HRB 91346
Granic GmbH
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 662/21 G-5-1 · Granic GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 662/21 G-5-1
- Wirksam am
- 08.12.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 91346
04.12.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 662/21 G-5-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Granic GmbH, Ziegelhüttenweg 33, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 91346),
vertreten durch:
1. Ivica Granic, Niersteiner Straße 18, 60598 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
werden aufgrund der Beschwerde der Schuldnerin vom 12.11.2025 für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter berichtigend festgesetzt:
Vergütung: EUR
Auslagenpauschale: EUR
Umsatzsteuer: EUR
Summe: EUR
Der Beschluß vom 29.10.2025 wird insoweit aufgehoben.
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR
errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vertung
des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR 441.170,68. Aus diesem Be
trag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozent
satz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt auf
grund mangelnde Mitarbeit des Geschäftsführers, unvollständige Unterlagen,
Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten, Zwangsverwaltung, Sanierungsbe-
mühungen, Erhalt des Unternehmens die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes)
um 40 % auf insgesamt 65 %. Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR
286.760,94 ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend, mit
hin ein Überschreiten des gewährten Zuschlags weder von der Sache her ge
rechtfertigt noch entspräche dies dem tatsächlichen Aufwand. Der Antrag war
daher insoweit zurückzuweisen. Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenz
verwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfal
lende Umsatzsteuer festgesetzt, § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt, 04.12.25
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 810 IN 662/21 G-5-1 · Granic GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 662/21 G-5-1
- Wirksam am
- 11.11.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 91346
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 810 IN 662/21 G-5-1 · Granic GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 662/21 G-5-1
- Wirksam am
- 31.10.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 91346
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Granic GmbH, Ziegelhüttenweg 33, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 91346), vertreten durch: 1. Ivica Granic, Niersteiner Straße 18, 60598 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR x
Auslagen EUR x
Zustellungsauslagen EUR x
Umsatzsteuer EUR x
Summe EUR x
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 16.843.578,86 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR x, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich mangelnde Mitarbeit des Geschäftsführers, unvollständige Unterlagern, Sanierungsbemühungen, Erhalt des Unternehmens, Prüfung Insolvenzplan geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 110 % auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR x rechtfertigt. Abzuziehen sind x EUR für einen Dienstleistungsvertrag.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR x ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend, mithin ein Überschreiten des gewährten Zuschlags weder von der Sache her gerechtfertigt noch entspräche dies dem tatsächlichen Aufwand. Der Antrag war daher insoweit zurückzuweisen.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde-bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 662/21 G-5-1 · Granic GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 662/21 G-5-1
- Wirksam am
- 30.10.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 91346
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Granic GmbH, Ziegelhüttenweg 33, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 91346), vertreten durch: 1. Ivica Granic, Niersteiner Straße 18, 60598 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR x
Auslagenpauschale: EUR x
Umsatzsteuer: EUR x
Summe: EUR x
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 18.223.667,39 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR x. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig ¼ (25%) beträgt. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund mangelnde Mitarbeit des Geschäftsführers, unvollständige Unterlagen, Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten, Zwangsverwaltung, Sanierungsbemühungen, Erhalt des Unternehmens die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 40 % auf insgesamt 65 %. Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR x ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend, mithin ein Überschreiten des gewährten Zuschlags weder von der Sache her gerechtfertigt noch entspräche dies dem tatsächlichen Aufwand. Der Antrag war daher insoweit zurückzuweisen. Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde-bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 810 IN 662/21 G-5-1 · Granic GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 662/21 G-5-1
- Wirksam am
- 12.06.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 91346
vertreten durch:
Ivica Granic, Niersteiner Straße 18, 60598 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist Termin zur Erörterung und Abstimmung über den vorgelegten Insolvenzplan bestimmt auf Donnerstag, 10.07.2025, 11:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Der Insolvenzplan und ggf. hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Gemäß § 235 Abs. 3 InsO werden hiermit die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, die Schuldnerin/Vertreter, der/die Gesellschafter der Schuldnerin sowie der Insolvenzverwalter geladen.
Hinweis gem. § 240 InsO:
Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können. Über den geänderten Plan kann och im selben Termin abgestimmt werden.
