HRB 130820 früher Amtsgericht Northeim

Grafenquelle GmbH

Amtsgericht Göttingen · Niedersachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Osterode am Harz

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Registerdaten

Sitz
Osterode am Harz
Datenstand
2024-03-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 46/21 · Grafenquelle GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
Insolvenzgericht
Osterode am Harz
Aktenzeichen
8 IN 46/21
Wirksam am
17.03.2023
Registerbezug
Göttingen, HRB 130820
8 IN 46/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grafenquelle GmbH, vertr. d. d. GFin, Hinter dem Teiche 1, 37520 Osterode am Harz (AG Göttingen, HRB 130820), vertr. d.: Melanie Peinemann, Mühlenbeu 2 a, 37539 Bad Grund (Harz), (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann festgesetzt auf:

EUR
Bruchteilsvergütung nach § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 65 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen gem.§ 8 Abs. 3 InsVV zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.09.2022 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 303.212,31 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von ..... EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach ..... EUR. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat gem. § 3 InsVV Zuschläge für die Unternehmensfortführung (15 %), die Erarbeitung einer Nachfolgelösung (50 %) sowie eine komplexe Gesellschafterstruktur (20 %) beantragt.
Abgesetzt worden ist ein Betrag in Höhe von insgesamt ...... Euro brutto für die komplexe Gesellschafterstruktur (20 %) sowie ein Betrag im Bereich der Auslagen.
Die weiteren Zuschlagstatbestände sind angemessen und wurden in beantragter Höhe festgesetzt. Zur detaillierteren Begründung wird auf den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 28.09.2022 Bezug genommen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osterode am Harz, 16.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IN 46/21 · Grafenquelle GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
Insolvenzgericht
Osterode am Harz
Aktenzeichen
8 IN 46/21
Wirksam am
20.10.2022
Registerbezug
Göttingen, HRB 130820
8 IN 46/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grafenquelle GmbH, vertr. d. d. GFin, Hinter dem Teiche 1, 37520 Osterode am Harz (AG Göttingen, HRB 130820), vertr. d.: Melanie Peinemann, Mühlenbeu 2 a, 37539 Bad Grund (Harz), (Geschäftsführerin) liegt der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter für die Dauer von zwei Wochen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes aus.
Amtsgericht Osterode am Harz, 19.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 46/21 · Grafenquelle GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
Insolvenzgericht
Osterode am Harz
Aktenzeichen
8 IN 46/21
Wirksam am
13.07.2022
Registerbezug
Göttingen, HRB 130820
8 IN 46/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grafenquelle GmbH, vertr. d. d. GFin, Hinter dem Teiche 1, 37520 Osterode am Harz (AG Göttingen, HRB 130820), vertr. d.: Melanie Peinemann, Mühlenbeu 2 a, 37539 Bad Grund (Harz), (Geschäftsführerin) ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Montag, 01.08.2022, 09:00 Uhr, Saal 12, Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz.
Tagesordnung:
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar die Veräußerung des im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundstücks, eingetragen im Grundbuch von Förste Blatt 1429, an Herrn Petja Peinemann zu einem Kaufpreis in Höhe von 95.000 Euro netto.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Osterode am Harz, 13.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 46/21 · Grafenquelle GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
Insolvenzgericht
Osterode am Harz
Aktenzeichen
8 IN 46/21
Wirksam am
06.04.2022
Registerbezug
Göttingen, HRB 130820
8 IN 46/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grafenquelle GmbH, vertr. d. d. GFin, Hinter dem Teiche 1, 37520 Osterode am Harz (AG Göttingen, HRB 130820), vertr. d.: Melanie Peinemann, Mühlenbeu 2 a, 37539 Bad Grund (Harz), (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Osterode am Harz, 06.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 130820 HRB 130820: Grafenquelle GmbH, Osterode am Harz, Hinter dem Teiche 1, 37520 Osterode. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osterode am Harz (8 IN 46/21) vom 01.02.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das …
HRB 130820: Grafenquelle GmbH, Osterode am Harz, Hinter dem Teiche 1, 37520 Osterode. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osterode am Harz (8 IN 46/21) vom 01.02.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 46/21 · Grafenquelle GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
Insolvenzgericht
Osterode am Harz
Aktenzeichen
8 IN 46/21
Wirksam am
01.02.2022
Registerbezug
Göttingen, HRB 130820
8 IN 46/21: Über das Vermögen der Grafenquelle GmbH, vertr. d. d. GFin, Hinter dem Teiche 1, 37520 Osterode am Harz (AG Göttingen, HRB 130820), vertr. d.: Melanie Peinemann, Mühlenbeu 2 a, 37539 Bad Grund (Harz), (Geschäftsführerin), ist am 01.02.2022 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Torsten Gutmann, Pluta Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511-543815-00 Sek., Fax: 0511-543815-96, E-Mail: hannover@pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.03.2022 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 27.04.2022.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (14.03.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (27.04.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osterode am Harz, 01.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 130820 HRB 130820: Grafenquelle GmbH, Osterode am Harz, Hinter dem Teiche 1, 37520 Osterode. Durch Beschluss des Amtsgericht Osterode am Harz - Insolvenzgericht - (8 IN 46/21) vom 04.11.2021 ist ein vorläufiger Ins…
HRB 130820: Grafenquelle GmbH, Osterode am Harz, Hinter dem Teiche 1, 37520 Osterode. Durch Beschluss des Amtsgericht Osterode am Harz - Insolvenzgericht - (8 IN 46/21) vom 04.11.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 46/21 · Grafenquelle GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
Insolvenzgericht
Osterode am Harz
Aktenzeichen
8 IN 46/21
Wirksam am
04.11.2021
Registerbezug
Göttingen, HRB 130820
8 IN 46/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Grafenquelle GmbH, vertr. d. d. GFin, Hinter dem Teiche 1, 37520 Osterode am Harz (AG Göttingen, HRB 130820), vertr. d.: Melanie Peinemann, Mühlenbeu 2 a, 37539 Bad Grund (Harz), (Geschäftsführerin), ist am 04.11.2021 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Torsten Gutmann, Pluta Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511-543815-00 Sek., Fax: 0511-543815-96, E-Mail: hannover@pluta.net bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Osterode am Harz, 04.11.2021

