HRB 27949

Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Leipzig
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
27.08.2021
Datenstand
2025-09-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-29

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Projektierung, Planung und Vermarktung von Wasserkraftanlagen und Standorten für Wasserkraftanlagen sowie die Beteiligung an Unternehmen, die Wasserkraftanlagen herstellen oder betreiben oder solche Unternehmen beliefern.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 404 IN 569/18 · Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
404 IN 569/18
Wirksam am
25.06.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 27949
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 569/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27949
vertreten durch die Geschäftsführerin Emanuela Boretzki

- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 23.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 404 IN 569/18 · Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
404 IN 569/18
Wirksam am
19.02.2025
Registerbezug
Leipzig, HRB 27949
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 569/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27949
vertreten durch die Geschäftsführerin Emanuela Boretzki
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.

|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 02.04.2025 beim

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzureichen.

Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.

Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 356.243,71 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 305,96 EUR zur Verfügung".

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 404 IN 569/18 · Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
404 IN 569/18
Wirksam am
23.12.2024
Registerbezug
Leipzig, HRB 27949
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 569/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27949
vertreten durch die Geschäftsführerin Emanuela Boretzki
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 24.01.2025 den Forderungen beim

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 404 IN 569/18 · Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
404 IN 569/18
Wirksam am
08.04.2022
Registerbezug
Leipzig, HRB 27949
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 404 IN 569/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27949
vertreten durch die Geschäftsführerin Emanuela Boretzki
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Donnerstag, 12.05.2022, 13:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.

Auf der Tagesordnung steht:

Zustimmung zu dem Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und der Green Heritage Holding GmbH hinsichtlich

eines Vergleichsbetrages in Höhe von 15.000,00 EUR für geltend gemachte Ansprüche aus Insolvenzanfechtung in Höhe von 2.657.900,00 EUR;
des Angebotes, die Anteile an der Wasserkraftanlage Obermühle Görlitz GmbH & Co. KG, an der Valego Renovables Spa. / Chile und die Rechte an der Wasserkraftanlage Lozy S.p.z.o.o / Polen ohne weitere Gegenleistung an die Schuldnerin rückzuübertragen. Für den Fall der Annahme des Angebotes über die Rückübertragung der Vermögenswerte und der Erzielung eines Verwertungserlöses gilt die Zustimmung gemäß § 160 InsO ebenfalls dafür als erteilt, dass die Green Heritage Holding GmbH von einem 25.000,00 EUR übersteigenden Nettoerlös einen Anteil in Höhe von 50 % erhält. Der Nettoerlös versteht sich dabei als der im Rahmen der Verwertung erzielte Erlös abzüglich etwaiger Verwertungskosten und der Kosten für die Übertragung der Vermögensgegenstände.

Zustimmung zu dem Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und Frau Emanuela Boretzki hinsichtlich

eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 3.000,00 EUR für geltend gemachte Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung in Höhe von 153.382,03 EUR

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Löschungen von Amts wegen
HRB 27949 HRB 27949: Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH, Leipzig, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig. Von Amts wegen eingetragen: Gelöscht nach § 395 FamFG: Geschäftsführer: Boretzki, Emanuela, Leipzig, *XX.XX…
HRB 27949: Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH, Leipzig, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig. Von Amts wegen eingetragen: Gelöscht nach § 395 FamFG: Geschäftsführer: Boretzki, Emanuela, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 404 IN 569/18 · Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
404 IN 569/18
Wirksam am
01.04.2021
Registerbezug
Leipzig, HRB 27949
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 404 IN 569/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green Heritage Wasserkraft
Entwicklungs GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB
27949
vertreten durch die Geschäftsführerin Emanuela Boretzki

- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung beim Amtsgericht
Leipzig anberaumt auf: Donnerstag, 15.04.2021, 13:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1.
OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.

Auf der Tagesordnung steht:

