HRB 204810
GreenHaus GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Adelebsen
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Registerdaten
- Sitz
- Adelebsen
- Datenstand
- 2024-03-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-21 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
6 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- GreenHaus UG (haftungsbeschränkt) Göttingen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 74 IN 40/23 GOE · GreenHaus GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 40/23 GOE
- Wirksam am
- 27.11.2025
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 204810
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 25.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 74 IN 40/23 GOE · GreenHaus GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 40/23 GOE
- Wirksam am
- 09.12.2024
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 204810
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.01.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 06.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 74 IN 40/23 GOE · GreenHaus GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 40/23 GOE
- Wirksam am
- 08.06.2023
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 204810
vertreten durch:
Manuel Voß, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Bernard Buschemöhle, Willi-Eichler-Straße 11, 37079 Göttingen,
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.08.2023 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Gläubigerversammlungen:
Am Freitag, 08.09.2023, 10:00 Uhr, Saal B 011, Amtsgericht, Maschmühlenweg 11, 37073 Göttingen, eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die evtl. Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), Bestimmung der Rechnungslegungsfrist (§ 66InsO), Entscheidung über Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Entscheidung über die Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO),Entscheidungen über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO), Entscheidung über Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§ 162 InsO) sowie zur Anhörung zur evtl. Einstellung des Verfahren mangels Masse (§ 207 InsO); sowie die Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO bei Beschlussunfähigkeit der Gläubigerversammlung die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt gilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (14.08.2023) und dem Prüfungstermin (08.09.2023) liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde bzw.der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
74 IN 40/23 GOE Amtsgericht Göttingen, 01.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 74 IN 40/23 GOE · GreenHaus GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 40/23 GOE
- Wirksam am
- 02.06.2023
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 204810
Göttingen
Beschluss
74 IN 40/23 GOE
01.06.2023
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
GreenHaus GmbH, Grätzelstraße 13-15, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 204810),
vertreten durch:
Manuel Voß, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Bernard Buschemöhle, Willi-Eichler-Straße 11, 37079 Göttingen,
Gemäß Antrag vom 25.05.2023 wird die Vergütung für die Tätigkeit als Sachverständiger auf
950,45 Euro
festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Daniel Goth wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem AG Göttingen - Insolvenzgericht -, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11 - Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem AG Göttingen eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem AG Göttingen ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden
Wetzel
Richterin am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 74 IN 40/23 GOE · GreenHaus GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 40/23 GOE
- Wirksam am
- 03.04.2023
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 204810
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2, 2. Halbsatz InsO wird angeordnet, daß Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Es wird der Antragstellerin insbesondere untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters Gegenstände seines Vermögens zu veräußern und/oder zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Kreditinstitute dürfen Zahlungseingänge für die Antragstellerin nicht mehr verrechnen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt. Dies gilt nicht für unbewegliche Gegenstände und für vor Erlaß dieses Beschlusses erfolgte Pfändungen von Arbeitseinkommen der Antragstellerin.
Amtsgericht Göttingen, 03.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 204810 HRB 204810: GreenHaus UG (haftungsbeschränkt), Göttingen, Weender Landstraße 3 - 7, 37073 Göttingen. Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, S…
HRB 204810 HRB 204810: GreenHaus UG (haftungsbeschränkt), Göttingen, Weender Landstraße 3 - 7, 37073 Göttingen. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkap…
HRB 204810 HRB 204810: GreenHaus UG (haftungsbeschränkt), Göttingen, Weender Landstraße 3 - 7, 37073 Göttingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.03.2016. Geschäftsanschrift: Weender La…
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