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Veränderungen
HRB 130820 HRB 130820: Grafenquelle GmbH, Osterode am Harz, Hinter dem Teiche 1, 37520 Osterode. Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital), § 6 (Ver…
HRB 130820: Grafenquelle GmbH, Osterode am Harz, Hinter dem Teiche 1, 37520 Osterode. Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital), § 6 (Vertretung) und § 7 (Geschäftsjahr) beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Peinemann, Melanie, Bad Grund (Harz), *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 130820 HRB 130820:Grafenquelle GmbH, Osterode am Harz, Hinter dem Teiche 1, 37520 Osterode.Nicht mehr Geschäftsführer: Peinemann, Harry jun., Müllermeister, Eisdorf.
HRB 130820:Grafenquelle GmbH, Osterode am Harz, Hinter dem Teiche 1, 37520 Osterode.Nicht mehr Geschäftsführer: Peinemann, Harry jun., Müllermeister, Eisdorf.
Veränderungen
HRB 130820 Grafenquelle GmbH, Osterode am Harz, Hinter dem Teiche 1, 37520 Osterode. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Hinter dem Teiche 1, 37520 Osterode. Bestellt als Geschäftsführer: P…
Grafenquelle GmbH, Osterode am Harz, Hinter dem Teiche 1, 37520 Osterode. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Hinter dem Teiche 1, 37520 Osterode. Bestellt als Geschäftsführer: Peinemann, Melanie, Eisdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

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