HRB 159109
GREENET AG
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Berlin
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Datenstand
- 2024-03-16
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-16 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- GREENET German Renewable Energy Technology AG Berlin
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 159109 B HRB 159109 B: GREENET AG, Berlin, Barbara-McClintock-Straße 11, 12489 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG aufgelöst.
Forderungsprüfung 6 IN 153/19 · GREENET AG · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6 IN 153/19
- Wirksam am
- 24.05.2019
- Registerbezug
- Berlin, HRB 159109
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GREENET AG, Buchenweg 1, 14778 Beetzsee OT Brielow, vertreten durch den
Vorstand Herrn Ralf Sanne, Verlängerte Werderstraße 14, 12524 Berlin
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Doerte Oswald, Scharnweberstraße 4,
12587 Berlin -
Geschäftszweig: Projektentwicklung und -durchführung in den Bereichen
Bioenergie (u.a. bio- und thermochemische sowie thermische Konversionsanlagen,
Anlagen zur Herstellung von festen, flüssigen und gasförmigen
Bioenergieträgern), Wasserkraft, Solarenergie, Windenergie, Geothermie;
Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Umwandlung von Biomasse in feste,
flüssige bzw. gasförmige Bioenergieträger bzw. in Nutz- und Endenergie,
Wasserkraftanlagen, Solaranlagen, Windkraftanlagen, Geothermieanlagen;
Übernahme von Lizenzverträgen für Anlagen zur Produktion von Energie auf Basis
von Biomasse, Wasserkraft, Wind und Sonne; Erzeugung und Handel mit biogenen
festen, flüssigen bzw. gasförmigen Brennstoffen (z. B. Pellets, Pflanzenöle)
sowie mit Reststoffen aus der energetischen Nutzung (z.B. Gärrest,
Biotreibstoff); Entwicklung und Fertigung von Komponenten für erneuerbare
Energieanlagen; Entwicklung und Durchführung von Projekten im Bereich der
energetischen Abfallnutzung über den biochemischen und thermischen
Behandlungsweg (Planung, Bau und Betrieb entsprechender Anlagen).
HRB 159109 B, Amtsgericht Charlottenburg
wird auf den am 31.07.2017 bei Gericht eingegangenen Eröffnungsantrag wegen
Zahlungsunfähigkeit
heute, um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne
des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter (§ 313 InsO) wird ernannt:
Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.07.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs.
2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen
übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
14.08.2019, 10:00 Uhr im Gebäude des Justizzentrums Potsdam, Jägerallee 10 -
12, 14469 Potsdam, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten
Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts -
Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der
hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über
Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen
Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im
hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die
sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von 2
Wochen zulässig. Die Notfrist entweder beginnt 2 Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3
Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post
gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist
maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8,
14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und
jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU)
2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, 21.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 159109 B HRB 159109 B: GREENET AG, Berlin, Barbara-McClintock-Straße 11, 12489 Berlin. Firma: GREENET AG; Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Barbara-McClintock-Straße 11, 12489 Berlin; Rechtsform: Durch B…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.