HRA 720008

Graf Hören und Sehen, Inh. Thorsten Graf e.K.

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Charlottenstr. 5, 70182 Stuttgart

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Stuttgart
Datenstand
2024-06-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-04-04

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. GRAF HÖREN UND SEHEN e.K. Stuttgart
  2. Thorsten Graf e.K. Stuttgart

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
HRA 720008 HRA 720008: Thorsten Graf e.K., Stuttgart, Charlottenstr. 5, 70182 Stuttgart. Firma geändert; nun: Graf Hören und Sehen, Inh. Thorsten Graf e.K.
HRA 720008: Thorsten Graf e.K., Stuttgart, Charlottenstr. 5, 70182 Stuttgart. Firma geändert; nun: Graf Hören und Sehen, Inh. Thorsten Graf e.K.
Veränderungen
HRA 720008 HRA 720008:GRAF HÖREN UND SEHEN e.K., Stuttgart, Charlottenstr. 5, 70182 Stuttgart.Firma geändert; nun: Thorsten Graf e.K. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschme…
HRA 720008:GRAF HÖREN UND SEHEN e.K., Stuttgart, Charlottenstr. 5, 70182 Stuttgart.Firma geändert; nun: Thorsten Graf e.K. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.10.2014 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 22.10.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Graf Hören und Sehen Verwaltungs-GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 737179) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.