB
205339),
vertreten durch:
Simon Schlüchter, (Geschäftsführer)
Patrick Besson, (Geschäftsführer)
Foulques de Maillé de la Tourlandry, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Friedrich-Ebert-Anlage 54, 60325
Frankfurt am Main,
ist die Eigenverwaltung mit Wirkung zum 01. Juni 2020 aufgehoben worden.
Zum Insolvenzverwalter wird mit Wirkung zum 01. Juni 2020 bestellt:
Rechtsanwalt Stefan Meyer, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Niedersachsenstr. 11a,
49074 Osnabrück, Tel.: 0541/357447-0, Fax: 0541/35744711, E-Mail:
osnabrueck@pluta.net, Internet: www.pluta.net
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem o.g. Zeitpunkt
nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen
die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen
Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
G r ü n d e :
Die Schuldnerin hat die Aufhebung beantragt. Dem hat das Gericht zu
entsprechen, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Es ist sachgerecht, den bisherigen Sachwalter zum Insolvenzverwalter zu
bestellen, vgl. § 272 Abs. 3 InsO.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/
31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 29.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 28 IN 24/19 · Grégoire-Besson GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 28 IN 24/19
- Wirksam am
- 03.02.2020
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 205339
GmbH, Am Rabewerk 1, 49152 Bad Essen (AG Osnabrück, HRB 205339), vertr. d.: 1.
Simon Schlüchter, (Geschäftsführer), 2. Patrick Besson, (Geschäftsführer), 3.
Foulques de Maillé de la Tourlandry, (Geschäftsführer), hat der Sachwalter gem.
§ 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw.
der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Osnabrück, 03.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 205339 HRB 205339: Grégoire-Besson GmbH, Bad Essen, Am Rabewerk 1, 49152 Bad Essen. Durch weiteren Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (28 IN 25/19) vom 01.10.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Haupti…
HRB 205339 HRB 205339: Grégoire-Besson GmbH, Bad Essen, Am Rabewerk 1, 49152 Bad Essen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (28 IN 24/19) vom 01.10.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Hauptinsolvenzv…
Forderungsprüfung 28 IN 24/19 · Grégoire-Besson GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 28 IN 24/19
- Wirksam am
- 01.10.2019
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 205339
Bad Essen (AG Osnabrück, HRB 205339), vertr. d.: 1. Simon Schlüchter,
(Geschäftsführer), 2. Patrick Besson, (Geschäftsführer), 3. Foulques de Maillé
de la Tourlandry, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2019 um 07:30 Uhr das
Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Meyer, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH,
Niedersachsenstr. 11a, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/357447-0, Fax: 0541/
35744711, E-Mail: osnabrueck@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Osnabrück ergibt sich aus
Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die
Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (Eigenverwaltung).
Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO
beauftragt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter
Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung
bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis:
11.11.2019,
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am:
Mittwoch, 18.12.2019, 10:00 Uhr, Saal 155, Hauptgebäude,
Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück
eine Gläubigerversammlung
· zur Berichterstattung durch die Schuldnerin und den Sachwalter
(Berichtstermin)
· und Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO); insbesondere:
Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers
im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung
der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer
dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines
Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme,
Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Aufhebung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (11.11.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (18.12.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Weitere Anordnungen:
Gemäß § 67 Abs. 1 InsO wird ein vorl. Gläubigerausschuss eingesetzt.
Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern:
Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden bestimmt:
- Sparkasse Osnabrück, vertr.d.d. Vorstand, Ansprechpartner Herr Frank
Draws, Wittekindstraße 17-19, 49074 Osnabrück,
- Herr Rechtsanwalt Dr. Carsten Müller-Seils, Görg Rechtsanwälte,
Kennedyplatz 2, 50679 Köln, als Vertreter der Kleingläubiger;
- Herr Wilfried Flockemann, Vorsitzender des Betriebsrates, Am Tonschacht 3
A, 49152 Bad Essen, als Vertreter der Arbeitnehmer.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück,
Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Hinweise zum Datenschutz: https://www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de
("Wir über uns" à "Datenschutz") Wenn Sie über keinen Internetzugang verfügen,
stellen wir Ihnen die Hinweise auch in Papierform zur Verfügung.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 28 IN 24/19 · Grégoire-Besson GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 28 IN 24/19
- Wirksam am
- 10.09.2019
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 205339
Grégoire-Besson GmbH, Am Rabewerk 1, 49152 Bad Essen (AG Osnabrück, HRB
205339), vertr. d.: 1. Simon Schlüchter, (Geschäftsführer), 2. Patrick Besson,
(Geschäftsführer), 3. Foulques de Maillé de la Tourlandry, (Geschäftsführer),
ist der Antragstellerin im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung die
Ermächtigung zur Vornahme einzelner Geschäfte mit Wirkung für die
Insolvenzmasse erteilt worden, nämlich ab dem 10.09.2019 Verbindlichkeiten
zulasten der späteren Insolvenzmasse gemäß § 55 Abs. 2 InsO zu begründen, und
zwar
· gegenüber Lieferanten bis maximal 1.210.560,00 €,
· gegenüber Dienstleistern und Vermietern bis maximal 921.563,32 €,
· gegenüber Versorgungsunternehmen bis maximal 195.500,00 €
Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Osnabrück einsehbar.
Amtsgericht Osnabrück, 10.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 28 IN 24/19 · Grégoire-Besson GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 28 IN 24/19
- Wirksam am
- 29.07.2019
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 205339
Grégoire-Besson GmbH, Am Rabewerk 1, 49152 Bad Essen (AG Osnabrück, HRB
205339), vertr. d.: 1. Simon Schlüchter, (Geschäftsführer), 2. Patrick Besson,
(Geschäftsführer), 3. Foulques de Maillé de la Tourlandry, (Geschäftsführer),
ist am 29.07.2019 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt
Stefan Meyer, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Niedersachsenstr. 11a, 49074
Osnabrück, Tel.: 0541/357447-0, Fax: 0541/35744711, E-Mail:
osnabrueck@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen
Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/
848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der
Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück,
Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 29.07.2019
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HRB 205339 HRB 205339: Grégoire-Besson GmbH, Bad Essen, Am Rabewerk 1, 49152 Bad Essen. Bestellt als Geschäftsführer: Schlüchter, Simon, Wallenhorst, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 205339 Grégoire-Besson GmbH, Bad Essen, Am Rabewerk 1, 49152 Bad Essen. Bestellt als Geschäftsführer: Besson, Patrick, Getigné, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft …
HRB 205339 STG Dreihundertsechsunddreißigste Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Osnabrück, Niedersachsenstraße 14, 49074 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2011 hat eine Änderung de…
HRB 205339 STG Dreihundertsechsunddreißigste Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Osnabrück, Niedersachsenstraße 14, 49074 Osnabrück. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 1…
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