HRB 5006

Gramsch Bauunternehmen GmbH

Amtsgericht Walsrode · Niedersachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Walsrode

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Registerdaten

Sitz
Walsrode
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 52/23 · Gramsch Bauunternehmen GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 52/23
Wirksam am
28.08.2024
Registerbezug
Walsrode, HRB 5006
11 IN 52/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gramsch Bauunternehmen GmbH, Wernher-v.-Braun-Straße 4, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 5006), vertr. d.: Joana Ernst, Kirchstraße 12, 29664 Walsrode, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 10.08.2023 angeordnet. Die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wird nach § 63 Abs. 3 S. 1 InsO besonders vergütet. Dabei soll gem. § 63 Abs. 3 S. 2 InsO die Vergütung in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt, nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 838.782,69 EUR ausgegangen.
Eine Erhöhung um 96,274 % auf die Vergütung für einen Insolvenzverwalter ist aufgrund der umfangreichen Aufwendungen im Rahmen der Betriebsfortführung, der Sanierungsbemühungen und der Behandlung von Arbeitnehmerfragen angemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 10 InsVV i.V.m. § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Walsrode, 26.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 52/23 · Gramsch Bauunternehmen GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 52/23
Wirksam am
29.07.2024
Registerbezug
Walsrode, HRB 5006
11 IN 52/23: In dem Insolvenzverfahren Gramsch Bauunternehmen GmbH, Wernher-v.-Braun-Straße 4, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 5006), vertr. d.: Joana Ernst, Kirchstraße 12, 29664 Walsrode, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt.

Der vollständige Vergütungsantrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Einwendungen gegen den Vergütungsantrag können binnen 3 Wochen ab dieser öffentlichen Bekanntmachung im Internet schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geltend gemacht werden.

Amtsgericht Walsrode, 23.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 52/23 · Gramsch Bauunternehmen GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 52/23
Wirksam am
17.04.2024
Registerbezug
Walsrode, HRB 5006
11 IN 52/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gramsch Bauunternehmen GmbH, Wernher-v.-Braun-Straße 4, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 5006), vertr. d.: Joana Ernst, Kirchstraße 12, 29664 Walsrode, (Geschäftsführerin), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.05.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Walsrode, 11.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 52/23 · Gramsch Bauunternehmen GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 52/23
Wirksam am
09.02.2024
Registerbezug
Walsrode, HRB 5006
11 IN 52/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gramsch Bauunternehmen GmbH, Wernher-v.-Braun-Straße 4, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 5006), vertr. d.: Joana Ernst, Kirchstraße 12, 29664 Walsrode, (Geschäftsführerin), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO im schriftlichen Verfahren bestimmt auf 28.02.2024.

Tagesordnung:
Zustimmung zur Veräußerung des im Eigentum der Schuldnerin befindlichen Grundstücks, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Walsrode, Bezirk Walsrode, Blatt 4821 (Flurstück 38/7 Flur 20), zu einem Kaufpreis von mindestens 265.000,00 Euro durch den Insolvenzverwalter.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Walsrode, 08.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 52/23 · Gramsch Bauunternehmen GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 52/23
Wirksam am
01.11.2023
Registerbezug
Walsrode, HRB 5006
11 IN 52/23: Über das Vermögen der Gramsch Bauunternehmen GmbH, Wernher-v.-Braun-Straße 4, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 5006), vertr. d.: Joana Ernst, Kirchstraße 12, 29664 Walsrode, (Geschäftsführerin), ist am 01.11.2023 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.12.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 10.01.2024.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden;

> Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO);
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO);
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan;
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert;
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO);
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO);
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (06.12.2023) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (10.01.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Walsrode, 01.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 52/23 · Gramsch Bauunternehmen GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 52/23
Wirksam am
10.08.2023
Registerbezug
Walsrode, HRB 5006
11 IN 52/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gramsch Bauunternehmen GmbH, Werhner-v.-Braun-Straße 4, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 5006), vertr. d.: Joana Ernst, (Geschäftsführerin), ist am 10.08.2023 um 11:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Walsrode, 10.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5006 HRB 5006: Gramsch Bauunternehmen GmbH, Walsrode, Wernher-von-Braun-Straße 4, 29664 Walsrode. Nicht mehr Geschäftsführer: Gramsch-Ernst, Maren, Walsrode, *XX.XX.XXXX.
HRB 5006: Gramsch Bauunternehmen GmbH, Walsrode, Wernher-von-Braun-Straße 4, 29664 Walsrode. Nicht mehr Geschäftsführer: Gramsch-Ernst, Maren, Walsrode, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5006 HRB 5006: Gramsch Bauunternehmen GmbH, Walsrode, Wernher-von-Braun-Straße 4, 29664 Walsrode. Nicht mehr Geschäftsführer: Gramsch, Hubert, Beton- u. Stahlbetonbaumeister, Walsrode. Personenbezogene Daten geän…
HRB 5006: Gramsch Bauunternehmen GmbH, Walsrode, Wernher-von-Braun-Straße 4, 29664 Walsrode. Nicht mehr Geschäftsführer: Gramsch, Hubert, Beton- u. Stahlbetonbaumeister, Walsrode. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Gramsch-Ernst, Maren, Walsrode, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Ernst, Joana, Walsrode, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Ernst, Hans-Erhard, Walsrode, *XX.XX.XXXX.

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