Hinweis gem. § 253 Abs. 2 InsO:
Die Gläubiger und die Schuldnerin werden darauf hingewiesen, dass das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 1-3 InsO gegen eine gerichtliche Planbestätigung (§ 248 InsO) nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat (§ 253 Abs. 2 Nr. 1 InsO)
2. gegen den Plan gestimmt hat (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 InsO)
3. glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann (§ 253 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Allgemeine Hinweise:
Die Teilnahme an der Gläubigerversammlung setzt den Nachweis der Identität des Teilnehmers in geeigneter Weise (z.B. durch Vorlage eines gültigen Ausweispapieres) voraus. Vertreter haben schriftliche Vollmachten vorzulegen. Sofern Gläubiger keine natürlichen Personen sind, sondern als juristische Person oder Personengesellschaft (z.B. als Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) existieren, müssen deren Vertreter in der Gläubigerversammlung ihre Vertretungsbefugnis durch Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 14 Tage) einer registerführenden Stelle (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) nachweisen. Nicht deutschsprachige Dokumente sind in deutscher Übersetzung beizubringen und mit Apostille zu versehen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 662/21 G-5-1 · Granic GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 662/21 G-5-1
- Wirksam am
- 09.05.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 91346
vertreten durch:
1. Ivica Granic, Niersteiner Straße 18, 60598 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), Amtsgericht Frankfurt am Main, den 09.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 662/21 G-5-1 · Granic GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 662/21 G-5-1
- Wirksam am
- 05.05.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 91346
vertreten durch:
1. Ivica Granic, Niersteiner Straße 18, 60598 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 26.05.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 09.06.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 662/21 G-5-1 · Granic GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 662/21 G-5-1
- Wirksam am
- 21.10.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 91346
wird der Antrag der Schuldnerin vom 02.07.2024 auf Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 212 InsO als unbegründet zurück gewiesen.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten des Verfahrens auf der zuständigen Geschäftsstelle
des hiesigen Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 662/21 G-5-1 · Granic GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 662/21 G-5-1
- Wirksam am
- 12.09.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 91346
vertreten durch:
1. Ivica Granic, Niersteinerstraße 18, 60598 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist beantragt das Verfahren gem. § 212 InsO wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes einzustellen. Der zulässige Antrag ist zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Insolvenzgläubiger können binnen einer Frist von einer Woche schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Widerspruch gegen den Antrag erheben. Die Frist beginnt zwei Tage nach Erscheinen dieser Veröffentlichung.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 662/21 G-5-1 · Granic GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 662/21 G-5-1
- Wirksam am
- 04.07.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 91346
vertreten durch:
1. Ivica Granic, Neurologisches Rehabilitationszentrum Godeshöhe, Waldstraße 2-10, 53177 Bonn, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 14.08.2024, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung: Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, den vorgelegten Darlehensvertrag zwischen der Granic GmbH und der Commerzbank AG abzuschließen und die darin vorgesehenen Sicherheiten zu bestellen.
2.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 01.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 662/21 G-5-1 · Granic GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 662/21 G-5-1
- Wirksam am
- 21.07.2023
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 91346
vertreten durch:
Ivica Granic, Neurologisches Rehabilitationszentrum Godeshöhe, Waldstraße 2-10, 53177 Bonn, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 09.10.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.10.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 10.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 662/21 G-5-1 · Granic GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 662/21 G-5-1
- Wirksam am
- 14.09.2022
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 91346
vertreten durch:
Ivica Granic, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Zeilweg 42, D 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069-963 761-130, Fax: 069-963761-140, E-Mail: frankfurt@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 05.12.2022
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 19.12.2022 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.09.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 810 IN 662/21 G-5-1 · Granic GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 662/21 G-5-1
- Wirksam am
- 06.09.2022
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 91346
vertreten durch:
Ivica Granic, (Geschäftsführer), wurde am 05.09.2022 um 15:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Zeilweg 42, D 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069-963 761-130, Fax: 069-963761-140, E-Mail: frankfurt@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 05.09.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 662/21 G-5-1 · Granic GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 662/21 G-5-1
- Wirksam am
- 09.05.2022
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 91346
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.05.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 91346 Granic GmbH, Frankfurt am Main, Jugenheimer Straße 48 a, 60528 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ziegelhüttenweg 33, 60598 Frankfurt am Main.
HRB 91346 Granic GmbH, Frankfurt am Main, Jugenheimer Straße 48 a, 60528 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Granic, Josip, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Granic, Ivica, Frank…
HRB 91346 Granic GmbH, Frankfurt am Main, Jugenheimer Straße 48 a, 60528 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.06.2011. Geschäftsanschrift: Jugenheimer Straße 48 a, 6052…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.