HRA 125083
Graeser Druck e.K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-05-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-05-14 Chronologischen Auszug ansehen
DK
lokal vorhanden
Dokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
14 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 125083 HRA 125083: Graeser Druck e.K., Hamburg, Schallnsteed 6, 21129 Hamburg. (Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb und die Herstellung von Verlagserzeugnissen aller Art sowie alle diesem Zwecke dienlichen…
HRA 125083: Graeser Druck e.K., Hamburg, Schallnsteed 6, 21129 Hamburg. (Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb und die Herstellung von Verlagserzeugnissen aller Art sowie alle diesem Zwecke dienlichen Geschäfte.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Schallnsteed 6, 21129 Hamburg. Inhaber: Graeser, Carmen, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der Graeser Druck GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 46597) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.