HRB 117191

Grande Torino GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bad Vilbel

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Registerdaten

Sitz
Bad Vilbel
Datenstand
2024-03-12
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-12

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1320/20 G-1-6 · Grande Torino GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1320/20 G-1-6
Wirksam am
19.10.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 117191
810 IN 1320/20 G-1-6 : In dem Insolvenzverfahren Grande Torino GmbH, Weitzesweg 11, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 117191) wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 InsO.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 16.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 1320/20 G-1-6 · Grande Torino GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1320/20 G-1-6
Wirksam am
11.05.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 117191
810 IN 1320/20 G-1-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grande Torino GmbH, Weitzesweg 11, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 117191), vertr. d.: Patrizio Lollegni, ITALIEN, (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:

Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX

Gründe:

Aus der maßgeblichen Masse von EUR 28.196,08 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens der Insolvenzverwalterin durch die vorwiegend im Ausland erfolgten Verwertungsmaßnahmen, die durch die rudimentär vorhandene Buchhaltung erschwert wurden, und unter Berücksichtigung des vorgelagerten vorläufigen Verfahrens geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 25% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 07.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1320/20 G-1-6 · Grande Torino GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1320/20 G-1-6
Wirksam am
11.05.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 117191
810 IN 1320/20 G-1-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grande Torino GmbH, Weitzesweg 11, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 117191), vertr. d.: Patrizio Lollegni, ITALIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 13.07.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.

Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 5.000,00 EUR geleistet wird.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 07.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 1320/20 G-1-6 · Grande Torino GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1320/20 G-1-6
Wirksam am
01.09.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 117191
Amtsgericht Frankfurt am Main
25.08.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1320/20 G-1-6

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

Grande Torino GmbH
Weitzesweg 11
61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 117191),

werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:

Vergütung: EUR
Auslagenpauschale: EUR
Umsatzsteuer: EUR
Summe: EUR

Gründe:

Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 58.018,45 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR . Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil zu, der regelmäßig 1/4 beträgt und in diesem Verfahren als angemessen und ausreichend anzusehen ist.Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Frankfurt, 25.08.25

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1320/20 G-1-6 · Grande Torino GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1320/20 G-1-6
Wirksam am
19.01.2022
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 117191
810 IN 1320/20 G-1-6 In dem Insolvenzverfahren Grande Torino GmbH, Weitzesweg 11, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 117191), vertr. d.: Patrizio Lollegni, ITALIEN, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin am 13.01.2022 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 117191 HRB 117191: Grande Torino GmbH, Bad Vilbel, Frankfurter Straße 14 b, 61118 Bad Vilbel. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 117191: Grande Torino GmbH, Bad Vilbel, Frankfurter Straße 14 b, 61118 Bad Vilbel. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1320/20 G-1-6 · Grande Torino GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1320/20 G-1-6
Wirksam am
26.08.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 117191
810 IN 1320/20 G-1-6 Am 19.08.2021 um 11:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Grande Torino GmbH, Weitzesweg 11, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 117191),
vertreten durch:
Patrizio Lollegni, ITALIEN, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/913092-0, Fax: 069/913092-30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 25.10.2021
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 08.11.2021 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 23.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 117191 HRB 117191: Grande Torino GmbH, Bad Vilbel, Frankfurter Straße 14 b, 61118 Bad Vilbel. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 1320/20 G) vom 16.04.2021 ist über das Vermögen der Gesellsch…
HRB 117191: Grande Torino GmbH, Bad Vilbel, Frankfurter Straße 14 b, 61118 Bad Vilbel. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 1320/20 G) vom 16.04.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1320/20 G-1-6 · Grande Torino GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1320/20 G-1-6
Wirksam am
16.04.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 117191
810 IN 1320/20 G: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Grande
Torino GmbH, Frankfurter Straße 14b, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main,
HRB 117191), vertr. d.: Patrizio Lollegni, (Geschäftsführer), ist am 16.04.2021
um 12:01 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet
worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am
Main, Tel.: 069/913092-0, Fax: 069/913092-30, E-Mail: frankfurt@hww.eu,
Internet: www.hww.eu bestellt worden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 117191 HRB 117191: Grande Torino GmbH, Bad Vilbel, Frankfurter Straße 14 b, 61118 Bad Vilbel. Bestellt als Geschäftsführer: Lollegni, Patrizio, Carugo / Italien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Be…
HRB 117191: Grande Torino GmbH, Bad Vilbel, Frankfurter Straße 14 b, 61118 Bad Vilbel. Bestellt als Geschäftsführer: Lollegni, Patrizio, Carugo / Italien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schäfer, Malgorzata Ewa, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 117191 HRB 117191: Grande Torino GmbH, Bad Vilbel, Frankfurter Straße 14 b, 61118 Bad Vilbel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2016 mit Änderung vom 29.05.2018. Die Gesellschaft…
HRB 117191: Grande Torino GmbH, Bad Vilbel, Frankfurter Straße 14 b, 61118 Bad Vilbel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2016 mit Änderung vom 29.05.2018. Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Dreieich (bisher Amtsgericht Offenbach am Main HRB 49725) nach Bad Vilbel beschlossen. Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 14 b, 61118 Bad Vilbel. Gegenstand: die Vermietung und die Vermittlung von Leasing sowie der Handel, Import und Export von Kraftfahrzeugen aller Art mit und ohne Zulassung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schäfer, Malgorzata Ewa, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.