HRB 118518

greenfield Industriepark Mannheim GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Marienstraße 15, 60329 Frankfurt am Main

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
21.05.2025
Datenstand
2025-09-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Andreas Herresthal

Bertrange

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Grenville Carr-Jones

Bertrange

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Harjeet Singh

Steinsel

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-30

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. "greenfield Industriepark Mannheim GmbH" Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

der Erwerb, das Halten, die Verwaltung sowie der Verkauf von a) Immobilienvermögen gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-5 des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches (das "Immobilienvermögen"); b) liquiden Mitteln gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, § 234, § 253 des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches (die "Liquiden Mittel"); c) Beteiligungen an anderen Gesellschaften, deren Gegenstand dem der Gesellschaft gleicht, oder deren Gegenstand, soweit erforderlich, unverzüglich nach Erwerb der Gesellschaft dahingehend geändert wird, dass der Gegenstand der erworbenen Gesellschaft dem Gegenstand der Gesellschaft entspricht, und welche den Kriterien für Immobiliengesellschaften im Sinne des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches und des deutschen Investmentsteuergesetzes entsprechen (die "Immobiliengesellschaften"), und d) zur Bewirtschaftung des vorangehend erwähnten Vermögens erforderlichen Gegenständen (zusammen mit dem Immobilienvermögen, den Liquiden Mitteln und den Immobiliengesellschaften als "Vermögen" bezeichnet). Zur Klarstellung: Das Immobilienvermögen und die Immobiliengesellschaften dürfen sich sowohl in Deutschland als auch außerhalb von Deutschland befinden. Die Gesellschaft darf Darlehen gewähren an oder zugunsten von Immobiliengesellschaften, an welchen die Gesellschaft eine direkte oder indirekte Beteiligung hält. 3.2. Zur Klarstellung: Der Gegenstand der Gesellschaft ist somit beschränkt auf die Aktivitäten, welche der Eurozone Select Real Estate Fund, ein Teilfonds des Fidelity International Real Estate Fund S.C.A., SICAV-SIF ausüben darf und die Gesellschaft darf keine Aktivitäten ausüben, welche der Eurozone Select Real Estate Fund nicht ausüben darf. 3.3. Die Gesellschaft muss die Beschränkungen des deutschen Investmentsteuergesetzes befolgen, gegenwärtig insbesondere die folgenden: (i) Die Gesellschaft kann Immobilienvermögen oder eine Beteiligung an einer Immobiliengesellschaft nur erwerben, sofern der dem Umfang der Beteiligung entsprechende Wert der Immobilie oder der Immobiliengesellschaft fünfzehn Prozent (15%) des Wertes des Vermögens des Eurozone Select Real Estate Funds nicht übersteigt. (ii) Die von der Gesellschaft zu erwerbenden Vermögensgegenstände müssen vor ihrem Erwerb entsprechend § 231 Abs. 2 des Kapitalanlagegesetzbuches bewertet werden und der Kaufpreis darf den bestimmten Wert nicht (wesentlich) übersteigen. Außerdem muss sichergestellt sein, dass der externe Bewerter nicht zugleich die regelmäßige Bewertung gem. §§ 249 und 251 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuches durchführt.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Veränderungen
HRB 118518 HRB 118518: greenfield Industriepark Mannheim GmbH, Frankfurt am Main, Kettenhofweg 1, 60325 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Neue Rothofstraße 19, 60311 Frankfurt am Main.
HRB 118518: greenfield Industriepark Mannheim GmbH, Frankfurt am Main, Kettenhofweg 1, 60325 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Neue Rothofstraße 19, 60311 Frankfurt am Main.
Berichtigungen
HRB 118518 HRB 118518: "greenfield Industriepark Mannheim GmbH", Frankfurt am Main, Kettenhofweg 1, 60325 Frankfurt am Main. Firma von Amts wegen berichtigt, nun: greenfield Industriepark Mannheim GmbH.
HRB 118518: "greenfield Industriepark Mannheim GmbH", Frankfurt am Main, Kettenhofweg 1, 60325 Frankfurt am Main. Firma von Amts wegen berichtigt, nun: greenfield Industriepark Mannheim GmbH.
Neueintragungen
HRB 118518 HRB 118518: "greenfield Industriepark Mannheim GmbH", Frankfurt am Main, Kettenhofweg 1, 60325 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.05.2015 Die Gesellschafter…
HRB 118518: "greenfield Industriepark Mannheim GmbH", Frankfurt am Main, Kettenhofweg 1, 60325 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.05.2015 Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 75135) nach Frankfurt am Main und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Kettenhofweg 1, 60325 Frankfurt am Main. Gegenstand: der Erwerb, das Halten, die Verwaltung sowie der Verkauf von a) Immobilienvermögen gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-5 des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches (das "Immobilienvermögen"); b) liquiden Mitteln gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, § 234, § 253 des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches (die "Liquiden Mittel"); c) Beteiligungen an anderen Gesellschaften, deren Gegenstand dem der Gesellschaft gleicht, oder deren Gegenstand, soweit erforderlich, unverzüglich nach Erwerb der Gesellschaft dahingehend geändert wird, dass der Gegenstand der erworbenen Gesellschaft dem Gegenstand der Gesellschaft entspricht, und welche den Kriterien für Immobiliengesellschaften im Sinne des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches und des deutschen Investmentsteuergesetzes entsprechen (die "Immobiliengesellschaften"), und d) zur Bewirtschaftung des vorangehend erwähnten Vermögens erforderlichen Gegenständen (zusammen mit dem Immobilienvermögen, den Liquiden Mitteln und den Immobiliengesellschaften als "Vermögen" bezeichnet). Zur Klarstellung: Das Immobilienvermögen und die Immobiliengesellschaften dürfen sich sowohl in Deutschland als auch außerhalb von Deutschland befinden. Die Gesellschaft darf Darlehen gewähren an oder zugunsten von Immobiliengesellschaften, an welchen die Gesellschaft eine direkte oder indirekte Beteiligung hält. 3.2. Zur Klarstellung: Der Gegenstand der Gesellschaft ist somit beschränkt auf die Aktivitäten, welche der Eurozone Select Real Estate Fund, ein Teilfonds des Fidelity International Real Estate Fund S.C.A., SICAV-SIF ausüben darf und die Gesellschaft darf keine Aktivitäten ausüben, welche der Eurozone Select Real Estate Fund nicht ausüben darf. 3.3. Die Gesellschaft muss die Beschränkungen des deutschen Investmentsteuergesetzes befolgen, gegenwärtig insbesondere die folgenden: (i) Die Gesellschaft kann Immobilienvermögen oder eine Beteiligung an einer Immobiliengesellschaft nur erwerben, sofern der dem Umfang der Beteiligung entsprechende Wert der Immobilie oder der Immobiliengesellschaft fünfzehn Prozent (15%) des Wertes des Vermögens des Eurozone Select Real Estate Funds nicht übersteigt. (ii) Die von der Gesellschaft zu erwerbenden Vermögensgegenstände müssen vor ihrem Erwerb entsprechend § 231 Abs. 2 des Kapitalanlagegesetzbuches bewertet werden und der Kaufpreis darf den bestimmten Wert nicht (wesentlich) übersteigen. Außerdem muss sichergestellt sein, dass der externe Bewerter nicht zugleich die regelmäßige Bewertung gem. §§ 249 und 251 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuches durchführt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Carr-Jones, Grenville, Bertrange / Luxemburg, *XX.XX.XXXX; D'Incâ, Frédéric, Selange / Belgien, *XX.XX.XXXX; MacLeod, Adam, Banstead, Surrey / Vereinigtes Königreich, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.