Zustimmung zu dem Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und der Green
Heritage Holding GmbH hinsichtlich

|eines Vergleichsbetrages in Höhe von 5.000,00 EUR für geltend gemachte
Ansprüche aus Insolvenzanfechtung in Höhe von 2.657.900,00 EUR

|des unwiderruflich bis einschließlich 31.12.2021 gemachten Angebotes, die
Anteile an der Wasserkraftanlage Obermühle Görlitz GmbH & Co. KG, an der Valego
Renovables Spa. / Chile und die Rechte an der Wasserkraftanlage Lozy S.p.z.o.o
/ Polen ohne weitere Gegenleistung an die Schuldnerin rückzuübertragen. Für den
Fall der Annahme des Angebotes über die Rückübertragung der Vermögenswerte und
der Erzielung eines Verwertungserlöses gilt die Zustimmung gemäß § 160 InsO
ebenfalls dafür als erteilt, dass die Green Heritage Holding GmbH von einem
25.000,00 EUR übersteigenden Nettoerlös einen Anteil in Höhe von 50 % erhält.
Der Nettoerlös versteht sich dabei als der im Rahmen der Verwertung erzielte
Erlös abzüglich etwaiger Verwertungskosten und der Kosten für die Übertragung
der Vermögensgegenstände.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Außerdem wurde Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Donnerstag, 15.04.2021, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss liegen in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

404 IN 569/18 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 01.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 404 IN 569/18 · Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
404 IN 569/18
Wirksam am
14.05.2019
Registerbezug
Leipzig, HRB 27949
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 404 IN 569/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green Heritage Wasserkraft
Entwicklungs GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB
27949
vertreten durch die Geschäftsführerin Emanuela Boretzki

- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 13.05.2019
festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

404 IN 569/18 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 14.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 404 IN 569/18 · Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
404 IN 569/18
Wirksam am
18.09.2018
Registerbezug
Leipzig, HRB 27949
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 404 IN 569/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green Heritage Wasserkraft
Entwicklungs GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB
27949
vertreten durch die Geschäftsführerin Emanuela Boretzki

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 12.09.2018 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht
veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

404 IN 569/18 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 18.09.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 27949 HRB 27949: Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH, Leipzig, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
HRB 27949: Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH, Leipzig, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 404 IN 569/18 · Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
404 IN 569/18
Wirksam am
28.06.2018
Registerbezug
Leipzig, HRB 27949
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 404 IN 569/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green Heritage Wasserkraft
Entwicklungs GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB
27949
vertreten durch die Geschäftsführerin Emanuela Boretzki

- wurde am 26.06.2018 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Inselstraße 29, 04103 Leipzig, Telefon
geschäftlich: 0341 269720 Telefax: 0341 2697210 Email geschäftlich:
rbauch@schultze-braun.de

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
30.07.2018 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Bebehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters,
die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen
Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO),
Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO,
Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§
277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung
eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer
Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66
Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§
149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2
InsO)

wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Donnerstag, 30.08.2018, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Leipzig anberaumt auf Donnerstag, 30.08.2018, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG,
Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht
veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen

bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

einzulegen.

In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.

Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal

www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

404 IN 569/18 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 28.06.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 404 IN 569/18 · Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
404 IN 569/18
Wirksam am
23.03.2018
Registerbezug
Leipzig, HRB 27949
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 404 IN 569/18

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Green Heritage
Wasserkraft Entwicklungs GmbH, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig, Amtsgericht
Leipzig , HRB 27949
vertreten durch die Geschäftsführerin Emanuela Boretzki

ergeht am 23.03.2018 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 23.03.2018 um
11:21 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Rüdiger Bauch
Inselstraße 29
04103 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 269720
Telefax: 0341 2697210
Email geschäftlich: RBauch@schubra.de

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm
einzurichtendes Anderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).

9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung,
einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung
werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen
sind.

Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche
Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung
neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung
der Vermögensauskunft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1.

mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen,

oder

2.

von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsver kehr/index.php aufgerufen werden.

404 IN 569/18 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 23.03.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 27949 HRB 27949: Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH, Leipzig, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sachtleben, Tobias, Berg, *XX.XX.XXXX.
HRB 27949: Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH, Leipzig, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sachtleben, Tobias, Berg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 27949 HRB 27949:Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH, Leipzig, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig.Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 30,00 EUR auf 25.230,00 EU…
HRB 27949:Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH, Leipzig, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig.Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 30,00 EUR auf 25.230,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.230,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 27949 Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH, Leipzig, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2011. Geschäftsanschrift: Spinnereistraße 7, 041…
Green Heritage Wasserkraft Entwicklungs GmbH, Leipzig, Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2011. Geschäftsanschrift: Spinnereistraße 7, 04179 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Projektierung, Planung und Vermarktung von Wasserkraftanlagen und Standorten für Wasserkraftanlagen sowie die Beteiligung an Unternehmen, die Wasserkraftanlagen herstellen oder betreiben oder solche Unternehmen beliefern. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Boretzki, Emanuela, Leipzig, *XX.XX.XXXX; Sachtleben, Tobias, Berg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.